1

Bestellung zurückschicken, Originalverpackung ein muss??

Frage von hansikl hansikl

Hallo an alle, folgende Frage. Ich habe bei einem Online Versandhandel über Ebay etwas für mein Baby bestellt.

Allerdings ist dieser Artikel eine zumutung, einem Kleinkind kann man das nicht Anbieten.

Ich habe dem Support eine Email geschrieben, als Antwort kam: "Schicken Sie die unbenutzte und originalverpackte Ware an uns zurück"

Unbenutzt ist Sie natürlich, das Problem ist die Originalverpackung. Da ich nicht damit gerechnet hatte das es so ein Müll ist habe ich diese gleich entsorgt. Es war auch nur ein schnöder Karton, nichts besonderes. Jetzt habe ich die Ware in einem anderen Karton zurückgeschickt.

Und ich könnte wetten das es zu Problemen kommt wenn die das Paket erhalten.

Jetzt meine Frage, ist es wirklich Pflicht die OVP zu haben wenn man reklamiert?

Nein ich erwarte keine Rechtsberatung, einfach nur Tipps von euch.

Vielen Danlk

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 5
    Antwort von miniwo miniwo

    Jain, für ein 14-tägiges Rückgaberecht wohl ja, aber danach reicht ein normaler Karton aus, vorausgesetzt es ist richtig verpackt und gegen Transportschäden geschützt

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Das ist die richtige Antwort. Im Sinne des Verbraucherschutzes - und darum ging es dem Gesetzgeber - kann es nicht davon abhängig gemacht werden, dass ein Artikel zwar 14 Tage "ausgiebig", aber im Rahmen der üblichen Nutzung, ausprobiert werden darf, dann aber in der OVP zurükgesendet werden muss.

    ---EDIT---

    Habe die Antwort wohl ein wenig missverstanden ^^

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Im Sinne des Verbraucherschutzes - und darum ging es dem Gesetzgeber - kann es nicht davon abhängig gemacht werden, dass ein Artikel zwar 14 Tage "ausgiebig", aber nur im Rahmen der üblichen Nutzung natürlich, ausprobiert werden darf, dann aber in der OVP zurükgesendet werden muss. Was ist denn, wenn sich erst nach dem Entsorgen des Kartons herausstellt, dass der Artikel für den Käufer nicht wirklich brauchbar ist?

    Kommentar von miniwo miniwominiwo

    Wenn der Artikel in Ordnung ist und du dich nur "verkauft" hast, dann guggst wohl in die Röhre. Deswegen pack ich meine Sachen aus, teste und wenn es mir dann gefällt, werf ich den Karton in die Tonne.

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Dein Verhalten ist löblich. Aber nur weil man so handeln kann und es auch von einem moralischen Standpunkt aus gesehen richtig ist, heißt es noch lange nicht, dass man ansonsten "in die Röhre" gucken muss. ;-)

    ...jedenfalls rechtlich gesehen nicht.

    Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung, die 2002 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber dem Verbraucher im Rahmen von so genannten Fernabsatzverträgen gewisse Rücktrittsrechte eingeräumt. Diese zielen nunmal, wie ich oben schon geschrieben habe, darauf ab, die Verbraucher umfassend zu schützen. Weil man nicht immer nach dem Auspacken feststellen kann, ob einem die bestellte Ware auch gefällt, darf man sie 14 Tage lang testen. Wenn einem die Ware dann schlicht und einfach nicht gefällt, kann man sie ohne Nennung von Gründen zurückschicken.

    Dem liegen gewisse Voraussetzungen zu Grunde, die einem der unternehmerische Verkäufer auch mitteilen muss. Näheres ist hier jetzt aber nicht gegenständlich.

    Der Gedanke dahinter ist: Im Internet (u.a.) kann man die Ware nunmal nicht anfassen, geschweige denn testen. Auch die persönliche Beratung kommt zu kurz. Ferner können Bilder und Werbeangaben legal beschönigt sein, ohne dass der Sache ein Sachmangel anhaftet. Deshalb diese Regelung.

  • 5
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Normalerweise wird ware nur in Originalverpackung zurück genommen. Es sei denn, sie wäre defekt gewesen, dann kann man sie auch mit anderer Verpackung zurück senden. Also: immer erst schauen bevor man sich dessen entledigt.

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Normalerweise heißt aber nicht, dass es rechtlich gesehen so ist. Meines Wissens ist es dem Verbraucher unzumutbar, dass er einen Artikel bestellt, ihn ausprobieren darf, sein Rückgaberecht (sofern eins besteht) nach ganzen 14 Tagen ausüben darf und in der Zwischenzeit den Originalkarton aufhebe muss. Was ist denn, wenn er fahrlässig den Karton wegwirft? Dann soll er seiner Verbraucherrechte beschnitten werden??? Das ist wider die Gesetzesbegründung und somit in meinen Augen abwegig.

