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Bestellte Kinokarten nicht abholen, Konsequenzen? (UFA)

Frage von Dignity94 Dignity94

Also ich hab mir für Mittwoch Karten bestellt (UFA) hab aber die Bestellungsnummer verloren und was jetzt nicht was ich machen soll. Hab einfach nochmal 2 Sitze bestellt und die Nummer hab ich jetzt. Was passiert jetzt nun mit den anderen? Werde ich strafrechtlich verfolgt? Weil auf der Seite steht dass ich die Karten SPÄTESTENS 30 min vorher abholen muss, des heißt sie gehen davon aus dass manche des vergessen und so die Karten doch noch verkaufen können. Was soll ich machen? :/

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Antworten (5)

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    Antwort von Backniete Backniete

    Wenn du sie bis dahin nicht abgeholt hast, gehen sie wieder in den normalen Verkauf! Keine Panik! Die Polizei steht nicht gleich vor der Kinokasse! :-)

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    Antwort von meistermister meistermister

    Für gewöhnlich keine Konsequenz. Das lustige ist. Auch bei Ausverkauften Filmen kannst du meist 20 min vor Filmbeginn an die Kasse gehen und nach Karten fragen. Meist sind die nicht abgeholten Karten wieder verfügbar und für 1-2 Leute ist Platz :)

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    Antwort von king24071997 king24071997

    hey ich hab kinotickets im internet bestellt kann ich mit der abholnummer an die kinokasse gehen und die geben dir das ticket oder was

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    Antwort von Pepsi147 Pepsi147

    Hatte ich auch schon einmal Angst davor gehabt.

    Alle Reservierungen, die nich bis 30 min vor Beginn abgeholt werden, verfallen.

    Du musst also keine Panik haben.

    Viel Spaß beim nächsten Kinobesuch ;)

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Schau hier § 2 Eintrittskarten

    Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die vom Betreiber ausgestellten Eintrittskarten. Weitere Leistungen sind, soweit nicht auf der Karte vermerkt, auch nicht im Kartenpreis enthalten.Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse bezahlt und abgeholt worden sein. Erfüllungsansprüche aus Kartenreservierungen verfallen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst wurden. Der Betreiber des Filmtheaters ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen und behält sich vor, Schadensersatz wegen Nichterfüllung dann zu verlangen, wenn eine Karte für eine bestimmte Vorstellung reserviert, indes nicht eingelöst wurde, so dass andere Interessenten und Besucher für diese Vorstellung abgewiesen wurden. Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen. Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes. Bei Verlust der Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten des Betreibers durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers untersagt.http://www.ufa-duesseldorf.de/agb.html

    Kommentar von Dignity94 Dignity94Dignity94

    des heißt "Erfüllungsansprüche aus Kartenreservierungen verfallen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst wurden." mir passiert nichts?!

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