Hallo zusammen,
ich habe eine Immobilie von eminen Eltern geschenkt bekommen, die ich gewerblich nutze.
Um nun bei der Einkommenssteuererklärung eine Abschreibung vorzunehmen, muss ich ja den Wert der Immobilie bestimmen. Da ich die Immobilie nicht gekauft habe (keinen Kaufpreis zur Hand habe), möchte ich vom Immobilienwert ausgehen, der bei der Überschreibung auf mich durch den Notar festgehalten wurde.
Ist es zulässig denbeim Notar festgeschriebenen Immobilienwert als Bemessungsgrundlage zu verwenden?
Und falls nein, was dann?
Vielen Dank für eure hilfe!
LG Julia
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