3

Bestellung bei Onlineshop - immer wieder vertröstet - Zahlung per Vorkasse - Rücktritt ???

Frage von speckbaer83 speckbaer83

Hallo zusammen, ich habe vor etwa einer Woche bei einem Onlineshop ein Navigationsgerät bestellt. Zum Zeitpunkt der Bestellung in 2-3 Tagen versandfertig. Seitdem werde ich mit neuen Lieferterminen hingehalten, der nächste, an dem der Shop vom Großhändler beliefet wird, ist erst in einer Woche. Leider habe ich schon per Vorkasse (per clickandbuy) bezahlt. Heute habe ich eine Rücktrittserklärung an den Onlinehändler per Mail geschickt, mit der Bitte, mit den Kaufpreis auf mein "normales" Konto retoure zu überweisen. Ist das überhaupt rechtens, dass ich mein Geld zurückfordere (habe mich die AGBs durchgelesen, da standen nur die no

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 3
    Antwort von fairlane fairlane

    Sofern der Artikel als sofort lieferbar gekennzeichnet war, ist der Weg der folgende: Frist setzen (sieben Werktage) und mit der Fristsetzung den Rücktritt erklären, wenn in der Zeit das Navi nicht geliefert wird. Kontoverbindung für die Rücküberweisung nennen. Frist verstrichen, Navi nicht da, Geld auch nicht? Mahnbescheid beantragen. Geht auch online. Dies ist nur ein Tip, keine Rechtsberatung. Die geben Anwälte.

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    Kurz und präzis. DH

    Kommentar von boriswulff boriswulffboriswulff

    Das wäre formal der richtige Weg. Viele Firmen bestehen aber nicht auf eine Fristsetzung zum Wohle Ihrer Kunden. Da kann man auch gleich den Kaufvertrag stornieren. Ich würde einfach mal abwarten, was der Verkäufer dazu sagen wird.

  • 0
    Antwort von DrSeltsam DrSeltsam

    Grundgütiger!

    Das Widerrufsrecht bezieht sich auf den Vertrag(sschluss) und kann auch, konkludent, durch fristgemäße Rücksendung der Ware ausgeübt werden.

    Vorliegend hast du von deinem Widerrufsrecht bzgl. des Vertrages Gebrauch gemacht.

    Du musstest dafür keinen Grund angeben.

    Persönlich halte ich dein Vorgehen angesichts des kurzen Zeitverlaufs für vorschnell, aber das ist jedes Käufers eigene Sache.

  • 0
    Antwort von emjay emjay

    Du kannst jede Online Bestellung 14 Tage lang zurückgeben. Also sollte es kein Problem sein, die Rückgabe schon vor Auslieferung zu tätigen. Das spart jede Menge Portokosten. So ganz kann ich dein Problem aber nicht nachvollziehen. Du hast vor einer Woche bestellt und wirst immer wieder vertröstet? Naja, ein wenig voreilig, um schwere Geschütze aufzufahren. Wie gesagt, 14 Tage nach Erhalt der Ware steht dir der Umtausch gesetzlich zu.

    Kommentar von fairlane fairlanefairlane

    Tatsächlich ist mir kein Urteil bekannt, daß das Widerrufsrecht bereits vor Auslieferung als Grund für eine Rückgabe/Stonierung/Rücktritt bestätigt, auch wenn es zunächst noch so logisch erscheint. Aber der Sinn des 14tägigen Widerrufsrecht ist ja die Prüfung der Ware. Und die kann nun mal erst nach Auslieferung erfolgen.

    Kommentar von emjay emjayemjay

    Das ist schon richtig, aber jeder Händler wäre schön dumm, wenn er sich nicht darauf einlassen würde. In diesem Fall steht von vornherein fest, daß die Ware zurückgehen würde. So hätte der Händler die Kosten für die Hin- und Rücksendung gespart.

    Kommentar von fairlane fairlanefairlane

    Ja, da gebe ich Dir so etwas von Recht. Doch leider siegt die Vernunft nicht über alle SAP oder andere Warenwirtschaftssysteme. Und in der Regel sind Menschen bei Online-Shops leider "Mangelware"...

  • 0
    Antwort von aline1507 aline1507

    Kann man nicht jede Überweisung binnen 14 Tagen bei seiner Bank rückgängig machen? Dachte ich...

    Kommentar von emjay emjayemjay

    Nein, das geht nicht.

    Kommentar von fairlane fairlanefairlane

    Never ever, nie und nimmer. Du kannst: Überweisungen rückgängig machen, wenn sie von der Bank noch nicht ausgeführt worden sind. Lastschriften binnen sechs Wochen nach Rechnungsabschluß. Abbuchungsaufträge gar nicht.

    Kommentar von aline1507 aline1507aline1507

    Okay, wieder was gelernt, danke. War ja zum Glück auch noch nicht in der Situation...:-)

    Kommentar von fairlane fairlanefairlane

    Aber sollte es doch einmal dazu kommen (man sucht sich das ja nicht aus) helfe ich gerne nach bestem Wissen. :-)

  • 0
    Antwort von lenjo lenjo

    ist mir auch schon passiert. Kannst du nur zur Polizei gehen...

    Zuerst würde ich Ermanungen schicken. Mit einem Ultimatum. Dann mit dem Anwalt oder dem Verbraucherzentrum drohen (oder beides). Als Titel muss allerdings immer 1., 2. oder 3. Mahnung stehen. Die letzte Mahnung (3.) dann als Einschreiben mit Rückschein senden. Wenn dann nichts passiert dann zur Polizei anzeige erstatten und vllt auch zum Verbraucherzentrum gehen...

    Kommentar von fairlane fairlanefairlane

    DIe Polizei hat erst damit zu tun, wenn es tatsächliche Gründe für Betrug gibt. Nicht bei Lieferverzögerung! Auch der Rest ist nicht richtig. Man muß nicht mehrmals mahnen um vom Vertrag zurückzutreten.

    Kommentar von lenjo lenjo

    sorry, ich meinte wenn das Geld nicht zurück kommt aber die Ware auch nicht geliefert wird. Das wollte ich eigentlich schreiben.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.