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Bestellung bei Optiker Rückgänging machen?

Frage von Simone01 Simone01

Hi, meine Tante (81 Jahre) wurde von ihrem Optiker überredet sich eine neue Lesebrille für 400,00 EUR anfertigen zu lassen, obwohl sie erst vor kurzem eine Gleitsichtbrille für 1.300 EUR bekommen hat. Freitags hat er sie dazu "überredet" und direkt montags rief sie beim Optiker an und sagte, dass sie das doch nicht möchte. Der Optiker hat ihr gesagt, dass das zu spät sei und sie die Brille jetzt kaufen müsse. Sie hat auch schon einen Brief von einem Anwalt erhalten. Kennt sich hiermit jemand aus? Muss sie tatsächlich die Brille jetzt bezahlen? Sie hat nichts unterschrieben beim Optiker und auch kein Rezept vom Arzt gehabt. Freue mich schon jetzt auf Eure hilfreichen Antworten. LG

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von penthesileia penthesileia

    Grundsätzlich: Ein Vertrag dieser Art muss nicht zwangsläufig schriftlich festgehalten werden. Mit anderen Worten: Oma muss zunächst den geschlossenen Vertrag (der besteht, auch mündlich) einhalten. Du schreibst aber auch, deine Großmutter sei überfordert gewesen. Geht zum Verbraucherschutz und zahlt die Gebühr für eine Rechtsberatung. Vielleicht kann ein guter und spezialisierter Anwalt sie auf dieser Basis wieder rausholen. Groß sind eure Chancen da aber nicht.

    Kommentar von penthesileia penthesileiapenthesileia

    Entschuldigung: Tante, nicht Großmutter.

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    Antwort von Monokel Monokel

    Moin... Also, rein rechtlich gesehen, müsste sie die Brille zahlen, da ein Angebot des Optikers vom Kunden angenommen wurde. Nun ist es unschön vom Kollegen, gleich mit solchen Mitteln aufzufahren, da die Großmutter ja einer der besseren Kunden ist (Gleitsichtbrille). Vielleicht kann man sich noch arrangieren, dass der Optiker die Brillenfassung zurücknimmt, und die Gläser, die wahrscheinlich eine Sonderanfertigung und bereits in der Herstellung sind, nur zu 50 % berechnen lässt. Dann würden beide mit "einem blauen Auge" davon kommen, und Deine Großmutter und Ihr Optiker können sich auch weiterhin mit gutem Gewissen in die Augen schauen. Bei einem Rechtsstreit hätte, so glaube ich, Deine Großmutter die schlechteren Karten, mal von den Nerven, die man dabei läßt, ganz zu schweigen. Viel Glück wünscht Euch ein selbständiger Augenoptiker

    Kommentar von Monokel MonokelMonokel

    Auch Entschuldigung für die Großmutter, die ja eine Tante ist.

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    Antwort von Janni1979 Janni1979

    Deine Tante hat doch einen mündlichen Vertrag geschlossen. Der Vertrag muss nicht zwingend schriftlich sein. Gebe zu erscheint alles was unkulant. Bei kauf in einem Ladenlokal hast du nun mal kein Widerrufsrech. Und du mußt auch mal überlegen wenn die Gläser extra angefertigt werden für deine Tante und das ganze schon in der Mache ist..kann das je nach Vertrag mit dem Hersteller für den Optiker nicht mehr möglich sein die Bestellung zu stornieren.

    Aber warum der Optiker nun die Bestellung nicht sornieren kann oder will kann dir hier keiner sagen.

    Das Verhalten vom Optiker finde ich aber selbst nicht sehr kundenfreundlich.

    Vlt hilft ja noch ein sachliches Gespräch die Situation zu beider Zufriedenheit zu klären.

    Deine Tante hat mit dem Optiker einen mündlichen Vertrag geschlossen mit oder ohne Rezept vom Doc ( die eh nur noch ein Zettel mit den Stärken in dpt sind da die kasse ja nix zahlt )

    Was ich aber nun zeitlich nicht verstehe ist das mit dem Anwalt. Freitags bestellt, Montag gesagt das man es nicht mehr möchte und in 3 Tagen ist nen Brief vom Anwalt da ?

    Wo liegt nun eigentlich das Problem mit einer Lesebrille ? Wenn deine Tante im liegen liest ist eine Lesebrille besser als eine Gleitsichtbrille da man mit dieser im liegen kaum lesen kann.

    Kommentar von Simone01 Simone01Simone01

    :-) Nein, der Breif kam eine Woche später vom Anwalt. Das ganze ist nun schon ca. 2 Wochen her. Es gehtnicht darum, dass sie nicht noch eine Lesebrille möchte, sondern dass sie sich das jedesmal von ihrer kleinen Rente zusammen sparenmuss und eigentlich nicht so viel Geld hat. Aber vielen Dank für die Info.

