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Bestellung bei Versandhaus - Freundin zahlt nicht

gefragt von MandySch am 13.08.2008 um 12:22 Uhr

Ich habe meiner damaligen Freundin in der Not geholfen. Sie brauchte ein neues Sofa, welches sie nur auf Raten zahlen konnte. Sie selbst konnte das im Katalog gefundene Sofa nicht auf Raten kaufen. Also habe ich das (leider) auf meinen Namen übernommen. Seit über einem Jahr zahlt sie auch ordentlich die Raten direkt an den Versandhandel. Ich bleibe außen vor. Nun zahlt sie die Raten nicht mehr (wir haben uns verstritten). Die Lieferung ging damals direkt an sie. Habe ich eine Möglichkeit, die Raten nicht zu zahlen, sondern sie "haftbar" zu machen? Kann ich das Sofa dort abholen lassen? Wenn sie nicht mehr, wie vereinbart zahlt, dann soll sie auch "eine Strafe" bekommen.


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anjanni
beantwortet von anjanni am 13. August 2008 12:25
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Du bist gegenüber dem Versandhaus zahlungspflichtig. Aus der Nummer kommst Du nicht raus.

Du kannst ihr gegenüber Deine Forderung geltend machen. Notfalls mit gerichtlichem Mahnbescheid.

Da sie die Raten bisher (nachweislich) gezahlt hat, muß man ja nicht von einem Geschenk ausgehen. Und bei Versandhäusern gibt es oft sogenannte "Sammelbesteller", so daß die Lieferung an und Zahlung durch einen Dritten normal ist.

Was auch noch geht: informiere das Versandhaus, daß sie das Sofa wieder abholen sollen - denn meistens gibt es einen Eigentumsvorbehalt. Aber es könnte sein, daß Dir das auf's Butterende schlägt und Du dann dort gar nichts mehr bestellen kannst. Deshalb würde ich die Problematik vorher telefonisch (oder per email) abklären.

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 13. August 2008 12:32

DH. Einleuchtend, dass mit dem Sammelbesteller.


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 13. August 2008 12:25
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Ich glaub wenn es nichts schriftliches zwischen euch gibt o. Zeugen wirst du dafür geradestehen müßen


anonym
beantwortet von Karli123 am 13. August 2008 12:26
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ja, also das einzige, was bleibt, ist, das sofa dort abzuholen. ich würde aber erstmal damit drohen... vielleicht zahlt sie dann ja weiter. da alles über dich läuft, bleibt dir wohl nichts anderes übrig. vielleicht wirst du das sofa ja noch bei ebay oder so los...


mikael
beantwortet von mikael am 13. August 2008 12:29
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Interessante Frage, da ich keine Antwort habe, würde ich Dir raten, geh zu einem Anwalt und schilder ihm das Problem. Ausserdem Rate ich Dir im Vorfeld zu ü+berlegen wem man warum hilft, im Endefeckt, wenn Du Deinen guten Namen her gibst, bis Du auch verantwortlich.


dock69
beantwortet von dock69 am 13. August 2008 13:37
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Wenn Sie Dir die ersten Raten überwiesen hat, wäre das ein Anhaltspunkt, dass zwischen Euch ein Vertrag bestand. Kündige Ihr das Darlehen mit Zahlungsfrist per Einschreiben mit Rückschein. Zahlt Sie nicht, beantragst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid. Die Kosten dafür muss sie später auch tragen.

Gegenüber dem Versandhaus bist Du Vertragspartner und musst auch zahlen.





rain23
beantwortet von rain23 am 13. August 2008 15:14
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Also die Raten wirst du wohl dann weiterzahlen müßen, da der Versand den Vertrag mit dir und nicht mit deiner Freundin gemacht hat. Du kannst aber, versuchen dir einen Anwalt zu nehmen und das Geld fordern oder das Sofa, da man ja auch Nachweisen kann das sie vorher die Raten bezahlt hat. Somit kann sie nicht damit kommen das die Couch nie für sie gewesen wäre oder du ihr die geschenkt hättest. Jedoch versuchen würde ich erstmal ob du mit ihr trotz des Streites noch eine Vernünftige einigung findest, und ihr sagst das es Nachweisbar ist, anhand der ZAhlungen die sie geleistet hat, das die Couch nicht für dich wäre gewesen sondern für sie und das du sie sonst auf Schadensersatz verklagst, bzw. Herausgabe der Couch


fairsite
beantwortet von fairsite am 14. August 2008 15:54
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die Antwort von Kai aus Berlin halte ich für gut.

Nach der Kündigung des Darlehens=restliche offene Summe für Sofa mit Fristsetzung würde ich mir ein Formular Mahnbescheid in einem Papierhandel holen und beantragen. Kostet gesamt ca. 30 Euro. Deshalb überlegen, ob sich der Aufwand lohnt oder Du den Betrag einfach an das Versandhaus bezahlst und Deiner Freundin danke sagst, weil Du um eine Erfahrung reicher werden konntest.


anonym
beantwortet von Knutschbaerchi am 17. September 2008 18:31
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Hier wirst du keine Chance haben. Du hättest mit deiner damaligen Freundin einen Vertrag abschliessen müssen. Du bist offiziell der Käufer und musst für die Schuld aufkommen. Selbst wenn die Lieferanschrift eine andere ist. Du bist mit dem Versandhaus einen Kaufvertrag eingangen, der verbindlich ist. Woher das Geld für die bisherigen Raten gekommen ist, ist für jegliches Verfahren unrelevant. Selbst ein Mahnbescheid gegenüber deiner ehemaligen Feundin ist rausgeschmissenes Geld. Wenn du es hier auf ein Verfahren ankommen lässt, werden deine Kosten noch höher. Vertragsgegenstand sind einzig und allein die Vertragspartner und das ist das Versandhaus und du. Ich kann dir nur raten, die Zahlungen zu leisten um dir weiter unnötige Kosten zu ersparen. Du hast, wenn du nichts schriftliches hast, keine Chance deine Freundin zu belangen. Selbst wenn ihr einen Kaufvertrag hättet, müsstes du die Kosten an das Versandhaus zahlen und im nachhinein die Kosten gegenüber deiner Freundin einklagen. Da diese keinen Vertrag mit deinem Gläubiger (Versandhaus) eingegangen ist. Wem du deine gekauften Sachen weiterveräusserst, entgeldlich überlässt oder verschenkst ist reine privatangelegenheit. Tut mir leid, aber ich glaube, Augen zu und durch ist das Beste und zahl das, auch wenn es ärgerlich ist, die Kosten werden für dich sonst nur noch mehr.


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