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Besteuerung der Abfingung...

Frage von Allerheiligen Allerheiligen

Ich bekomme 9.600,-- € Abfindung und habe Lohnsteuerklasse 5. Mein Bruttolohn liegt bei 1.200,-- €.

Wie wäre es wenn ich Klasse 4 hätte bei gleichem Bruttolohn und gleicher Abfinung

Kann mir jemand ausrechnen, wie viel ich bei der jew. Lstklasse harausbekomme ?

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Antworten (3)

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    Antwort von simjo simjo

    Falls die Möglichkeit besteht, lass dir die Abfindung als monatliche Rückverrechnung (z.B. als Gewinnbeteiligung o.ä.) zahlen. Damit umgeht man die Abfindungssteuer, wird rückwirkend wie normaler Verdienst versteuert und erhält keine Sperrfrist beim AA.

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    Antwort von Hexenkueche Hexenkueche
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    Antwort von Allerheiligen Allerheiligen

    Hallo Simjo,

    vielen Dank für den Tipp. Ich muss dazu sagen, ich arbeite in der Kirche und da gibt es keine Gewinnbeteiligung. Wie könnte ich dies anderweitig rückwirkend vergüten lassen, dass es möglichst steuergünstig ist. Leider ist der Steuerberater diesbezügl. nicht sehr kooperativ, obwohl mein Chef mir zusichert, dass sie mir helfen, so gut als möglich.... Der Steuerberater gibt den Rat, dass man ja beim Lohnsteuerjaresausgleich das zurück bekommt, was allerdings auch nicht ganz richtig ist......

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