    Kommentar von SchwarzeBlume SchwarzeBlumeSchwarzeBlume

    Ja, aber wenn deine Tante doch angeblich voll fit ist, warum bestellt sie sich eine Brille, die sich nicht zahlen kann?? Stell dir vor, der Optiker hätte mehrere solcher Kunden in der Woche, dann kann er seinen Laden dicht machen.

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    Antwort von odemtann odemtann

    Frag schnellst möglich beim Verbraucherschutz nach , die können dir sicher helfen

  • 1
    Antwort von ninanup ninanup

    Man kann in Deutschland alle gekauften Waren innerhalb von 7 Tagen zurückgeben mit Beleg. Sie muss die Brille also nicht nehmen! Da würde ich echt den Optker wechseln, wenn der einen so festnageln will! Sehr Kundenunfreundlich!! Servicewüste Deutschland! Wenn ihr die Brille bei Fielmann bestellt hättet, könnte man sie sogar 3 Monate lang zurückgeben nach Abholung.

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    Nein das stimmt nicht du hast bei keinem Lokalen Händler ein Widerrufsrecht oder Recht auf Umtausch bei nichtgefallen. Das ist nur Kulanz vom Händler.

  • 1
    Antwort von mikael mikael

    Ist eine schöne Frage, dass scheint mir eger eine Frage für den Vertragsanwalt zu sein, der Optiker kann doch keine Brille bauen ohne einen schriftlichen Auftrag, meine Meinung. und gerade 400,- Euro, da muss man sich doch absichern. Eigene Meinung dazu, dass habe ich schon öfter mitbekommen, dass älter Menschen (ich sage nur, Kleingedrucktes) übers Ohr gehaun werden, ich vermute das macht man alles nur wegen der Würde des Menschen.Viel Glück, für einen Positiven Ausgang der Sache.

    Kommentar von mikael mikaelmikael

    eher eine Frage für den Vertragsanwalt , soll das heißen.

    Kommentar von Simone01 Simone01Simone01

    Ja, danke schön.

  • 1
    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    War das der selbe Optiker? Dann würde ich mal freundlich mit ihm reden und ihn dezent, darau hinweisen, dass du dich sonst an die IHK wenden wirst. Wenn es ein anderer Optiker ist hast du schlechte Karten.

    Kommentar von Simone01 Simone01Simone01

    Ja, es war der gleiche Optiker. Sie geht schon seit zig Jahren dort hin.

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Reiss ihm den A... auf, notfalls mit Strafanzeige drohen!

    Kommentar von Monokel MonokelMonokel

    Völlig überflüssiger Kommentar!!

    Kommentar von SchwarzeBlume SchwarzeBlumeSchwarzeBlume

    Was soll die IHK machen? =D

  • 1
    Antwort von Kegelchen Kegelchen

    wenn kein Vertrag-kein bindung, aber ist deine Omi denn noch geschäftsfähig oder habt ihr schon (ich glaube) bei einem Notar ein schreiben aufsetzen lassen, dass sie keine solchen Entscheidungen/ Vertråge mehr selbst treffen darf? ich hatte das mit meine Oma oft und wir konnten uns aber auf die Demenz berufen una dadurch alle vertråge wieder rückgångig machen.

    Kommentar von Simone01 Simone01Simone01

    Ne, die ist noch voll fit.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    falls die dennoch stress machen, beruft euch auf ihr alter und das sie sich überfordert gefühlt hat

    Kommentar von Simone01 Simone01Simone01

    Ja, das war sie wohl auch tatsächlich. Sie sagte, dass sie sich gegen das Verkaufsgespräch des Optikers nicht wehren konnte :-(

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    das ist meistens das Problem, aber ich denk da sie ja nx unterschrieben hat, kommt ihr gut weg :-) viel glück

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    ich bin nicht sicher, aber verstösst sowas nicht auch gegen die guten sitten, selbst wenn sie was unterschrieben håtte, denn sie hat ja schon von diesem Optiker eine Brille und das sieht mir sehr nach abzocke aus.

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    Wo ist es Abzocke zu einer Gleitschichtbrille noch eine Lesebrille zu haben ? Das macht durchaus Sinn.

    Kommentar von SchwarzeBlume SchwarzeBlumeSchwarzeBlume

    Kegelchen: Man kann nciht nur eine Gleitsichtbrille besitzen....sie hat nur begrenzte Sehberiche, weil sie in 3 Stärken aufgeteilt ist. Will man also nun mal länger lesen, vor allem in einer bequemeren Position z.B. liegend, braucht man noch eine Lesebrille und 400€ sind akzeptabel, wenn sie dafür tolle Gläser erhält.

    Kommentar von Kegelchen KegelchenKegelchen

    aha, danke. ich bin trotzdem der meinung, das viele verkäufer es auszunutzen scheinen, wenn sie alte leute vor sich haben, habe ich mit meiner Oma oft genug erlebt. Nur darum hatte ich das angebracht, es muss in diesem fall ja nicht stimmen.

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