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besuch jva

Frage von enomine88 enomine88

ab wann darf ein häfling besuch empfangen

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lorry Lorry

    Besuche Recht auf Besuche

    Jeder Gefangene hat ein Recht auf Besuche. Ihre Gesamtdauer muß mindestens eine Stunde im Monat betragen (§ 24 Abs. 1 StVollzG) Durchsuchung der Besucher

    Die Durchsuchung eines Besuchers kann verlangt werden (§ 24 Abs. 3 StVollzG). Stimmt der Besucher einer Durchsuchung nicht zu, kann er dazu nicht gezwungen werden; der Zutritt zum Gefangenen bleibt ihm dann aber verwehrt. Überwachung der Besuche

    Besuche dürfen überwacht werden. Eine Überwachung der Gespräche ist dabei nur aus besonderen Gründen erlaubt (§ 27 Abs. 1 StVollzG). Trennscheibe

    Der Einsatz von Trennscheiben geht eigentlich über den Rahmen der Überwachungsmöglichkeiten des § 27 StVollzG hinaus, ist aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 (BVerfGE 89 315) erlaubt, wenn es gilt die unerlaubte Übergabe von Gegenständen (z.B. Drogen) zu verhindern. Im manchen Bundesländern ist die Verwendung der Trennscheibe stark verbreitet. Besuchsabbruch

    Ein Besuch darf abgebrochen werden, wenn der Gefangene oder sein Besucher trotz Mahnung gegen gesetzliche Regelungen oder die Hausordnung verstoßen. Nur aus schwerwiegenden Gründen darf dies auch ohne vorherige Mahnung geschehen (§ 27 Abs. 2 StVollzG). Besuchsverbote

    Besuche von Nichtverwandten können verboten werden, wenn von ihnen ein schädlicher Einfluß auf den Gefangenen zu erwarten ist (§ 25 Nr. 2 StVollzG). Besuche von Verwandten können nur dann verboten werden, wenn sie die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden würden (§ 24 Nr. 1 StVollzG). Besucher, denen Besuche verboten werden, haben das Recht gerichtlich dagegen vorzugehen. Gerade bei Familienbesuchen zeigt die übliche Rechtsprechungspraxis, daß sie nur unter besonders schwerwiegenden Umständen verboten werden dürfen. Übergabe von Gegenständen

    Gegenstände dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis dem Gefangenen übergeben werden. (§ 27 Abs. 4 StVollzG). Besucher, die unerlaubt Gegenstände oder Nachrichten an Gefangene übergeben, begehen nach § 115 OWiG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße belegt werden kann.

    In vielen JVAs sind dennoch längere oder häufigere Besuche möglich; ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

    https://www.knast.net/article.html?id=735

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    Antwort von schlasah schlasah

    Das kommt auf das Verbrechen bzw. die Strafdauer an. Aber um Deine eben gelöschte Frage zu beantworten. Sex kannst Du nicht mit ihm haben.

    Kommentar von enomine88 enomine88

    aber ich bin doch seine frau?(sex) freiheitsstrafe für ein jahr hatt er diehaben mir heut noch nicht mal auskunft erteil die jva wollte ihm sachen bringen neein muss er machen (wertmarke schicken)

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