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Besteuerung von Aktien?

gefragt von polarkreis35 am 08.05.2009 um 12:43 Uhr

Wie verhält es sich mit der Besteuerung von Aktien bei einem Kauf 2009 und einem gleichzeitigen Verkauf innerhalb 2-3 Monaten? Muß die Haltedauer von 12 Monaten eingehalten werden oder kann ich nach, vielleicht sogar 4 Wochen, wieder verkaufen? Danke!

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Karisha
beantwortet von Karisha am 9. Mai 2009 13:02
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Die Steuer auf den Kursgewinn ist ganz unabhängig von der Haltedauer und beträgt 25%.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 8. Mai 2009 13:14
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Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn. 25% +Soli + KiSt. Wird übringes von der Bank gleich einbehalten.


anonym
beantwortet von mig112 am 8. Mai 2009 12:45
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Aktien- und Fondssparer müssen nun alle Erträge versteuern

[23.01.2009] - Seit 1.1.2009 gibt es in Deutschland eine neue Steuer: die Abgeltungsteuer. Damit könnte eine Vereinfachung einhergehen, weil sie von den Finanzinstituten pauschal eingezogen wird.

Die Abgeltungsteuer betrifft alle Privatanleger, die Kapitaleinkünfte aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen erzielen, sofern diese den ab 2009 geltenden Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € bei Singles bzw. 1.602 € bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehegatten überschreiten.

Mit der neuen Besteuerung der Kapitalerträge entfällt die Spekulationsfrist von einem Jahr, die es zuvor langfristig orientierten Aktien- und Fondsanlegern ermöglichte, Kursgewinne nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei zu vereinnahmen. Dadurch wird das erhöhte Risiko dieser Kapitalanlagen steuerlich nicht länger honoriert.

Der pauschale Steuersatz der Abgeltungsteuer beträgt 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Steuerschuld und ggf. Kirchensteuer, die in Baden-Württemberg und Bayern bei 8 % der Steuerschuld liegt, in den anderen Bundesländern bei 9 %. Insgesamt fließen somit rund 28 % der Kapitaleinkünfte an den Fiskus.

Weniger Abgeltungsteuer zahlen Anleger mit einem Grenzsteuersatz von unter 25 %. Sie können sich im darauffolgenden Jahr im Rahmen ihrer Steuererklärung zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückerstatten oder sich bereits im laufenden Jahr mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts von der Steuerpflicht befreien lassen.


teppichhai
beantwortet von teppichhai am 8. Mai 2009 12:44
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die 12-Monatsfrist gibts nicht mehr. Spekulatinsgewinne werden jetzt grundsätzlich versteuert egal wann du verkaufst (vorrausgesetzt du hast nach 2008 gekauft)


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 8. Mai 2009 12:44
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Haltedauer gibt es nicht mehr.


anonym
beantwortet von polarkreis35 am 8. Mai 2009 12:50
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Das ging ja schnell! Vielen Dank!


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