1

Besteuerung Abfindung nach der Fünftelregelung

Frage von charmi99 charmi99

Hallo,

ich wurde zum 01.03.2012 gekündigt, habe mich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung bei Beendigung zum 31.01.2012 in Höhe von 11.000 EUR geeinigt. Abfindung wird am 01.03. ausgezahlt. Bruttoarbeitslohn mtl. 3.500 EUR, also ingesamt 3.500,00 bis jetzt . Die Abfindung wird laut Anwalt nach der Fünftelregelung besteuert.

Wieviel sind das netto?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Blinzell Blinzell

    (Ein-)Fünftelregelung - ein "Steuergeschenk" vom Fiskus

    Der 1. Weg, der Ihnen als steuerliche Begünstigung geblieben ist, ist die sogenannte (Ein-)Fünftelregelung. Nach der (Ein-)Fünftelregelung gewährt Ihnen der Fiskus einen kleinen steuerfreien Bonus. Voraussetzung ist: die Abfindung gehört zu Ihren "außerordentlichen Einkünften" gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 34). Als solche außerordentlichen Einkünfte gelten Entlassungsentschädigungen, also Entlassungsabfindungen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 24 Nr. 1); ebenso z.B. auch Gewinne aus dem Verkauf eines landwirtschaftlichen oder Gewerbebetriebs, einer Kanzlei oder Praxis.

    Ihr "Noch-Arbeitgeber" ist laut Einkommensteuergesetz (EStG § 39b Abs. 3) verpflichtet, die Lohnsteuer und die Steuern auf die Abfindung einzubehalten. Ihre Abfindung gilt als "sonstiger Bezug" und wird nach der (Ein-)Fünftelregelung besteuert.

    Bei der (Ein-)Fünftelregelung für Abfindungen wird so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten - Sie müssen die Steuern aber trotzdem mit einem Schlag zahlen.

    Für unser voriges Beispiel mit einer Abfindung in Höhe von 50.000 Euro heißt das: zu versteuerndes laufendes Einkommen: 80.000 Euro darauf Steuern*: 19.005 Euro 1/5 der Abfindung: 10.000 Euro Summe: 90.000 Euro auf die Summe anfallende Steuern*: 22.936 Euro anteilige Steuern auf 1/5 der Abfindung (also wieviel mehr Steuern?)
    3.931 Euro anteilige Steuern auf 1/5-Abfindung x 5 + Steuern auf laufendes Einkommen
    38.659 Euro Gesamteinkommen nach Steuern
    91.341 Euro

    *Einkommensteuer laut Splittingtabelle ab 2010 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer.

    Fazit: Ob 40.360 Euro wie bei einer "normalen" Besteuerung oder 38.659 Euro durch die (Ein-)Fünftelregelung - im Verhältnis zu 50.000 Euro Entlassungsabfindung wachsen Ihre Steuern insgesamt auf 80 - 90 % der Abfindung! - Ist das der finanzielle Gewinn, den Sie erhofft haben? Wem bietet die (Ein-)Fünftelregelung steuerliche Vorteile?

    Durch die (Ein-)Fünftelregelung erhalten diejenigen steuerliche Vorteile, die durch die Entlassungsabfindung in eine hohe "Steuerprogression" geraten. Wenn Sie ohne Entlassungsabfindung also ein Einkommen haben, das mit einer geringen Steuerbelastung verbunden ist, durch die Entlassungsabfindung aber überproportional mehr Steuern zahlen müssen, dann kann die (Ein-)Fünftelregelung ein Vorteil für Sie sein. Je höher Ihr bisheriges Einkommen war, umso geringer ist Ihr Vorteil durch die (Ein-)Fünftelregelung. Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen bisher größer als 52.882 EUR (Ledige) oder 105.764 EUR (Verheiratete) war, unterlagen Sie bereits dem "Spitzensteuersatz" und können keinen Vorteil aus der (Ein-)Fünftelregelung erwarten. Wer entscheidet, ob Sie die (Ein-)Fünftelregelung nutzen können?

    Na - selbstverständlich nicht Sie - was dachten Sie denn? Ihre Steuern vom Einkommen behält ja der Arbeitgeber ein - also ist er zunächst verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen eine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt, die zu einer Steuerbegünstigung führt.

    Es ist so einfach über "google" :-).

    Kommentar von charmi99 charmi99

    ..ich habe auch schon was ausgerechnet, möchte einfach vergleichen ob ich richtig liebe, also.. ich brauch eine Zahl.. :)

    Kommentar von Blinzell BlinzellBlinzell

    manchmal ist eigenständiges rechnen angesagt oder, im zweifel immer besser, der gang zum steuerberater :-):

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.