  • 1
    Antwort von Maximus40 Maximus40

    Das Problem ist, dass der Händler die Ware so nicht mehr weiterverkaufen kann, da er die Verpackung nicht mehr besitzt. Es könnte Probleme geben.
    Sollte es Probleme geben, so versuch es als Mangel zu deklarieren (evtl. Artikel fällt viel zu klein aus im Vergleich zu anderen Größen.) So hat es bei mir auch funktioniert (war allerdings kein Onlinegeschäft, sondern ein Herrenausstatter. Die Ärmel eines Hemdes waren eindeutig zu lang).

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Wieso das? Einzelstücke oder Rückäufer werden regelmäßig ohne OVP verkauft. Beispiel: Mediamarkt. Und Mediamarkt nimmt teilweise sogar noch den Neupreis für die Ware.

    Ferner ist dies das Risiko des Händlers, ob er zurückgesendete Ware wieder veräußern kann oder nicht. Händler müssen sich in ihrem Metier auskennen und im Vorfeld die Risiken ihrer Geschäfte abwägen - insbesondere unter juristischen Gesichtspunkten.

    Die Ware als mangelhaft zu deklarieren bringt der Fragestellerin im Übrigen mal gar nichts. Sie will das Bestellte nicht mehr. Aber sie muss dem Händler einräumen, nachzuerfüllen. Entweder durch Reparatur oder durch Sendung einer neuen Hängematte. Das liegt bei ihr. Da vergeht unnötige Zeit.

  • 1
    Antwort von 82guido 82guido

    Ich denke, dass geht auch so... Diese Antwort vom Support ist ein textbaustein und wird immer genommen.

  • 1
    Antwort von NicoDeluxe NicoDeluxe

    nö muss nich

  • 1
    Antwort von dalia4499 dalia4499

    ich würde es ordendlich verpacken und mit den zugehörigen rückscheinen bekleben und wegschicken.man kann doch nicht verlangen das die verpackung aufgehoben werden muss.aber lass dir einen beleg geben von der post (o.a.) das du es auch verschickt hast,für alle fälle

  • 1
    Antwort von Pumukl Pumukl

    Nein, Originalverpackung ist nicht Pflicht.

  • 1
    Antwort von denjo2 denjo2

    dann darf der händer es ablehnen, es ist ja ein schaden in gewisser weise dadurch entstanden er muss es ja auch irgendwie wieder weiter verkaufen und dies ist ja nicht mehr möglich

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Wieso soll das nicht möglich sein? Neu ist der Artikel ja schließlich nicht mehr.

    Kommentar von denjo2 denjo2denjo2

    er wird aber wieder als neu verkauft oder glaubst du da jeder der was zurückschickt was ihm nicht gefällt einfach weggeworfen wird, dann würde die ja verluste ohne ende machen

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Prima! Der Händler, der so handelt, macht sich damit unter Umständen des Betruges strafbar.

    Zumindest könnte ein Mitbewerber ihn empfindlich abmahnen - was in dieser Fallkonstellation allerdings wohl nicht häufig vorkommt.

    Außerdem: Weil sich ein Händler inkorrekt verhalten will, rechtfertigt dies, dass er seinen Vertragspartner benachteiligt?! Das ist rechtlich nicht haltbar.

  • 1
    Antwort von Prinzessinelli Prinzessinelli

    nee..meiner erfahrung nach muss das paket nicht ein original sein..

    Kommentar von denjo2 denjo2denjo2

    das ist aber nur so wenn es defekt ist

  • 0
    Antwort von bitmap bitmap

    ''Allerdings ist dieser Artikel eine zumutung''

    In welcher Hinsicht?

    Kommentar von hansikl hansikl

    Es geht um eine Babyhängematte inkl Ständer. Man kann dort kein Kind reinlegen, das plumpst einfach raus! Zudem sind die befestigungsgurte schon defekt angekommen...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das hat ja dann nichts mit dem Rückgaberecht nach Fernabsatz im BGB zu tun, sondern ist ein Sachmangel, der Gewährleistungsrechte hervorruft.

    Das mit der OVP spielt also keine Rolle.

  • 0
    Antwort von bln65 bln65

    nein bei so was muss kein OVP vorhanden sein aber bei z.b einen HAndy da ist es wichtig!

  • 0
    Antwort von claudia2566 claudia2566

    wieso hast du den Kartong den gleich entsorgt wenn die Ware doch Müll war, also ich schau mir die Sache an und wenn sie n icht gefällt ab zurück in die Verpackung:-)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.