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Bestellte Ware unvollständig - Was kann ich tun ?

gefragt von max7777 am 17.07.2008 um 19:38 Uhr

Hallo,

ich habe etwas im Internet gekauft und der Artikel wurde per Email geliefert, doch leider fehlt eine Lizenz. Ich kann bweisen, das in der Artikelbeschreib aber deutlich drin steht, das der Artikel mit dieser Lizenz ist. Der Käufer hat nach einer Beschwerde, unter seinen Artikel geschrieben, das doch keine Lizenz dabei ist, darüber steht aber noch die Originale Artikelbeschreibung. Auch hat der Verkäufer keine AGBs und kein Wiederrufsrecht angegeben, noch verschickt.

Der Verkäufer wollte mir nur 10 Euro erstatten von 50 Euro. Doch ohne diese Lizenz ist der Artikel nichts wert !

Kann ich das komplette Geld zurückvordern oder vom Kauf zurücktreten (bin noch unter 14 Tagen) ?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 17. Juli 2008 19:42
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Wenn es genau so ist, wie Du schreibst, solltest Du vom Kauf zurücktreten können mit der Folge, daß Dir unter Zurückgabe des Erhaltenen auch Dein Geld erstattet wird. (Fehlen zugesicherter Eigenschaft: Mängelhaftung.)

Es kann allerdings sein, daß Du das klageweise durchsetzen mußt.


anonym
beantwortet von FrankoNero am 17. Juli 2008 19:39
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Ja. Die Lizenz ist wesentlicher Bestandteil des gekauften Produktes. Du hast Anrecht auf den gesamten Kaufpreis.


whoknows
beantwortet von whoknows am 17. Juli 2008 19:41
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du hast ihn einmal gefragt ob es er dir schicken kann? Bitte ihn ein zweites Mal. Wenn er es verweigert kannst du vom KV zurück treten Und die gesamte Summer verlangen, aber du musst ihm dann den Artikel zurück schicken.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Juli 2008 19:41
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der Vertrag wurde von seitens des Käufers nicht erfüllt. Setze im als ein schriftliche Frist mit entweder Lizenz oder Geld, wenn er rumzickt, dann bist du einen Tag später beim Mahnverfahren auf dem Amtsgericht..das kündigst du ihm auch vorher an..

Kommentar von max7777 am 17. Juli 2008 19:42

Du meinst vom Verkäufer, ich bin der Käufer !

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 17. Juli 2008 19:43

klaro ..sorry...

Kommentar von max7777 am 17. Juli 2008 19:43

Du meinst vom Verkäufer, ich bin der Käufer !

Sorry habe mich oben vertippt !


anonym
beantwortet von codephoenix am 17. Juli 2008 19:44
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Um das ganze Geld zurückerstatten zu können, musst dem Käufer den Teil der Ware schicken,den du hast,oder er muss dir den Rest schicken, sonst hat er etwas unterschlagen. Am Besten wäre es sicherlich ihn noch einmal anzuschreiben, bevor man direktt zu den harten Mitteln greift und ggf. zum Anwalt geht.





wellnessshop
beantwortet von wellnessshop am 19. Juli 2008 12:00
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Ind einem Fall hast du sogar 6 Monate Widerrufsrecht, da der Händler verpfilchtet ist, dir mit dem Kauf (Bestllbestätigung per Email) die AGB´s und die Widerrufsbelehrung in schriftlicher form auszuhändigen. Dies ist nicht geschehen also kannst du den Kaufvertrag rückabwickeln und der Händler muß alle KOsten erstatten. Sonst Anwalt, Abmahnung, noch teurer für den Händler (sind einige tausend Euro Strafe denbar)


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