Hallo an alle, folgende Frage. Ich habe bei einem Online Versandhandel über Ebay etwas für mein Baby bestellt.
Allerdings ist dieser Artikel eine zumutung, einem Kleinkind kann man das nicht Anbieten.
Ich habe dem Support eine Email geschrieben, als Antwort kam: "Schicken Sie die unbenutzte und originalverpackte Ware an uns zurück"
Unbenutzt ist Sie natürlich, das Problem ist die Originalverpackung. Da ich nicht damit gerechnet hatte das es so ein Müll ist habe ich diese gleich entsorgt. Es war auch nur ein schnöder Karton, nichts besonderes. Jetzt habe ich die Ware in einem anderen Karton zurückgeschickt.
Und ich könnte wetten das es zu Problemen kommt wenn die das Paket erhalten.
Jetzt meine Frage, ist es wirklich Pflicht die OVP zu haben wenn man reklamiert?
Nein ich erwarte keine Rechtsberatung, einfach nur Tipps von euch.
Vielen Danlk
Das ist die richtige Antwort. Im Sinne des Verbraucherschutzes - und darum ging es dem Gesetzgeber - kann es nicht davon abhängig gemacht werden, dass ein Artikel zwar 14 Tage "ausgiebig", aber im Rahmen der üblichen Nutzung, ausprobiert werden darf, dann aber in der OVP zurükgesendet werden muss.
---EDIT---
Habe die Antwort wohl ein wenig missverstanden ^^