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Bestimt der Stadt, was meine Wohnung kostet?

Frage von Mister12345 Mister12345

Ich wil meine Wohnung verkaufen. Die Wohnung ist noch nicht abbezahlt. Finanziert habe ich über Bank und Bayern-LABO. Das schlimme ist man hat mir gesagt, dass ich den Kaufpreis selber nicht bestimmen darf. Sondern das macht die Stadt. Für mich klingt es nach Schwachsinn. Was könt ihr dazu sagen.

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Antworten (6)

  • 3
    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Du erzählst uns hier nicht die ganze Geschichte, richtig?

    Kommentar von Mister12345 Mister12345

    Ok. Ich habe streit mit den Nachbarn. Das sind alterä Leute in dem ganzen haus. Ich fühle mich nicht wohl da drin. Jetzt wil ich die Wohnung verkaufen. Aber da ich x% über Bayern-LABO finanzier habe sagen die mir jetzt, dass ich nicht selber verkaufen darf. Sondern das macht der Stadt in dem ich wohne.

    Kommentar von faband fabandfaband

    entweder "der staat" oder "die stadt"

    aber beide haben damit nichts zu tun....

    Kommentar von ThomasBeh ThomasBehThomasBeh

    Versuche die Sache mit der finanzierenden Bank zu klären. So kann das nicht sein.

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    Antwort von anhal1991 anhal1991

    Hört sich bei mir irgendwie nach Versteigerung/Zwangsversteigerung an. Schlagt mich wenn ich falsch liege.

    Kommentar von Wolke286 Wolke286Wolke286

    Bei einer Zwangsversteigerung läuft das ganze über das Amtsgericht. Vorher wird ein Wertgutachten erstellt.

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    Antwort von 19schnubbel74 19schnubbel74

    wenn überhaupt darfst du die Wohnung nur nach Absprache mit der Bank verkaufen. Die hat als Kreditgeber das letzte Wort. Grundsätzlich gilt, du darfst nur Dinge verkaufen, die dein Eigentum sind. Hier liegt das Eigentumsrecht bei der Bank,

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    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Du hast mit staatlichen Fördermitteln (LABO) die Wohnung teilfinanziert. Bei uns im Lande ist es so das man das geförderte Eigentum mindestens 15 Jahre bewohnen muss, damit man im Falle eines Verkaufes die Fördermittel nicht zu den marktüblichen Zinsen - ab der Auszahlung der Förderung -zurückzahlen muss.

    Ansonsten bestimmt ein Gutachter, freier oder von der Bank, oder ein Immobilienmarkler den Wert eines Gebäudes oder einer Wohnung. Es wird der in der Stadt /Gemeinde übliche Grundstückswert, Gebäudewert usw. ermittelt. Daraus ergibt sich der Wert für Deine Wohnung. Je nach Marktlage kann man dann den vollen Wert oder aber den angeratenen Wert als Kaufpreis angeben.

    Bei einer Zwangsversteigerung, wie hier schon vermutet, wird ebenfalls der Wert des Objektes - hier der Bankbeleihungswert - angesetzt. Heißt im Termin muss dann mid. 70 % des Bankbeleihungswertes geboten werden um die Immobilie zu erwerben. Bei weiteren Terminen kann das Mindestgebot auch auf bis zu 50% fallen.

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    Antwort von MatzCH MatzCH

    Normalerweise werden Verkäufe von nach dem aktuellen Verkehrswert der Liegenschaft gemacht. Entweder die Bank oder ein externe Schatzer schätzt den Wert deiner Wohnung. Da aber in deinem Fall die Stadt den Preis festsetzen will, tönt es so, als wolle man die Wohnung so rasch als Möglich verkaufen und einfach mind. die Schulden tilgen, so wie bei einer Gant. Kann aber nicht mehr dazu sagen. Komisch!

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    Antwort von michinef michinef

    Ich denke, Du bist Deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen und deswegen wird die Wohnung jetzt versteigert??? Das kann die Bank so machen - sie ist der Finanzierer.

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