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Bestellung aus Hongkong - Zoll will noch Geld...

Frage von singingnemo123 singingnemo123

Hallo zusammen,

ich habe Ende 2006 einen MP3-Player aus Hongkong bestellt - der natürlich als Geschenk < 22€ deklariert wurde und deswegen am Zoll vorbei ging. Damals hieß es, wenn das Päckchen anstandslos ankommt, dann hat sich die Sache erledigt.

Schön wär's!

Kommt heute der Brief, dass man festgestellt habe, dass ich Ende 2006 eben den MP3-Player aus Hingkong bestellt und keinen Zoll dafür bezahlt habe. Jetzt wollen die eine Nachzahlung. Für mich steht außer Frage, dass ich zahle. War halt damals ne Dummheit, was soll's. Außerdem will ich keine Scherereien. Nur meine Fragen nun:

Weiß jemand, ob es bei der Nachzahlung bleibt? Oder kommen da noch Bearbeitungsgebühren, Mahngebühren und Zinsen oder dergleichen dazu? Ist es sinnvoll, wenn ich zugebe, dass ich nicht gezahlt habe oder sollte ich besser nichts weiter dazu sagen odersollte ich sagen, dass ich das damals nicht wusste (abgesehen davon, dass ich, glaube ich, damals so ein Häkchen bei ebay ankreuzen musste...)?

LG singingnemo123

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Antworten (4)

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    Antwort von singingnemo123 singingnemo123

    Endergebnis: Letztlich habe ich bei dem Anwalt, von dem das Schreiben kam, angerufen und nachgefragt, wie's aussieht. Offenbar sind diese Schreiben massenhaft an Leute rausgegangen und dem Anwalt war mein Fall ziemlich egal, weil doch wirklich eher unbedeutend. Ich hab das Geld bezahlt (waren, glaub ich, ca. 6€) und damit hat es sich dann auch gehabt.

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    Antwort von Seirioku Seirioku

    ich würde ich mich direkt an den Zoll wenden und ihnen den Brief zeigen , ist etwas sehr seltsam das die sich nach mehr als 3 Jahren melden. Könnte von jemand anderen ein Versuch der Abzocke sein. Wieviel sollst du denn Zahlen

    Kommentar von singingnemo123 singingnemo123

    Also, bisher steht da nur, dass ich mich melden soll und dass ich 10% des Kaufpreises hätte zahlen müssen. Das wären immerhin gespenstische 5€... Nur wer weiß, zu was das noch werden kann...

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    Antwort von enzo545 enzo545

    hast du mal versucht die AGBs zu lesen? normalerweise falls es eine überraschende Klausel gibt oder eine Nachzahlung, ist dies unwirksam. (bei den meisten)

    Kommentar von singingnemo123 singingnemo123

    Nur dass das ja leider nicht vom Hersteller oder Versender kommt - sondern vom Zoll. Und ich hab ja tatsächlich keine Zollgebühren bezahlt. Ich schätze also schon, dass der Staat noch das Recht darauf hat...

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    Antwort von nlfriese nlfriese

    unwissenheit schützt vor strafe nicht.

    Kommentar von singingnemo123 singingnemo123

    Das stimmt wohl - und ich will auch nichts anderes behaupten. Ich hab nur keine Lust darauf, dass man ein Strafverfahren gegen mich eröffnet.

    Kommentar von nlfriese nlfriesenlfriese

    ich denke du wirst ne strafe kriegen. wenn du das zu verzollende nicht anmeldest und erwischt wirst (das trifft ja bei dir zu) gibts noch nen bonus obendrauf. falls sowas mit ner strafanzeige geahndet wird kriegst du die sowieso :-(

    Kommentar von singingnemo123 singingnemo123

    Strafanzeige kriege ich nur, wenn ich mich nicht bis zu einem entsprechenden Termin gemeldet habe. Steht so in dem Brief...

    Ich bin mir im Allgemeinen eher unsicher damit, was passiert, wenn ich kooperativ bin und nachzahle... Aber ich schätze auch, dass noch ein hübsches kleines Sümmchen zusammen kommen wird... seufz

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