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Besteuerung französischer Einkünfte in Deutschland (Freiberufler)

Frage von Ralf1704 Ralf1704

Guten Abend,

ich bin freiberuflich tätig und werde in Frankreich durch eine Agentur vermittelt.

Jetzt weiß ich leider nicht, wie ich in Deutschland besteuert werde.

Habe bisher von meiner Agentur eine Abrechnung bekommen sowie die Rückzahlung meiner Sozialabgaben.

Kann ich daraus schließen, dass ich in Frankreich als Angestellter gelte?

Wie muss ich die französischen Einkünfte in Deutschland besteuern?

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Antworten (1)

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    Antwort von kegus kegus

    Du bist in Deutschland ansässig und erzielst (auch) in Frankreich Einkünfte?

    Grundsätzlich bist Du in Dtl. mit allen Einkünften steuerpflichtig (Welteinkommensprinzip). Da die in den einzelnen Ländern erzielten Einkünfte in der Regel auch dort der Ertragssteuer unterworfen werden, bedeutet das zunächst eine Doppelbesteuerung. Diese wird jedoch durch die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen verhindert.

    Nach Artikel 12 DBA Frankreich wird die freiberufliche Tätigkeit dort besteuert, wo sie ausgeübt wird. Dafür ist eine regelmäßige Einrichtung (Betriebsstätte) Voraussetzung, es sei denn, es handelt sich um Sportler, Künstler, Artisten oder ähnliche. Daraus folgend sind Deine Einkünfte aus Frankreich wohl nur in Dtl. zu besteuern.

    Du solltest Dich erkundigen, welche steuerlichen Pflichten Du in Frankreich ggf. zu erfüllen hast. 

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