Bestellung aus USA im Wert von 300 $, wie läuft das mit dem Zoll ab?

2 Antworten

Da du für die Artikel etwas bezahlst bzw. eine Gegenleistung erfolgt, fällt das unter die GewerblichenSendungen.

Bei gewerblichen Sendungen gibt es für Sendungen mit geringen Wert eine freigrenze.

  • Bis 22€ müssen keinerlei Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer + Zoll) gezahlt werden
  • über 22€ bis 15€ fällt nur die Einfuhrumsatzsteuer an, aber kein Zoll
  • Über 150€ Dann Einfuhrumsatzsteuer und (ggf.) Zoll

Siehe

http://bitly.com/I3Bim0

Für manche Produkte fällt kein Zoll an. Bei den anderen Artikel variert der Zollsatz.

Liegen die Abgaben unter 5€ werden Sie meines Wissens nicht erhoben.

Es wird der Gesamwert der Rechnung heran gezogen. Eine Überprüfung , ob Porto/ausländische Umsatzsteuer enthalten ist erfolgt nicht.

Der Zollsatz kann von 0% bis 17% betragen. Siehe hier

bit.ly/1n3umQh

Da Du sowohl über den 22€ und 150€ liegst fallen die Einfuhrumsatzsteuer und (ggf) der Zoll an..

woher weiß der Zoll wieviel das Paket wirklich Wert ist?

Der Wert sollte durch eine (glaubhafte) Rechnung belegt werden. Kannt du keinen Wert belegen/nachweisen Preis nennen recheriert der Zoll ihn oder schätzt ihn. Das kann ggf./eventuell im Endeffekt teurer sein,als mit den Belegen

war außen auf dem Paket ein Preis angegeben, der 5 Dollar oder so unter dem tatsächlichen Preis war ...............nen Beweis erbringen, wieviel die Sachen gekostet haben

Wenn Sie den Nachweis als nicht ausreichend oder nicht glaubhaft erachten ist das immer der Fall. Wobei nicht ausreichend nicht automatisch gleichbedeuten mit Nicht Glaubhaft ist.

Die Zöllner sind/Der Zoll ist gut aus-und weitergebildet. Die können schon gut erkennen, ob der angebene Wert stimmt. Tricks wie geringeren Wert angeben, Die (angebliche Geschenknummer,... Paar mal waschen/tragen, Ediketten/Preisschilder/Schilder... abschneiden, nicht alle Belege aufheben .... die Tricks sind "alt". Solche Vorschläge kommen gerne aber helfen einen nichts, wenn der Zoll wirklich interessiert ist.

Beim Zoll gilt die umgekehrte Beweislast. Nicht der Zoll muss Dir was nachweisen/beweisen.. Du musst den Zoll beweisen, wo Du gekauft hast/ was Du bezahlt hast /wann...