ab wann darf ein häfling besuch empfangen
besuch jva
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LorryLorry
Besuche Recht auf Besuche
Jeder Gefangene hat ein Recht auf Besuche. Ihre Gesamtdauer muß mindestens eine Stunde im Monat betragen (§ 24 Abs. 1 StVollzG) Durchsuchung der Besucher
Die Durchsuchung eines Besuchers kann verlangt werden (§ 24 Abs. 3 StVollzG). Stimmt der Besucher einer Durchsuchung nicht zu, kann er dazu nicht gezwungen werden; der Zutritt zum Gefangenen bleibt ihm dann aber verwehrt. Überwachung der Besuche
Besuche dürfen überwacht werden. Eine Überwachung der Gespräche ist dabei nur aus besonderen Gründen erlaubt (§ 27 Abs. 1 StVollzG). Trennscheibe
Der Einsatz von Trennscheiben geht eigentlich über den Rahmen der Überwachungsmöglichkeiten des § 27 StVollzG hinaus, ist aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 (BVerfGE 89 315) erlaubt, wenn es gilt die unerlaubte Übergabe von Gegenständen (z.B. Drogen) zu verhindern. Im manchen Bundesländern ist die Verwendung der Trennscheibe stark verbreitet. Besuchsabbruch
Ein Besuch darf abgebrochen werden, wenn der Gefangene oder sein Besucher trotz Mahnung gegen gesetzliche Regelungen oder die Hausordnung verstoßen. Nur aus schwerwiegenden Gründen darf dies auch ohne vorherige Mahnung geschehen (§ 27 Abs. 2 StVollzG). Besuchsverbote
Besuche von Nichtverwandten können verboten werden, wenn von ihnen ein schädlicher Einfluß auf den Gefangenen zu erwarten ist (§ 25 Nr. 2 StVollzG). Besuche von Verwandten können nur dann verboten werden, wenn sie die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden würden (§ 24 Nr. 1 StVollzG). Besucher, denen Besuche verboten werden, haben das Recht gerichtlich dagegen vorzugehen. Gerade bei Familienbesuchen zeigt die übliche Rechtsprechungspraxis, daß sie nur unter besonders schwerwiegenden Umständen verboten werden dürfen. Übergabe von Gegenständen
Gegenstände dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis dem Gefangenen übergeben werden. (§ 27 Abs. 4 StVollzG). Besucher, die unerlaubt Gegenstände oder Nachrichten an Gefangene übergeben, begehen nach § 115 OWiG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße belegt werden kann.
In vielen JVAs sind dennoch längere oder häufigere Besuche möglich; ein Anspruch darauf besteht aber nicht.
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schlasahschlasah
Das kommt auf das Verbrechen bzw. die Strafdauer an. Aber um Deine eben gelöschte Frage zu beantworten. Sex kannst Du nicht mit ihm haben.
aber ich bin doch seine frau?(sex) freiheitsstrafe für ein jahr hatt er diehaben mir heut noch nicht mal auskunft erteil die jva wollte ihm sachen bringen neein muss er machen (wertmarke schicken)