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besuch vom jobcenter???

Frage von ljubavi ljubavi

heute morgen hat es geklingelt und ich habe nicht aufgemacht.

jetzt liegt ein brief vom jobcenter hier, vonwegen hausbesuch wegen eines ungeklärten sachverhalts. hööö??? warum rufen die nicht an? oder wollen die prüfen, ob ich irgendwelche wertgegenstände zu hause habe? ich hab echt nur meinen laptop und den hab ich gekauft, als ich noch gearbeitet habe - den gebe ich nicht her!

hier steht noch auf beamtendeutsch: hinweise zum hausbesuch der sozialhilfeträger ist befugt, das vorliegen der vorraussetzung für die hilfegewährung vom amt wegen zu überprüfen.

zu den zulässigen maßnahmen der behördlichen sachaufklärung gehört unter anderen auch die feststellung der wohn-wirtschaftsverhältnisse sowies feststellung der notwendigkeit eines beantragten bedards im rahmen eines hausbbesuchs.

der erste satz ist mri halbwegs klar, aber beim zweiten haperts. kanns mir jmd erklären? hab ich was zu befürchten? was wollen die von mir? ich denke das wohnrecht ist unantastbar, ich will keine fremden leute in der wohnung!!!! deswegen mach ich auch nie auf, wenns klingelt...

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    hast du irgendwelche leistungen beim amt beantragt wie möbelstücke oder so? sonst machen die sowas eigentlich nicht.
    Wenn du die nicht reinlassen willst dann können die auch nix bewilligen.

    Kommentar von ljubavi ljubaviljubavi

    achsooo ja habe ich, erstaustattung für mein baby!

    Kommentar von FaulesTier FaulesTierFaulesTier

    dann solltest sie reinlassen damit die prüfen können was du brauchst!

    Kommentar von katti1980 katti1980katti1980

    dann ist es klar das die kommen. sie wollen eben schauen was du schon hast oder noch benötigst

    Kommentar von ljubavi ljubaviljubavi

    na gut, dann verstehe ich es auch! hab mich nur so erschreckt...

    Kommentar von wallyherz wallyherzwallyherz

    ruf da auch mal an ob die ein hausbesuch gemacht haben bei dir, nicht das wildfremde leute da waren und wollten nur in deine wohnung , heut zu tage kann man nie wissen,

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    Antwort von Bruce68 Bruce68

    Jobcenter macht KEINE Hausbesuche bei Leistungsbeantregung. Das macht die Arge oder für Dich das zuständige Amt!

    Kommentar von ljubavi ljubaviljubavi

    ja und was soll ich jetzt machen?

    Kommentar von keks1984 keks1984keks1984

    Ruf einfach mal an wird ja ne Nummer für Rückfragen drauf sein und dann hörste wer, was von dir will.

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    vielleicht wollten sie dir eine Arbeit ans Bett bringen???

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    Antwort von ljubavi ljubavi

    meinen laptop geb ich aber nich her, dafür hab ich selber hart gearbeitet. ausserdem brauche ich den ja auch um doofe fragen bei GF zu stellen ;)

    dann wird es wohl für die babysachen sein, schliesslich ist ja bald schon termin.

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    Antwort von LustigesTabu LustigesTabu

    Du musst verfuegbar sein, wenn Du Leistungen beziehst, das wird geprueft um Missbrauch zu verhindern.

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Naja, Du hast irgendwas beantragt und nun wollen sie Prüfen ob dir das auch zusteht.

    Dazu haben sie wohl auch das Recht, wenn Du das nicht möchtest, werden sie dir wohl nicht deinen Antrag bewilligen.

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    Antwort von otter58 otter58

    mach dich nicht verrückt, wahrscheinlich hängt es mit der Erstausstattung zusammen und die wollen schauen, was du wirklich brauchst. Dein notebook brauchst du auch nicht zu verstecken. Mit einer Prüfung der Verfügbarkeit kann das auch nichts zu tun haben, da dies gar keine Voraussetzung für ALG II ist.

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    Antwort von casilein casilein

    Oha, das ist ein ziemlicher Hammer, den Du da erzählst. Lies Dir mal die Hinweise der Datenschützer aus Schleswig Holstein dazu durch: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.htm.

    Demnach ist ein Hausbesuch nur zulässig, wenn sie für die Leistungserbringung erforderliche Daten nicht anderweitig bekommen können. Insbesondere müssen sie Dich also erstmal danach fragen! Sie müssen außerdem folgendes beachten:

    • Du bist nicht verpflichtet, sie in die Wohnung zu lassen. Das müssen sie Dir auch mitteilen.
    • Sie müssen Dir mitteilen, was sie mit dem Hausbesuch bezwecken (also: was sie wissen wollen) und welche Folgen es für Dich hat, sie nicht in die Wohnung zu lassen.
    • In der Wohnung dürfen sie nur diejenigen Sachen ansehen, die dem Zweck dienen. Sie haben nicht das Recht, in jedem Schrank zu stöbern, der mit der Sache offensichtlich nix zu tun hat.
    • Ein unangemeldeter Hausbesuch geht gar nicht. Selbst wenn Du die Tür geöffnet hättest, hättest Du darauf bestehen können, einen anderen Termin zu machen. (Das gilt übrigens z.B. auch für Gerichtsvollzieher.)
    • Du kannst den Hausbesuch jederzeit abbrechen, auch wenn Du sie bereits in die Wohnung gelassen hast. Sie müssen dann die Wohnung unverzüglich verlassen. Eine Begründung brauchst Du nicht zu geben. Allerdings drohen dann natürlich die genannten Folgen.
    • Beim Besuch muss ein Protokoll geführt werden. Du hast das Recht, eine Durchschrift des Protokolls zu bekommen, und zwar sofort beim Ende des Hausbesuchs (nicht irgendwann später). Nur, was in dem Protokoll steht, ist für die weiteren Schritte der Arge maßgeblich!
    • Die Mitarbeiter müssen sich ausweisen können und es unaufgefordert tun.

