Hallo, habe im Internet eine Seite gefunden http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/javollzo/gesamt.pdf wo in § 20 steht: § 20 Verkehr mit der Außenwelt (1) Der Verkehr mit der Außenwelt wird auf dringende Fälle beschränkt. Im Kurzarrest von mehr als zwei Tagen und im Dauerarrest können Schriftwechsel und Besuche aus erzieherischen Gründen zugelassen werden.
Also was wären denn erzieherische Gründe? Und wie groß ist die Chance, dass so ein Besuch auch wirklich statt findet? Und dürfen dass nur Angehörige?
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