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Besuch oder Untermieter?

gefragt von Honeyrain am 07.09.2008 um 17:24 Uhr

Ich wohne in einer 2er WG (65m²), wir sind beide Hauptmieter. Nun hat sich der Freund meiner Mitbewohnerin für mind. 6 Wochen bei uns eingenistet, ohne dass ich um Erlaubnis gefragt wurde. Momentan bin ich aber auch recht selten zu Hause. Darum denke ich, dass er mir fairnesshalber etwas zu den Nebenkosten dazu geben sollte, zumal ich die momentan ja nicht verbrauche, er dafür schon. Nun meint er, dass ich Untermiete verlangen würde, und er wäre im Recht, wenn er mir nichts gibt. Wie lange darf man denn Besuch haben, ohne den Vermieter davon in Kenntnis setzen zu müssen? Und ist das erlaubt so lange Besuch zu haben, wenn der zweite Hauptmieter seine Erlaubnis nicht dazu gegeben hat?


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Lena101
beantwortet von Lena101 am 7. September 2008 17:26
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Am besten gehst du mal zum Mieterschutzbund, die können dich beraten.

Wenn du Mitglied beim Mieterschutzbund bist, kannst du dich dort von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Kommentar von F2486ef9af6e143b91b54e741e494a05smallLena101 am 7. September 2008 17:32

Zusatz: Gäste darf ein Mieter bis zu sechs Wochen ohne Genehmigung des Vermieters beherbergen. Hieraus darf jedoch kein Daueraufenthalt werden, d.h. der Besuch darf sich nicht ohne längere Unterbrechungen ständig in der Wohnung aufhalten. http://www.studenten-wg.de/mietrecht.html?frage=9


anonym
beantwortet von Regenmacher am 7. September 2008 17:37
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Na ja, ummelden muss man sich nicht, aber das mit den 6 Wochen ist richtig. So lange muss Besuch in einer Mietwohnung vom Vermieter geduldet werden.

Alles andere, was aber innerhalb der Wohnung Kosten verursacht, sollte besprochen und bezahlt werden.

Im Klartext heißt das, dass höchstenfalls Warmwasser/Kaltwasser berechnet werden könnte, denn alle anderen Kostengruppen werden durch den Besuch nicht beeinflusst.

Kommentar von Obelhicks am 8. September 2008 09:52

alle kostengruppen die nach personen umgelegt werden sind beeinflußt


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 7. September 2008 17:28
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Ein Besuch muß bis zu 6 Wochen geduldet werden , danach ist es wie ein illegaler Zuzug.


anonym
beantwortet von keri84 am 7. September 2008 17:29
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meines wissens nach muss man sich nach sechs wochen ummelden.


anonym
beantwortet von Honeyrain am 7. September 2008 17:44
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Wieso werden andere Kostengruppen nicht beeinflusst? Soweit ich weiß bekomme ich eine Rückzahlung, wenn ich bei Strom und Gas nicht das verbrauche, was ich auch bezahle. Solange ich nicht in der Wohnung bin verbrauche ich auch meinen Anteil nicht. Dies tut aber nun der Freund meiner Mitbewohnerin.




Kommentar von Obelhicks am 8. September 2008 09:55

wenn du die wohnung nicht nutzt und keine andere aufteilung oder meßmöglichkeit für verbräuche in deiner abwesenheit existieren, kannst du daraus auch keinen vorteil für dich erwarten.wenn die andere hauptmieterin urlab macht kann sie umgekehrt dich nicht zusätzlich belasten weil du allein die wohnung nutzt und allein die verbräuche bestimmst. ansonsten ist für dich der 43. tag des besuches zu beachten. ab dann hast du das recht eine andere kostenaufteilung zu verlangen.


anonym
beantwortet von Honeyrain am 9. September 2008 17:11
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Habe erstmal den Vermieter informiert, aber der sagte, ihm sei es eigentlich egal, solange sich das nicht ewig hinzieht. Mit den Kosten müssten wir das dann selber klären.

Der Mieterschutzbund gibt leider nur Auskunft wenn man Mitglied ist, und das ist mir mit 75€ pro Jahr echt zu teuer.

@Obelhicks: Kannst du mir auch sagen, wo das genau steht?




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