Mir hat gestern jemand gesagt,dass keine rechtlcihe Pflicht besteht den Ausweis immer bei sich zu tragen,man ist nur verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen,stimmt das?

Ja! Es gibt in Deutschland eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht. Nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise muss zwar jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalausweis besitzen, ihn aber nicht ständig dabei haben. Polizei und Ordnungsbehörden dürfen allerdings in bestimmten Situationen zur dringenden Feststellung der Identität den Ausweis verlangen. Wer ohne ist, kann so lange festgehalten werden, bis die Identität feststeht. Übrigens: Im Ausland gilt eine Mitführpflicht. Wer sich nicht ausweisen kann, dem drohen teilweise hohe Geldbußen. Quelle: ADACmotorwelt
nö aber bei einer kontrolle musste dich ausweisen können! also solltest du ihn immer bei dir tragen weil de ja nie weist wann se dich mal anhalten
teppichhai am 17. März 2009 15:56 Was für eine Kontrolle? Beim Autofahren? da sollte der Führerschein reichen
curafe am 17. März 2009 15:58 zb. bei demos wenn in der nähe bist, auf dem bahnhof, sogar in der bahn, manchmal auf festivals
teppichhai am 17. März 2009 16:02 OK, ich muß mich korrigieren, Wiki sagt mir es gibt tatsächlich eine Ausweispflicht, im Zweifel reicht dann der Reisepass aber Perso ist natürlich handlicher

nö. Jeder muss sich ausweisen können. die geht auch mittel eines Reisepasses; Führerschein etc. näheres dazu nennt das passgesetz
abibremer am 19. März 2009 12:21 ausländer können sich nicht selbst ausweisen, das muß der zuständige innenminister tun (lt.django asül)

Du solltest Dich jederzeit ausweisen können -- so steht es im Gesetz. Also eine SOLL Vorschrift! Ob das dann per Reisepass, Personalausweis oder Führerschein geschieht ist egal, es muß sich nur um ein amtliches Dokument handeln!
pflicht besteht schon aber niemand wird dich dafür bestrafen wenn nicht, nur würde es in situationen SEHR VIEL ÄRGER ERSPAREN wenn du ihn dabei hast, sonst musste zur polizeiwache mit damit die da nur deine personalien überprüfen, was ein kleines vorzeigen des personalausweises erspart hätte
pflicht ist es in der tat nicht. jedoch kann dich die polizei mit auf die wache nehmen, wenn sich deine identität an ort und stelle nicht klären lässt. auch, wenn du nichts verbrochen hast.

Ja, es ist definitiv keine Pflicht
Nur blöde wenn die Polizei dich dann mit auf dei Wache nimmt zwecks Idenditätsfeststellung ;-)
teppichhai am 17. März 2009 16:00 Na ja kann ja vielleicht auch von Vorteil sein. Mich haben sie mal aufm Fahrrad angehalten, rote Ampel überfahren. Ich konnte mich nicht ausweisen, und wenn ich nicht so eine ehrliche Haut wäre hätte ich denen eine Fake-Adresse genannt.

wenn du in eine disco willst schon=) und im auto auch immer=)
Genau. Du musst ihn mitnehmen nur einen vorzeigen können, aber das muss halt auch nicht sofort sein, also darf der auch zu Hause liegen.

auf verlangen musst ihn vorzeigen, wenn keinen dabei hast dann werden die personalien festgestellt auf der wache. soweit ich weiss kostet es

das is wieder son beamtending..es wird gesagt du musst ihn nicht immer bei dir haben..allerdings wenn etwas passiert musst du dich damit ausweisen können..bissl dämlich..aber gur..das heißt als ja;)
Malkia am 17. März 2009 15:59 Recht haste!

Du musst ihn nicht bei dir führen. Nur muss die Polizei wenn nötig deine Identität feststellen können und das geht auch mit einem Führerschein oder einer gültigen Bahn Zeitkarte mit Foto etc.
Umgekehrt muss sich aber jeder Polizeibeamte in Bayern ausweisen können, Art. 6 PAG. Das würde ich in der Situation anbringen, mal sehen wie gut die Polizisten die jeweiligen Polizeigesetze der Länder beherrschen g
Aber man muss sich eben immer irgendwie ausweisen können!
Nein, muss man nicht.
ist aber praktischer, weil du im fall einer kontrolle, oder falls du als zeuge benötigt wirst, nicht buchstabieren und warten mußt, sondern einfach deinen PA hinhältst und fertig.