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Bestrafung wegen einhaltung des Grundgesetzes?

Frage von Varicous Varicous

Im Grundgesetz steht drin, das man fals, ein mensch, die Demokratie stürzt und eine Diktatur erhebt, das maneinen aufstand machen darf, wenn ich nun aber einen Menschen Töte um die Diktatur zu vernichten, werde ich dann bestraft?

nur so zur hilfe:

Art 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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Antworten (9)

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    Antwort von Diedda Diedda

    Mit dem Lissaboner Vertrag ist es erlaubt Aufstände niederzuschiessen!

    Das Grundgesetz gibt es in unserer Form nicht mehr !Und der Lissaboner Vertrag wurde auch nicht aus langeweile (so) gemacht - sondern weil man auch was erwartet.

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    Antwort von finntheking finntheking

    wenn du ihn umbringst, ist es mord. das prinzip dieses artikels ist es ja, dass das gesamte volk sich gegen den diktator oder was auch sonst stellen muss. wenn du als einzelner denkst, dass ist mist was der macht, berechtigt dich das nicht, ihn zu töten. wenn aber alle so denken, dann ist ja auch keiner mehr da, der dich für deinen mord verurteilen würde. also es ist nur in der theorie so einfach. wen möchtest du denn umbringen?

    Kommentar von Varicous Varicous

    deine antwort war relativ ok .. bis auf die letzte frage ... ich habe lediglich hinterfragt ob und wenn ... verzeihung das man lebt ... <.<

    Kommentar von finntheking finnthekingfinntheking

    oh gott sei mal nicht so sensibel... deswegen ändert sich auch nicht, weil die potentiellen freiheitskämpfer alles so ne weicheier sind wie du ;) verzeihung, dass ich das jetzt so forsch sage

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    Antwort von Elodil Elodil

    Soviel ich weiss, hat man per Grundgesetz "nur" ein Recht auf gewaltfreien zivilen Ungehorsam.

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    Antwort von Weltenwandlerin Weltenwandlerin

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Widerstand heißt nicht, dass man jemanden von sich aus tötet. Im übrigen: Wenn jemand die Möglichkeit hätte (und diese Frage ist soooo hypothetisch jetzt), eine Diktatur einzusetzen, dann würde er automatisch das GG ausser Kraft setzen, denn seine Diktatur wäre ja damit nicht kompatibel. Somit hättest du dann die Gesetze dieses Diktators und nicht mehr das GG.

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    Antwort von DrDralle DrDralle

    Das wäre Selbstjustiz. Das ist das außergesetzliche Vorgehen von nicht dazu Berufenen gegen eine Straftat oder eine andere als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung.

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    Antwort von greg85 greg85

    Ja aber frag dich ob das wirklich so ist, oder nicht alle irgendwie mit drin sind. IM GG stand auch nach einer Wiedervereinigung MUSS eine Verfassung her vom Volk Gewählt, das wurde nach der Wiedervereinigung rausgenommen und übergangen, also ein klarer Bruch des GG welches ja nur als Provisorium bis zur Einheit gedacht war

    Kommentar von finntheking finnthekingfinntheking

    im grundgesetz steht auch, dass wir ein sozialstaat sind :(

    Kommentar von Weltenwandlerin WeltenwandlerinWeltenwandlerin

    Und, sind wir das nicht immer noch? WO bitte werden Leistungen an Leute gezahlt, die teilweise nicht arbeiten wollen? Wer sich mal mit den Sozialleistungen anderer Staaten auseinandergesetzt hat, der weiß, wie gut es immer NOCH um Deutschland bestellt ist.

    Kommentar von Elodil ElodilElodil

    Sicher ist es hier im Vergleich immer noch gut, aber andererseits müssen wir uns als führender Industriestandort nicht unbedingt mit den sozialen Verhältnissen in Hinterindien vergleichen.

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    Antwort von cruiseralex cruiseralex

    Natürlich wirst du bestraft! Denn es ist sicher "andere Abhilfe möglich" und Wiederstand heißt nicht das du wen umbreingen darfst! Mit ein wenig Verstand hätte man auch selbst drauf kommen können!

    Kommentar von Varicous Varicous

    ok mal ganz dumm gesagt: Unsere Führere aus dem 2ten Weltkrieg ... nenn mir andere abhilfe auser das man ihn soweit gebracht hatte das er sich selber umbringen musste??!

    Kommentar von cruiseralex cruiseralexcruiseralex

    Im 2. Weltkrieg war eine ganz andere Gesetzlage!!!

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    sei froh das dich keiner tötet wegen blödheit,ist auch erlaubt

    Kommentar von Varicous Varicous

    bin ich bei GuteFragen.de oder bei irgend einem flame forum? Ich habe hier ganz normal eine frage gestellt ... entweder du bringst ne konstruktive antwort oder du gehst!

    Kommentar von fleppenweg fleppenwegfleppenweg

    das ist keine normale Frage,sondern Schwachsinn!

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    Antwort von joecool joecool

    Ja dann kommste in den Knast weil töten ist verboten! Man is das ne doofe Frage.

    Kommentar von Varicous Varicous

    verzeihung das man das grundgesetz hinterfrägt ... auserdem sind eure antworten nicht gerade intelligenter ...

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