Muss ich einen Waldgrundstück beim Verkauf versteuern? Es gehört mir schon länger als 15 Jahre. Es ist kein Bauland! Bitte um schnelle Anwort! Danke
Antworten (5)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Wago1956Wago1956
Schick doch mal nähere Angaben, sonst kann Dir keiner eine halbwegs genaue Auskunft geben. Woher hast Du das Grundstück. Wurde es evtl. Landwirtschaftlich genutzt, oder forstwirtschaftlich ? Hast Du in den leztten Jahren schon weitere Grundstücke veräußert ? Gehört es Dir alleine, oder evtl. einer Erbengemeinschaft, oder Eheleuten.
und.. bis dahin vergiss alle Antworten der Superexperte hier, die alles sofort steuerfrei stellen.
Nur nebenbei, 15 Jahre altes, ungenutzes Bauland im Privatvermögen, allein verkauft, kann ebenfalls steuerfrei verkauft werden, wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der schnelle Gang zu Steuerberater an der Ecke hilft übrigens weiter.
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4Antwort von
ZauberinDannyZauberinDanny
Wenn das Grundstück bei Dir im Privatvermögen und nicht in einem Betriebsvermögen ist, ist der Verkauf nicht steuerverstrickt.
LG, Danny
Kommentar von
EnnoBeckerEnnoBecker Beste Antwort. Der Fragesteller hat ja nichts gesagt über die Art der Nutzung. Außerdem wissen wir nichts darüber, ob vielleicht zwei weitere oder mehr Grundstücke in nahem zeitlichem Rahmen verkauft wurden.
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3Antwort von
miriwomiriwo
Nein, Nach 10 Jahren bei alten Grundstücken außerhalb der Spekulationsfrist!
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1Antwort von
jockljockl
Ausser, Grunderwerbssteuer 3,5% des Kaufpreises muss der Käufer entrichten, fällt keine Steuer, mit dem Verkauf verbunden, an.
Kommentar von
EnnoBeckerEnnoBecker Woher nur kommen diese 3,5%? Das stimmt doch so gar nicht.
Das Grundstück gehört mir und wurde nur für Eigenbedarf Holz verwendet, keine Geschäfte, ich habe es geerbt und an meinenS Chwager einen Teil (besagten Teil) verkauft. Jetzt hat die Lohnsteuerhilfe an das Finanzamt das so gemeldet, als wäre es ein "Betrieb", deshalb soll ich STeuern zahlen...
Ich unterstelle mal, dass Eigenbedarf Holz keiner forstwirtschaftlichen Nutzung entspricht.
Ist das Grundstück reines Privatvermögen, dann ist der Verkauf natürlich nicht steuerpflichtig.
DIE LOHNSTEUERHILFE, was ist das ? Nehme an, ein Lohnsteuer - Hilfe - Verein. Wenn ja, dann weist Du jetzt, warum die nur eingeschränkt beraten dürfen !
Wende Dich bitte schnellstens an einen Steuerberater, bevor irgendwelche Fristen versäumt werden.
Sehr suspekt, diese ...Meldung... ans Finanzamt.