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Besteuerung von Renteneinmalzahlung (Kapitalausschuettung) bei Auslandswohnsitz

Frage von weltbummler weltbummler

So weit ich weiss werden Rentenkapitalzahlungen (Versorgungswerkrente, Einmalzahlung bei Vertragsende) zu 50 % mit dem persoenlichen Steuersatz belastet, wenn der Empfaenger in Deutschland wohnhaft ist.

Erfolgt die Auszahlung steuerfrei, wenn der Empfaenger keinen deutschen Wohnsitz hat und in einem Nicht-EG Land dauerhaft ansaessig und damit in diesem auch steuerpflichtig ist? Wie erfolgt ggf. das Antragsverfahren?

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Antworten (1)

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    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Dann gilt sicherlich die Besteuerung des Sitzlandes, also dort, wo sie ansässig sind.

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