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Bestellen bei Amazon mit 14...?

Frage von MenInBlack MenInBlack

Hallo,

Ich habe gestern meine Girokontokarte bekommen und wollte eigentlich etwas bei Amazon bestellen. Bevor ich jetzt was falsch mache, wollte ich fragen ob ich überhaupt mit 14 (18.12 werde ich 15) bei Amazon bestellen kann?

LG

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Antworten (9)

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    Antwort von MenInBlack MenInBlack

    Laut Taschengeld verordnung dürfte ich auch Online bestellen.

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Nein, erst ab 18.

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    Antwort von Joe17 Joe17

    An sich nicht, denn du bist noch nicht voll geschäftsfähig. Rechtlich gesehen wäre der Kaufvertrag schwebend unwirksam bis deiner Eltern zustimmen.

    Kommentar von MenInBlack MenInBlackMenInBlack

    Wie kann ich aber Amazon klar machen, dass meine Eltern einverstanden sind?

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Das reicht nicht aus. Deine Eltern müssen diese sogenannte Willenserklärung abgeben, nicht du.

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    Antwort von hakke hakke

    nein darfst du nicht !!!

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    Antwort von justii justii

    Ich verstehe nicht, wo das Problem ist? ?? ?

    Auf Rechnung kannst Du natürlich noch nicht bestellen, das ist erst ab 18 möglich.

    Wenn Du aber bestellst und Dein Girokonto als Lastschrift-Einzugskonto angibst, was kann schlimmstenfalls passieren?

    Geh auf http://tinyurl.com/ybezp78 und sieh Dir die "Schritt für Schritt - Anleitung" an.

    Dort wirst Du über jeden Schritt der Produktauswahl und des Bestellvorganges informiert.

    Damit schließt Du jedes Risiko auf Deine Seite aus.

    Ob der Kauf schwebend unwirksam ist oder nicht, ist doch nicht Dein Problem. Es ist das Problem von Amazon.

    Aber Amazon kann damit umgehen, sonst würden Sie ein Bestellhindernis einbauen.

    Gruß justii


    Ein Problem hast Du allenfalls, wenn Dein Konto nicht die nötige Deckung aufweist. Schon logisch oder?

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    Antwort von MenInBlack MenInBlack

    Aber wie können meine Eltern die Willenserklärung abschicken? Vllt ein Link?

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Indem sie selbst auf ihren Namen bestellen (das wäre der einfachste Weg). Einen Link braucht es nicht. Selbst wenn du keine persönlichen Daten über das Alter beim Bestellvorgang angeben musst, darfst du trotzdem nicht bestellen (rein rechtlich). Online bleibt also nur der Weg über deine Eltern. Lass dich nicht verwirren, glaub mir, du darfst nicht und fertig. Und was in den AGBs steht ist eh Wurscht, wenn es gegen geltendes Recht verstößt (hier NICHT der Fall, sondern nur durch linda76 falsch ausgelegt).

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    Antwort von Joe17 Joe17

    .....

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    Antwort von linda76 linda76

    Ja darfst du.

    Kommentar von MenInBlack MenInBlackMenInBlack

    Alle sagen nein... :S Was jetzt?

    Kommentar von linda76 linda76linda76

    anbei AGBs - du mußt nur im Voraus bezahlen -

    § 7 Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands oder Österreichs liegen. Für Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt werden sowie für den Kauf von Gutscheinen ist die Zahlung auf Rechnung nicht möglich. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.

    Bei Zahlung auf Rechnung wird zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten für den Komplettversand einmalig eine Gebühr von 1,50 EUR inklusive Mehrwertsteuer pro Lieferung, berechnet. Der Besteller wird vor Vertragsschluss stets gesondert darüber informiert, ob diese Gebühr anfällt.

    Bei Zahlung auf Rechnung prüft und bewertet Amazon.de die Datenangaben der Besteller und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen innerhalb des Amazon-Konzerns, Wirtschaftsauskunfteien und ggf. mit der Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 5001 66, 22701 Hamburg, Deutschland.

    Kommentar von MenInBlack MenInBlackMenInBlack

    Das steht aber nciht das Minderjärhige bestellen können. Da steht nur das Zahlung auf Rechnung ab 18 möglich ist.

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Nein, das BGB verdrängt diese von dir angenommene Möglichkeit, weil es Bundesrecht ist. Auch eine Vorauszahlung ändert nichts an der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages. Es bedarf der Zustimmung der Eltern. Da hilft übrigens auch keine "Taschengeldverordnung", die bezieht sich auf was ganz anderes.

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    Antwort von Torres10 Torres10

    wozu hat man eltern :P

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