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Besuch im Jugendarrest?

Frage von Tasty Tasty

Hallo, habe im Internet eine Seite gefunden http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/javollzo/gesamt.pdf wo in § 20 steht: § 20 Verkehr mit der Außenwelt (1) Der Verkehr mit der Außenwelt wird auf dringende Fälle beschränkt. Im Kurzarrest von mehr als zwei Tagen und im Dauerarrest können Schriftwechsel und Besuche aus erzieherischen Gründen zugelassen werden.

Also was wären denn erzieherische Gründe? Und wie groß ist die Chance, dass so ein Besuch auch wirklich statt findet? Und dürfen dass nur Angehörige?

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Antworten (1)

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    Antwort von Taylorpicker Taylorpicker

    Mach dir keine allzu großen Hoffnungen. So ein Arrest soll eine Strafe sein und kein Wellness-Wochenende. Angehörige haben wohl die größte Chance, reingelassen zu werden.

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