2

Besuch vom Rundfunkgebührenbeauftragten

Frage von mick149 mick149

Bei mir ist ein Rundfunkgebührenbeauftragter vom NDR an die Tür gekommen, und er hat gefragt, ob ich Rundfunkgeräte, Fernsehen oder Internet, oder internetfähige handys habe. Außerdem fragte er nach einem Gewerbebetrieb, weil an meiner Haustür "Nachhilfe" steht (ich gebe stunden weise Nachhilfe, bin ansonsten Hartz-4-Empfänger). Die Frage ist: was kann der jetzt machen? Kann er erfragen, ob ich einen Internetanschluss habe? Und wenn ja, ist man dadurch allein schon rundfunkgebührenpflichtig? Auch wenn man keine Fernsehkarte im PC hat? Und wie weit können sie gehen, um das alles rauszufinden? Kann er das nächste Mal mit der Polizei wiederkommen und eine Hausdurchsuchung machen lassen? Ich will der Saubande NDR nicht einen Cent in den Rachen schieben, und ich will auch verhindern, dass ich mich immer wieder ne3u befreien lassen muss. Was soll ich machen? Soll ich weiter abblocken? Dummerweise habe ich ihm erzählt, dass ich nicht gerwerblich, sondern freiberuflich Nachhilfe mache. Was kann er machen, was kann die GEZ und der NDR machen? wie muss ich sie abblocken?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 1
    Antwort von gangsterjaeger gangsterjaeger

    'freiberuflich' ist im Sinne der Rundfunkgebühren = gewerblich, die Frage des Kontrolleurs war also berechtigt, und Du hast ihm dies positiv bestätigt. Allerdings ist der in der Privatwohnung genutzte PC fürs Kleingewerbe nicht mehr anmeldepflichtig - da gab's ein entsprechendes Gerichtsurteil vor ein paar Monaten. Mach Dir in diesem Punkt also schon mal keine Sorgen.

    Dein Groll auf den NDR ist ja vielleicht noch nachzuvollziehen - weiß der Himmel, warum Dich da der Hafer sticht - , aber Du finanzierst mit Deinen Gebühren den gesamten ör Rundfunk, und da ist's gesetzliche Pflicht, seine Geräte anzumelden. Wo Du doch gar nichts bezahlen mußt, warum meldest Du nicht an? Dann hast Du Ruhe; die zwei Schreiben pro Jahr für die Verlängerung ... also das sieht mir nach Vorwand aus, wenn man überlegt, was für einen Aufwand man treiben muß, um überhaupt Hartz-IV zu erhalten.

  • 1
    Antwort von cchrisa cchrisa

    Er darf Dir Fragen stellen, die für die Bewertung der Gebührenpflicht relevant sind und wenn Du Rundfunkgeräte zu Hause hast (wovon ich ausgehe), bist Du auch verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. Wenn Du weder Fernseher noch Radio hast, wäre zumindest der PC als neuartiges Rundfunkgerät anzumelden. Wenn Du nun felsenfest behauptest, nichts dergleichen zu besitzen und er bei seinen Besuchen auch keine Hinweise auf Rundfunkgeräte (z.B. laufender Fernseher im Hintergrund) entdeckt, kann er nichts weiter machen. Du müsstest dann nur damit rechnen, dass er ab und zu mal wiederkommt, um zu fragen, ob sich zwischenzeitlich was geändert hat und auch die GEZ wird Dir ab und zu mal einen Brief senden.

  • 1
    Antwort von Det1965 Det1965

    Wenn du Hartz4 Bezieher bist, wirst du von der GEZ befreit. Diesen Wisch bekommst du bei jedem Bewilligungsbescheid mit.

    Das zählt auch, wenn du nur ergänzendes Hartz4 bekommst, also Geringverdiener bist.

  • 1
    Antwort von Hutzelprutzel Hutzelprutzel

    am besten dir nen freistellungsauftrag vom amt holen und mit dem zusammen machst du deine erstanmeldung

    ansonsten einfach gar nicht mit denen reden

    durchsuchungsbefehl bekommen sie nicht

    wenn sie etwas beweisen können, darauf reagieren, sonst gar nicht, nicht reden, schreiben, nix machen, tür zu machen, kerl rausjagen

  • 1
    Antwort von Pascal1980 Pascal1980

    Soweit ich weiß kannst du als H4 Empfänger von der Zahlung von Rundfunkgebühren befreit werden. Allerdings musst du dafür einen Antrag ausfüllen, den du dir auf der Webseite der GEZ runterladen kannst.

    Was mit der Nachhilfe ist kann ich dir allerdings nicht beantworten, da wäre wohl das Amt der bessere Ansprechpartner....nach dem Motto "was wäre denn, wenn ich Nachhilfe geben würde..."

  • 1
    Antwort von kati3015 kati3015

    Also reinlassen musst du ihn nicht. Er wird acuh nicht mit einem Durchsuchungsbefehl wiederkommen. Es reicht das du Internet hast. Somit bist du gebührenpflichtig. Bald hat sich das eh erledigt, da dann pauschal jeder Haushalt zahlt. Also lass dich wieder befreien. Ansonsten ist es, glaube ich, eine Ordnungswidrigkeit, dass du nicht zahlst.

  • 1
    Antwort von rusiha980 rusiha980

    Mach erst nicht die Türe auf, wenn du dich nicht befreit hast lassen von GEZ. Die dfrohen gerne mt Polizei, haben aber keine Beweise! Die haben von der GEZ gar keine Befugnis dazu!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.