habe ware bestellt und sie aber wieder zurück geschickt weil hat mir nicht gefallen.jetzt soll ich an dem vertrag festhalten weil ich eine verpackung von der post benutzt habe und nicht das original

Umtausch bei Nichtgefallen nur in Originalverpackung (weil es dann Kulanz des Händlers ist), Umtausch bei Reklamation muss nicht in Originalverpackung sein. Auch wenn der Händler das verlangen sollte, es ist nicht wirksam.

Laut Fernabsatzgesetz hast Du 14 Tage um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Warum Du die Originalverpackung nicht mehr hast ist natürlich seltsam, meines Wissens kann der Händler die Kosten für die Verpackung geltend machen, das heisst Du müsstest die Verpackungskosten übernehmen.
War eigentlich auch nur ein ganz einfacher Karton in dem die Handys original verpackt waren.Handys in original gelassen
was hast du denn bestellt??=
einer m,einung ist das totaler quatsch lass dich nicht verunsichern !
Ja hatte diese Ware bestellt waren 2 Handys sie befinden sich aber noch in der Orginalverpackung habe nur ein Postpacket gemacht um es zusammen zurück zuschicken.
HerrLich am 20. Oktober 2007 15:04 Na, dann ist doch alles im grünen Bereich. Du hast es ordnungsgemäß verpackt zurückgeschickt und die Ware ist in der Originalverpackung.
Nein eben nicht habe ein Brief bekommen wo drin steht das ich den Vertrag einhalten muss.wegen diesem blöden Postpacket obwohl Handys noch original verpackt waren
HerrLich am 20. Oktober 2007 15:13 Was steht denn zum Thema Postpaket im Vertrag?
Na nichts
HerrLich am 20. Oktober 2007 15:27 Ja was erwartest Du denn nun von uns. Erst lässt Du Dir die Fakten scheibchenweise aus der Nase ziehen und dann so eine Antwort. Du kennst jetzt die Bestimmungen, nun mach' was draus.
Danke werd sehen was draus wird.erwartet habe ich nichts hätt ja sein können das damit schon mal jemand zutun hatte.Sorry war auch nur 1 Frage