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Bestellungen auf meinen Namen, einschüchtern lassen, Teilzahlung getätigt, und was nun?

Frage von Unwissend17 Unwissend17

Hallo, ich habe ein recht komplexes Problem und weiß so langsam nicht mehr weiter. Vor einigen Jahren, hat meine Mutter Bestellungen auf meinen Namen, bzw. auch auf die Namen anderer Familienmitglieder getätigt und dies natürlich verheimlicht, und die Rechnungen nicht bezahlt. Seit Jahren flattern mir Zahlungsaufforderungen zahlreicher inkassounternehmen ins Haus. Ich konnte auch nie Einspruch einlegen, da sämtliche Post durch meine Mutter abgefangen wurde.Leider hatte ich mich irgendwann soweit einschüchtern lassen und zahlreiche Teilzahlungen getätigt. Leider ist noch eine enorme Summe übrig und ich bekomme das einfach nicht in den Griff.Ich war nun schon bei einigen Anwälten und diese meinten, Teilzahlung=Schuldanerkennung. Ich habe nun ein Schreiben, dass meine Mutter unterschrieben hat, in dem steht, dass Sie damals Bestellungen usw. auf meinen Namen getätigt hatte. Ich hatte Hoffnung geschöpft, doch die Anwälte meinen, das ist nichts wert. Ich weiß nun nicht mehr weiter, komm ich aus der Nummer noch irgenwie raus, ohne diese Sachen bezahlen zu müssen, hat hier irgenwer noch einen Rat für mich??

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Antworten (4)

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    Antwort von whiteTree whiteTree

    Erstmal: Nichts gegenüber den Inkassos unterschreiben!

    Mit Teilzahlungen macht man leider eine evtl. Verjährung zunichte. Verjährt ist normal alles von vor 2009, sofern es nicht tituliert ist.

    Am besten alles von 2008 und früher raussuchen, schauen, wo noch nicht drauf gezahlt wurde, und da Einrede der Verjährung erheben. Mit Teilzahlungen oder Anerkennung der Forderungen beginnt die Verjährungsfrist (drei ganze Kalenderjahre) neu zu laufen, d.h., wenn eine Teilzahlung zuletzt 2008 geleistet wurde und danach nicht mehr gezahlt oder etwas anerkannt wurde, ist die Forderung 2012 trotzdem verjährt.

    Wurde irgendwas gegenüber den Inkassos unterschrieben? Schuldanerkenntnisse, Ratenvereinbarungen? Wenn nicht, können auch die Teilzahlungen nicht unbedingt als Anerkenntnis gewertet werden, insbesondere nicht für die meist völlig überzogenen Zusatzforderungen der Inkassos. Das schon gezahlte Geld ist aber weg bzw. wahrscheinlich auf die Kostenforderungen der Inkassos angerechnet.

    Achtung, gibt es vollstreckbare Titel auf jemanden? Am besten beim örtlichen Amtsgericht bzw. an früheren Wohnorten nachfragen! Die kriegt man kaum noch aus der Welt.

    Unbedingt Rechtsberatung bei Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale nehmen, die haben Erfahrung mit sowas, ein "Wald- und Wiesen-Anwalt" erteilt da vielleicht vorschnell falsche Ratschläge. Schuldenverhandlungen mit Inkassos sind nur mit qualifiziertem Beistand ratsam!

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Mit Einrede der Verjährung (einfach schreiben, dass die Forderung verjährt ist und man deshalb nicht mehr zahlt) immer auch den Vertragsschluss bestreiten! Nur schriftlich, Einschreiben + Rückschein. Nicht mit den Inkassos telefonieren oder E-Mail-Verkehr halten, das bringt nichts, weil die immer nur zu der für dich nachteiligsten Option drängeln!

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    Antwort von Kyokushinkai Kyokushinkai

    Zeige Deine Mutter bei der Polizei an. Hättest Du schon längst machen müssen. Sonst wirds echt schwierig!

    Kommentar von Unwissend17 Unwissend17

    Wir haben sie schon mehrfach angezeigt, zu unterschiedlichsten Vorgängen. sie ist nie zur Vorladung erschienen. Dann hat sich das ganze im Sand verlaufen. Das ganze zieht sich schon über knapp 10Jahre hin, ich weiß auch nicht wie die da immer wieder raus kam.

    Kommentar von Kyokushinkai KyokushinkaiKyokushinkai

    "Dann "überzeuge" sie davon, den ganzen Mist zu bezahlen. Ganz ehrlich, ich würde die Alte erschlagen!

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Über 10 Jahre, dann besteht gute Hoffnung, dass zumindest ein Teil der Forderungen verjährt ist, sofern nicht drauf gezahlt wurde, ein Anerkenntnis geleistet oder die Forderung tituliert wurde (Vollstreckungsbescheid, Urteil).

    Von einer Titulierung bekommt man aber üblicher Weise was mit, da hat man dann schon mal Kontosperren oder den Gerichtsvollzieher zuhause, oder man muss gar die eidesstattliche Versicherung ablegen.

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    Antwort von franzi111 franzi111

    Teilzahlung - Anerkennunmg - deine Schulden

    Statt daß deine Mutter irgendwas unterschreibt, sollte sie dir das Geld geben.

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Nein, so einfach ist das nicht. Eine aus Irrtum oder Einschüchterung geleistete Teilzahlung ist nicht zwangsläufig ein Anerkenntnis, auch, wenn sie die Rechtsposition verschlechtert.

    Hauptproblem bei so alten Forderungen dürfte sein, dass man sich damit die Verjährung kaputt macht.

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Hast Du vielleicht letztens SAT.1 geschaut und möchtest jetzt eine Story hier abziehen?

    Da Du noch minderjährig bist, kann man auf Deinen Namen nichts bestellen.

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