gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Besteht wirklich die Plicht den Personalausweis immer mitzuführen?

gefragt von Lilly91 am 17.03.2009 um 15:54 Uhr

Mir hat gestern jemand gesagt,dass keine rechtlcihe Pflicht besteht den Ausweis immer bei sich zu tragen,man ist nur verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen,stimmt das?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34249)
ausweis (280)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Malkia
beantwortet von Malkia am 17. März 2009 15:56
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja! Es gibt in Deutschland eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht. Nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise muss zwar jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalausweis besitzen, ihn aber nicht ständig dabei haben. Polizei und Ordnungsbehörden dürfen allerdings in bestimmten Situationen zur dringenden Feststellung der Identität den Ausweis verlangen. Wer ohne ist, kann so lange festgehalten werden, bis die Identität feststeht. Übrigens: Im Ausland gilt eine Mitführpflicht. Wer sich nicht ausweisen kann, dem drohen teilweise hohe Geldbußen. Quelle: ADACmotorwelt

Kommentar von finna am 17. März 2009 15:57

Aber man muss sich eben immer irgendwie ausweisen können!

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 17. März 2009 16:14

Nein, muss man nicht.

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 19. März 2009 12:17

ist aber praktischer, weil du im fall einer kontrolle, oder falls du als zeuge benötigt wirst, nicht buchstabieren und warten mußt, sondern einfach deinen PA hinhältst und fertig.


NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 17. März 2009 15:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nö aber bei einer kontrolle musste dich ausweisen können! also solltest du ihn immer bei dir tragen weil de ja nie weist wann se dich mal anhalten

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 17. März 2009 15:56

Was für eine Kontrolle? Beim Autofahren? da sollte der Führerschein reichen

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 17. März 2009 15:58

zb. bei demos wenn in der nähe bist, auf dem bahnhof, sogar in der bahn, manchmal auf festivals

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 17. März 2009 16:02

OK, ich muß mich korrigieren, Wiki sagt mir es gibt tatsächlich eine Ausweispflicht, im Zweifel reicht dann der Reisepass aber Perso ist natürlich handlicher


Volker13
beantwortet von Volker13 am 17. März 2009 15:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nö. Jeder muss sich ausweisen können. die geht auch mittel eines Reisepasses; Führerschein etc. näheres dazu nennt das passgesetz

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 19. März 2009 12:21

ausländer können sich nicht selbst ausweisen, das muß der zuständige innenminister tun (lt.django asül)


Kaemmerer
beantwortet von Kaemmerer am 17. März 2009 15:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du solltest Dich jederzeit ausweisen können -- so steht es im Gesetz. Also eine SOLL Vorschrift! Ob das dann per Reisepass, Personalausweis oder Führerschein geschieht ist egal, es muß sich nur um ein amtliches Dokument handeln!


anonym
beantwortet von Kenji am 17. März 2009 15:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

pflicht besteht schon aber niemand wird dich dafür bestrafen wenn nicht, nur würde es in situationen SEHR VIEL ÄRGER ERSPAREN wenn du ihn dabei hast, sonst musste zur polizeiwache mit damit die da nur deine personalien überprüfen, was ein kleines vorzeigen des personalausweises erspart hätte


ttempelhueter
beantwortet von ttempelhueter am 17. März 2009 15:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

pflicht ist es in der tat nicht. jedoch kann dich die polizei mit auf die wache nehmen, wenn sich deine identität an ort und stelle nicht klären lässt. auch, wenn du nichts verbrochen hast.


anonym
beantwortet von Auskunft am 17. März 2009 15:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das stimmt.


teppichhai
beantwortet von teppichhai am 17. März 2009 15:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, es ist definitiv keine Pflicht

Kommentar von Drachentoeter am 17. März 2009 15:57

Nur blöde wenn die Polizei dich dann mit auf dei Wache nimmt zwecks Idenditätsfeststellung ;-)

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 17. März 2009 16:00

Na ja kann ja vielleicht auch von Vorteil sein. Mich haben sie mal aufm Fahrrad angehalten, rote Ampel überfahren. Ich konnte mich nicht ausweisen, und wenn ich nicht so eine ehrliche Haut wäre hätte ich denen eine Fake-Adresse genannt.


Kaddiii
beantwortet von Kaddiii am 17. März 2009 15:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du in eine disco willst schon=) und im auto auch immer=)


anonym
beantwortet von obscyre am 17. März 2009 15:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Genau. Du musst ihn mitnehmen nur einen vorzeigen können, aber das muss halt auch nicht sofort sein, also darf der auch zu Hause liegen.


curafe
beantwortet von curafe am 17. März 2009 15:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

auf verlangen musst ihn vorzeigen, wenn keinen dabei hast dann werden die personalien festgestellt auf der wache. soweit ich weiss kostet es


Prinzessinelli
beantwortet von Prinzessinelli am 17. März 2009 15:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das is wieder son beamtending..es wird gesagt du musst ihn nicht immer bei dir haben..allerdings wenn etwas passiert musst du dich damit ausweisen können..bissl dämlich..aber gur..das heißt als ja;)

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 17. März 2009 15:59

Recht haste!


chris678
beantwortet von chris678 am 17. März 2009 16:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst ihn nicht bei dir führen. Nur muss die Polizei wenn nötig deine Identität feststellen können und das geht auch mit einem Führerschein oder einer gültigen Bahn Zeitkarte mit Foto etc.

Umgekehrt muss sich aber jeder Polizeibeamte in Bayern ausweisen können, Art. 6 PAG. Das würde ich in der Situation anbringen, mal sehen wie gut die Polizisten die jeweiligen Polizeigesetze der Länder beherrschen g


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.