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Bestllung bei eBay und nichts Geschäftsfähig sein?

Frage von Scholzus Scholzus

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

ich habe mir gestern ein Handy bei E-Bay bestellt. Auf den Namen meiner Eltern, weil ich das mit meinen unter 16 Jahren noch nicht kann. Natürlich waren die dabei. Nach einer kleinen Auseinandersetzung mit denen meinten die ich soll das Handy stornieren. Dabei meinten die, weil das ja nicht einfach so ohne Grund geht, dass ich sagen soll, dass ich das ohne Erlaubnis meiner Eltern tat und die mir somit das Handy gar nicht schicken dürfen.

Wäre der Grund für eine Stornierung ausreichend, da es da ja diesen Verkäuferschutz gibt?

Was ihr vllt noch wissen müsst ist, dass es kein privater Verkäufer ist sondern, der Online-Shop eines Einzelhandels.

Danke für Antworten

PS: Generell habe ich übrigens kein Problem mit der Stronierung ich bin mir nur nicht sicher ob das überhaupt noch geht.

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Antworten (6)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von FreiherrMark FreiherrMark

    Deine Eltern müssen in den Kauf einwilligen (vorher) oder ihn genehmigen (nachher), wenn sie diese Zustimmung verweigern, dann ist der Vertrag unwirksam.

    Du bist geschäftsfähig, aber beschränkt ;)

  • 1
    Antwort von Kilse Kilse

    widerrufe den Kauf schriftlich (per e-Mail), d.h. mach von Deinem Rücktrittsrecht Gebrauch. Das geht bei einem Händler ohne Angabe von Gründen.

    Daraufhin eröffnet der Händler einen Fall und meldet einen unbezahlten Artikel bzw. dass Ihr den kaufvertrag gelöst habt.

    Das solltest Du fairerweise bestätigen, dann erhält der Händler die Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben.

    Dir bzw. Deinen Eltern entsteht aus dieser Bestätigung kein Nachteil. Im Gegenteil, Ihr erhaltet dann später keine Verwarnung wegen eines nichtbezahlten Artikels.

    Kommentar von Scholzus ScholzusScholzus

    Ok ich habe ja eine Nachricht geschickt. Also so eine eBay Nachricht. Geht das auch?

    und was ist eine Verkaufsprovision

    Kommentar von NepomukMillepan NepomukMillepanNepomukMillepan

    ja das reicht auch

    Kommentar von Kilse KilseKilse

    Verkaufsprovision ist das, was der Händler an eBay bezahlt, dafür, dass er einen Artikel verkauft hat. Z.Zt. für private Händler gestaffelt bis EUR ??? (kann nachgelesen werden) 9% des Verkaufspreises. Je nach Startpreis kommt dann auch noch die Einstellgebühr hinzu.

  • 1
    Antwort von AnneSommer AnneSommer

    Hallo

    Bei Fernabsatzgeschäften und Haustürgeschäften gilt das 14 Tägige Widerrufsrecht.

    Innerhalb dieser 14 Tage könnt Ihr das Handy ohne Gründen zurück schicken

    Oder sofern noch möglich die Bestellung direkt stornieren, wenn das Handy noch nicht versandt wurde.

    Anne

    Kommentar von NepomukMillepan NepomukMillepanNepomukMillepan

    Außer bei ebay, da dort ausdrücklich drauf hingewiesen wird. Ist auch durch mehrere Urteile bestätigt worden.

    Kommentar von FreiherrMark FreiherrMarkFreiherrMark

    Genau!

    Kommentar von AnneSommer AnneSommerAnneSommer

    Sorry, Stimmt Ich habe nur an die geschäftlichen Händlergedacht. Private Verkäufer können das auschließen.

    Kommentar von AnneSommer AnneSommerAnneSommer

    WAs Ich vergessen habe, Asche über mein Haupt. Private Verkäufer können, das Widerrufsrecht ausschließen.

    Kommentar von AnneSommer AnneSommerAnneSommer

    Bei Gewwerblichen Verläufer giltganz normal das 14 tägige RückgabeRecht.

    pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_6.html

    Privat e Verkäufer dagegen können das ausschließen.

    pages.ebay.de/rechtsportal/privatevk6.html

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    Antwort von flacaudiovideo flacaudiovideo

    Du brauchst beim Onlinkauf keinen Grund rechtlich gesehen hast du glaub ich 14 Tage Rücktrittsrecht (ohne einen Grund anzugeben).

    Kommentar von NepomukMillepan NepomukMillepanNepomukMillepan

    Bei ebay siehts mit den 14 tagen anders aus. die gibt es dort nicht

    Kommentar von AnneSommer AnneSommerAnneSommer

    Stimmt wir haben vergessen, zwischen gewerblichen und privat Verkäöufer zu unterscheiden.

    Private können das auschließen. Meines Wissens Gerwerbliche nicht..

    Kommentar von Kilse KilseKilse

    Ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht gibt es bei Händlern immer, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben!

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    Antwort von NepomukMillepan NepomukMillepan

    der grund ist vollkommen ausreichend

    Kommentar von Scholzus ScholzusScholzus

    Danke für die Antwort und das Nicht-Bermerken des riesen Rechtschreibfehlers in der Frage! :-)

    Kommentar von NepomukMillepan NepomukMillepanNepomukMillepan

    Wie gesagt du bist nicht geschäftsfähig und somit ist kein rechtsgültiger vertrag zustande gekommen. Mitteilen und gut ist. Die Rechtschreibfehler bei gutefrage sehe ich schon gar nicht mehr

    Kommentar von respuesta respuesta

    Er hat bei ebay "auf den Namen seiner Eltern" bestellt und "die waren dabei" - auf seine Geschäftsfähigkeit kommt es dann ja wohl nicht mehr an. Darum Vorsicht mit der Behauptung, es wäre kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Die Eltern sollten somit auch den Widerruf tätigen bzw. ihr Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen. Könnte sonst ärgerlich werden, wenn die 14 Tage Frist rum sind und der Verkäufer sich darauf beruft, dass sein Vertragspartner (die Eltern), keinen Gebrauch von ihrem Rücktrittsrecht gemacht haben.

    Kommentar von Sandro1987 Sandro1987Sandro1987

    Du Hast Stronierung anstatt Stornierung geschrieben ;) ^^

    Kommentar von Scholzus ScholzusScholzus

    stimmt :D tut mir Leid aber ich war grad total unter Druck weil ich nicht wusste ob ich da jetzt was falsch gemacht habe.

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    Antwort von respuesta respuesta

    Hallo Scholzus, bei ebay? oder bei ebay-kleinanzeigen? Wenn Ihr bei ebay bestellt habt, wem gehört das ebay-Konto? - Deinen Eltern? Wenn ja --> die sind ja wahrscheinlich volljährig ;-) - dann haben die einen Vertrag abgeschlossen, nicht du (selbst wenn du die Tastatur bzw. die Maus bedient hast). Deine Eltern (als Vertragspartner) müssen dann auch den Widerruf erklären - nicht du. Anders ist die Lage bei ebay-kleinanzeigen. Dort hat man ja kein Konto und es wird nur der Kontakt zum Käufer bzw. Verkäufer vermittelt.

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