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Bestuhlung des Außenbereichs

Frage von Partymaus2303 Partymaus2303

Wie ist die Rechtslage bei der Außenbereichbestuhlung eines Restaurants? Wir haben etwa 3 Meter Gehweg "vor der Tür" und bauen dort immer einen Außenbereich auf (mit Genehmigung). Jetzt aber ist es so, dass wir die Tische und Stuhle an den Außenrand stellen möchten und einen Gang zwischen Bestuhlung und hauswand frei lassen möchten. Wo kann ich mich darüber informieren, ob dies zulässig ist?

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Antworten (7)

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Denke, beim Ordnungsamt bekommst du Auskunft.

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    Antwort von dergutekoenig dergutekoenig

    Da, wo ihr die Genehmigung beantragt habt.

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    Antwort von Susen0106 Susen0106

    In Bayern kommt es darauf an, ob der Gehsteig der Gemeinde gehört oder dem Hausbesitzer. Gehört der Gehsteig der Gemeinde bzw. der Stadt, mußt Du 1,80 m für die Passanten freilassen und gehört der Gehsteig dem Hausbesitzer und hast Du ihn auch im Pachtvertrag mitgemietet, dann reichen 1,20 m für die Passanten. Ich persönlich stelle auch immer im Sommer Tische und Stühle auf den Gehsteig, die von einem Zaun eingegrenzt sind. Das ist intimer für die dort sitzenden Gäste. Innerhalb des Zaunes habe ich auch einen Rasenteppich ausgelegt, sieht sehr schön aus. Wenn die Passanten an der Hausmauer entlang müssen, ist das störend für Gäste und Personal! Aber wie gesagt, das ist hier in Bayern so... Auskunft gibt Dir das Bauamt! Viel Erfolg!

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    Antwort von restaurant restaurant

    Hi,

    auf jeden Fall bei deinem Ordnungsamt. Die vergeben ja in der Regel auch die Genehmigungen.

    Gruß Jörn http://www.restaurant-berater.de

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    Antwort von moses moses

    Tiefbauamt und nur das.So weit wie ich weiß zumindstens in berlin ,ist es so das Passanten 1,70 Platz haben müssen weiter nicht.Aber du solltest beachten das alles auch RICHTIG KOSTET:

    trotzdem viel Umsatz und Viel Erfolg

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    Antwort von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzg

    also als gast würde ich nicht gerne direkt an der straße sitzen.

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    Antwort von Beetle75 Beetle75

    Bei der Gemeinde, die sagt Dir, welche Bestimmungen bei Euch gelten und ob Du es darfst.

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