1

Besteuerung von Aktien?

Frage von polarkreis35 polarkreis35

Wie verhält es sich mit der Besteuerung von Aktien bei einem Kauf 2009 und einem gleichzeitigen Verkauf innerhalb 2-3 Monaten? Muß die Haltedauer von 12 Monaten eingehalten werden oder kann ich nach, vielleicht sogar 4 Wochen, wieder verkaufen? Danke!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Antwort von Karisha Karisha

    Die Steuer auf den Kursgewinn ist ganz unabhängig von der Haltedauer und beträgt 25%.

  • 1
    Antwort von Niklaus Niklaus

    Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn. 25% +Soli + KiSt. Wird übringes von der Bank gleich einbehalten.

  • 1
    Antwort von mig112 mig112

    Aktien- und Fondssparer müssen nun alle Erträge versteuern

    [23.01.2009] - Seit 1.1.2009 gibt es in Deutschland eine neue Steuer: die Abgeltungsteuer. Damit könnte eine Vereinfachung einhergehen, weil sie von den Finanzinstituten pauschal eingezogen wird.

    Die Abgeltungsteuer betrifft alle Privatanleger, die Kapitaleinkünfte aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen erzielen, sofern diese den ab 2009 geltenden Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € bei Singles bzw. 1.602 € bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehegatten überschreiten.

    Mit der neuen Besteuerung der Kapitalerträge entfällt die Spekulationsfrist von einem Jahr, die es zuvor langfristig orientierten Aktien- und Fondsanlegern ermöglichte, Kursgewinne nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei zu vereinnahmen. Dadurch wird das erhöhte Risiko dieser Kapitalanlagen steuerlich nicht länger honoriert.

    Der pauschale Steuersatz der Abgeltungsteuer beträgt 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Steuerschuld und ggf. Kirchensteuer, die in Baden-Württemberg und Bayern bei 8 % der Steuerschuld liegt, in den anderen Bundesländern bei 9 %. Insgesamt fließen somit rund 28 % der Kapitaleinkünfte an den Fiskus.

    Weniger Abgeltungsteuer zahlen Anleger mit einem Grenzsteuersatz von unter 25 %. Sie können sich im darauffolgenden Jahr im Rahmen ihrer Steuererklärung zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückerstatten oder sich bereits im laufenden Jahr mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts von der Steuerpflicht befreien lassen.

  • 1
    Antwort von teppichhai teppichhai

    die 12-Monatsfrist gibts nicht mehr. Spekulatinsgewinne werden jetzt grundsätzlich versteuert egal wann du verkaufst (vorrausgesetzt du hast nach 2008 gekauft)

  • 1
    Antwort von Onnlein Onnlein

    Haltedauer gibt es nicht mehr.

  • 0
    Antwort von polarkreis35 polarkreis35

    Das ging ja schnell! Vielen Dank!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.