Wie ist die Rechtslage bei der Außenbereichbestuhlung eines Restaurants? Wir haben etwa 3 Meter Gehweg "vor der Tür" und bauen dort immer einen Außenbereich auf (mit Genehmigung). Jetzt aber ist es so, dass wir die Tische und Stuhle an den Außenrand stellen möchten und einen Gang zwischen Bestuhlung und hauswand frei lassen möchten. Wo kann ich mich darüber informieren, ob dies zulässig ist?
Bestuhlung des Außenbereichs
Antworten (7)
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Susen0106 In Bayern kommt es darauf an, ob der Gehsteig der Gemeinde gehört oder dem Hausbesitzer. Gehört der Gehsteig der Gemeinde bzw. der Stadt, mußt Du 1,80 m für die Passanten freilassen und gehört der Gehsteig dem Hausbesitzer und hast Du ihn auch im Pachtvertrag mitgemietet, dann reichen 1,20 m für die Passanten. Ich persönlich stelle auch immer im Sommer Tische und Stühle auf den Gehsteig, die von einem Zaun eingegrenzt sind. Das ist intimer für die dort sitzenden Gäste. Innerhalb des Zaunes habe ich auch einen Rasenteppich ausgelegt, sieht sehr schön aus. Wenn die Passanten an der Hausmauer entlang müssen, ist das störend für Gäste und Personal! Aber wie gesagt, das ist hier in Bayern so... Auskunft gibt Dir das Bauamt! Viel Erfolg!
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restaurantrestaurant
Hi,
auf jeden Fall bei deinem Ordnungsamt. Die vergeben ja in der Regel auch die Genehmigungen.
Gruß Jörn http://www.restaurant-berater.de
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moses Tiefbauamt und nur das.So weit wie ich weiß zumindstens in berlin ,ist es so das Passanten 1,70 Platz haben müssen weiter nicht.Aber du solltest beachten das alles auch RICHTIG KOSTET:
trotzdem viel Umsatz und Viel Erfolg
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WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg
also als gast würde ich nicht gerne direkt an der straße sitzen.
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Beetle75Beetle75
Bei der Gemeinde, die sagt Dir, welche Bestimmungen bei Euch gelten und ob Du es darfst.
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