Ich bin als Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung durch den Gesellschaftervertrag Mitglied im Aufsichtsrat von zwei stadteigenen GmbH´s und erhalte in einer GmbH eine Aufwandsentschädigung und in der Anderen einen Aufwendungsersatz. Nur durch meine Funktion als Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist meine Mitarbeit im Aufsichtsrat möglich, die anderen Mitglieder sind Stadtverordnete. Nun hat das Finanzamt beide Beträge als steuerpflichtiges Einkommen aus selbständiger Tätigkeit besteuert. Wer hat Erfahrung damit?
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Besteuerung von Aufwandsentschädigung/-ersatz als Aufsichtsratsmitglied einer kommunalen GmbH
Frage von
Aufsichtsrat
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tvb2009tvb2009
Pauschale Aufwandsentschädigungen sind normalerweise steuerpflichtig, so es keine gesetzliche Regelung gibt (siehe Kilometerpauschale). Das Gehalt eines Angestellten ist letztlich ja auch eine Aufwandentschädigung für die bereitgestellte Zeit.
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