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Besteuerung der Zusatzversorgung (öffentlicher Dienst)

Frage von Apryllion Apryllion

Hallo zusammen, mein Vater ist 77 und bezieht seit dem 1. Juli 1998 Rente (normale Altersrente und da er im öffentlichen Dienst war eine Zusatzrente der Bayerischen Versorgungskammer).Nun hat er einen "netten" Brief bekommen in dem steht das für 2005 bis inkl 2007 zu wenig Rente angegeben wurde (Viele Rentner haben damals , auch mein Vater nur die Nettorente angegeben). Alles schön und Gut, ABER es fällt auf das die Zusatzrente vom Finanzamt Hersbruck mit 50% Besteuert wurde und nun da wir umgezogen sind wird diese für die genannten Jahre vom Finanzamt Bayreuth mit 19% versteuert.. Nun meine Fragen:

  1. Ab wann werden Zusatzrenten, Betriebsrenten etc. mit 19% versteuert (ich meine NICHT die gesetzliche Altersrente)

  2. Hat mein Vater dann zuviel Steuern an das Finanzamt Hersbruck abgeführt und kann man diese dann mit der bestehenden Forderung des FA Bayreuth verrechnen lassen?

Es geht mir zuerst einmal um eine klare Rechtslage, da der Finanzbeamte aus Bayreuth unsere Anfragen zwecks der unterschiedlichen Besteuerung konsequent ignoriert hat.

Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten.Wünsch noch ein schönes Pfingstwochenende Gruß an Alle

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Antworten (2)

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    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Renten werden mit dem Ertragsanteil versteuert. Das steht in § 22 Einkommensteuergesetz. Bis zum Jahr 2004 richtete sich der Ertragsanteil nach dem Alter des Rentners bei Rentenbeginn. Das war im Normalfall bei einem Rentenbeginn mit 65 ein Anteil von 20%. Das heißt, bei einer Jahresrente von 20.000 € waren 4.000 € steuerpflichtig. Ab 2005 hat sich das geändert. Rentner, bei denen der Rentenbeginn bis 2005 war, haben jetzt 50% Ertragsanteil. Das heißt in meinem Beispiel oben, dass jetzt 10.000 € steuerpflichtig sind. Dieser Ertragsanteil steigt dann jedes Jahr, und bei einem Rentenbeginn ab 2040 ist die Rente voll steuerpflichtig. Die Zusatzrente wird genau so behandelt wir die normale Altersrente.Die Rente ist natürlich brutto anzugeben. dafür sind aber die einbehaltenen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgabe) abzugsfähig. Wenn das bisher nicht gemacht wurde, müsste sich normalerweise noch eine Erstattung ergeben. Gruß Helmuthk

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Der Steuersatz für die Rente ergibt sich aus dem jeweiligen Ertragsanteil der Rente. Dieser wiederum variert, je nach dem Renteneintrittsalter. Wenn für die Zusatzrente keine eigenen Beiträge gezahlt wurden, ist die gesamte Rente zu versteuern (wie eigentlich jedes Einkommen) Der Steuerstz kann durchaus ziemlich hoch sein, da diese Rente ja jeweils mit dem Spitzensteuersatz des Steuerpflichtigen berechnet wird. Der letzte € oben drauf ist mit dem höchsten Satz belegt.Die Nachbesteuerung der Zusatzrente berücksichtigte wahrscheinlich noch Säumniszuschläge

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