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Bestellung??? Wie alt?

Frage von dinolinin dinolinin

Muss man 18 Jahre alt sein, um etwas bei z.B. Amazon, Neckermann, Otto u.s.w. im Internet zu bestellen?? Denn es gibt ja viel Jugendliche die schon ein eigenes Konto haben.

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Antworten (8)

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    Antwort von mdanikenen mdanikenen

    ja muss man

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    Antwort von DSi11 DSi11

    eigentlich schon aber du kannst ein falsches alter eingeben das prüft niemand

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    Antwort von tanchan82 tanchan82

    Normalerweise kann man online erst ab 18 handeln. Tut es ein Jugendlicher früher, ist das Geschäft "schwebend unwirksam". Es geben sich ja genug, wenn sie können einfach für 18 aus und verursachen dann horrende Rechnungen. Einige Seiten fragen gar nicht. Die Eltern können das Geschäft für wirksam erklären, z. B. durch die Zahlung, oder anfechten. Dann muss der Vertrag rückabgewickelt werden.

    Kommentar von dinolinin dinolinindinolinin

    aber schau mal hier: http://www.otto.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/Otto-OttoDe-Site/de_DE/-/EUR/OV_ViewTemplate-View;sid=97MGPi5R7-4iP2cr2H0pV0JbUeuK9yIPbWG9krk0NJVF1LaS91JLDN0NJVCx5JDRWLtJx?ls=0&Template=serviceterms_conditions

    geht mal auf AGB gaaanz unten links und guck dort mal unter dem punkt Versandkosten je Bestellung.

    Kommentar von tanchan82 tanchan82

    Die Eltern haben dennoch das Recht, den Vertrag anzufechten. Jugendliche sind beschränkt geschäftsfähig. Kauft man z.B. ein unsinniges oder teueres Teil, kann der Vertrag für nichtig erklärt werden. Da Teenies aber heutzutage über viel Geld verfügen, gehen die meisten Händler das Risiko ein.

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    Antwort von Rennschnecke19 Rennschnecke19

    du bist ab deinem 16. lebensjahr vermindert vertragsfähig. also nen sportwagen könntest dir noch nicht kaufen.

    Kommentar von dinolinin dinolinindinolinin

    was genau bedeutet denn vermindert?

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    @rennschnecke19: Sie meinen wahrscheinlich "beschränkt geschäftsfähig" (das ist man zwischen dem 7. und 18. Geburtstag).

    @dinolinin: Beschränkt geschäftsfähig bedeutet, dass das Kind oder der Jugendliche nur Kaufverträge abschließen kann, die er mit seinem Taschengeld erfüllen kann. Bei höheren Beträgen können die Eltern alles rückgängig machen.

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    Antwort von makaay1807 makaay1807

    Also bei Amazon wollen die garnicht wissen wann man geboren ist. Ich bin 15 und bestelle dort sehr viel.

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    Antwort von Jared Jared

    Ja, natürlich

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    Antwort von knattermann knattermann

    Eigentlich schon...aber ob es jemand prüft ist die andere Sache.

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    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Ja

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