    Fazit:
    - Frage nach den Gründen für den Hausbesuch.
    - Kläre die obigen Punkte ab, insbesondere die Freiwilligkeit, die Folgen und das Protokoll.
    - Bitte einen Bekannten, der nicht bei Euch wohnt, bei dem Termin als Zeuge dabei zu sein.
    - Schreibe Dir die Namen auf den Ausweisen der Mitarbeiter auf!
    - Falls der Hausbesuch für Dich unbefriedigend abläuft, mach sofort nach dem Termin ein eigenes Protokoll und lass es von dem Bekannten gegenzeichnen.

    Viel Erfolg!

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Wenn Du Dich mal so richtig gruseln möchtest:
    https://www.datenschutz.de/suchen/datenschutzzentrum/?shquery=y&numof_results=11&search=hausbesuch&r8=y&imageField.x=0&imageField.y=0
    Btw: Die Mitarbeiter des Amtes dürfen sich übrigens auch nicht so einfach bei den Nachbarn etc. umhören. Auch damit verletzen Sie den Datenschutz, was ggf. für einen Betroffenen erhebliche Folgen haben kann.

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    Antwort von keks1984 keks1984

    Also wenn man das so im TV sieht wenn die da bei dir in die Wohnung schneien, da würde ich eher das Notebook und alle Beweise dafür irgendwo "verstecken" :-) Nicht dass die noch sagen "Ach warum verkaufen sie das net, dann haben sie wieder nen bissl Geld mehr".

    Und dann sollen die gefälligst nen Temin machen bevor sie einfach vorbeikommen. Ruf dort einfach an und sag du warst unter der Dusche ... und um was es geht.

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    Antwort von antidepri antidepri

    Glücklicherweise bin ich nicht persönlich davon betroffen, würde jedoch raten, Dir die Uhrzeit des "Besuches" zu notieren, hast ja bestimmt grad unter der Dusche gestanden, konntest die Tür gar nicht aufmachen, dann sollen sie nen neuen Termin machen. Warum das telefonisch nicht funzt ist mir rätselhaft, aber wenn es auf ne "Sperre" mangels "Mitwirkung" hinausläuft, so würde ich umgehend Widerspruch einlegen und mich auf besagte Uhrzeitnotiz berufen. Du sagst, Du hast nichts zu verbergen - ich glaube es Dir gern. Und die Befürchtung, Fremde würden zudringlich kann ich gut nachvollziehen, denke, die melden sich wieder, wenn´s die gleichen sind, kannste sie ja reinlassen, wenn optisch schon "bekannt".

    Kommentar von ljubavi ljubaviljubavi

    ja, er hat mir ja eine neue terminmiTeilung in den briefkasten gelegt. inklusive rechtschreibfehler...

    Kommentar von antidepri antidepriantidepri

    Nobody´s perfekt breitgrinsenmuss... die haben´s wohl nicht so drauf... egal, dann weisste ja erstmal, woran Du bist - viel Glück für die Zukunft!!!

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    Antwort von dingsvomdach dingsvomdach

    du hast Erstausstattung für dein Baby beantragt und dann klingelt das Jobcenter? was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Kommentar von ljubavi ljubaviljubavi

    vielleicht das die gucken, was ich wirklich brauche?

    Kommentar von dingsvomdach dingsvomdachdingsvomdach

    DAS JOBCENTER??? Eher Arge oder Sozialamt oder so.Verstehst du was ich meine?

    Kommentar von ljubavi ljubaviljubavi

    aber ich habs ja auch bei dem jobcenter beantragt. die sind für mich zuständig

    Kommentar von dingsvomdach dingsvomdachdingsvomdach

    verstehe ich zwar nicht aber wird schon korrekt sein.Danke für deine Antworten!

    Kommentar von casilein casileincasilein

    dingsvomdach, in manchen Kommunen heißt das, was woander die Arge ist, Jobcenter. Alter Wein in neuen Schläuchen...

    Kommentar von dingsvomdach dingsvomdachdingsvomdach

    alles klar,danke für die Aufklärung!Bei uns kommst du in Teufels Küche,wenn du Jobcenter und Arge verwechselst!

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    Antwort von Brombaerin Brombaerin

    Du hast Geld vom Amt beantragt und die wollen feststellen, ob du das wirklich brauchst. Du könntest ja auf einem Massivgoldbett schlafen, das du zunächst mal verkaufen kannst, bevor du dich an den Steuerzahler wendest. Die wirst du in die Wohnung lassen müssen, bevor du Geld siehst. Mit ignorieren kommst du nicht weiter.

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    Antwort von kowallski kowallski

    ohne anmeldung must du niemanden rein lassen auch keine behörden.

    Kommentar von katti1980 katti1980katti1980

    die haben sich ja angemeldet.

    Kommentar von ljubavi ljubaviljubavi

    nein, der besuch vorhin war spontan! jetzt hat er sich für montag nochmal angemeldet!

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    Antwort von katti1980 katti1980

    die wollen einfach nur schauen ob du keine falschen angaben gemacht hast. villt. hat sich ein nachbar seinen blöden witz gemacht und denen was erzählt das du sonstwas für technik im haus hast. oder gemälde etc. wenn du nichts zu verbergen hast kannst du ruhig die leute reinlassen. die haben sich immerhin angekündigt.

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