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Besteht Urlaubsanspruch nach langer Krankheit?

Frage von pekosako pekosako

Hallo, ich weiß, dass hier schon ähnliche Fragen gestellt wurden, meine ist etwas abgewandelt. Bin seit Ende 2008 krank geschrieben. Es wird darauf hinauslaufen, dass ich den jetzigen Job nicht mehr ausüben kann. Ich bekomme dafür ein Attest vom Arzt. Damit muß mich dann auf dem Arbeitsamt melden. Bin mir nicht sicher und war noch nie so lange krank. Steht mir vor Aufhebung meines Arbeitsverhältnisses anteilmäßig Urlaub für 2009 zu? Danke

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Antworten (13)

  • 5
    Antwort von Wuhki Wuhki

    ja

    Stand: 29.04.09

    Der Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers verfällt nicht, wenn dieser das gesamte Urlaubsjahr arbeitsunfähig erkrankt war und deshalb keinen Urlaub nehmen konnte. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht am 24.03.2009 (AZ: 9 AZR 983/07) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. BZA International vom 27.02.2009) zur Verfallsfrist und zur Urlaubsabgeltung bei Beschäftigungsbeendigung (§ 7 Abs. 3 und 4 Bundesurlaubsgesetz) übernommen. Zuvor hatte sich bereits das Landesarbeitsgericht Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof in einem Urteil vom 02.02.2009 (Az: 12 Sa 486/06) angeschlossen. Ein Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des Bundesurlaubsgesetzes ist noch nicht absehbar. Es ist aber davon auszugehen, dass die Mehrzahl der unterinstanzlichen Gerichte dieser neuen Rechtsprechung folgen wird. Somit werden zumindest gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche von längerfristig kranken Arbeitnehmern künftig nicht mehr bis zum 31.03. des Folgejahres verfallen.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Korrekt!

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Diese Urteil deckt nicht den Sachverhalt des Fragestellers!!!!!

  • 2
    Antwort von Mehamm123 Mehamm123

    Ein entsprechender Anspruch auf Abgeltung des Urlaubsanspruches ergibt sich aus § 7 Abs. 4 BUrlG.

  • 1
    Antwort von krizekrazi krizekrazi

    natürlich steht dir der Urlaub zu, das hat mit dem Krankenstand überhaupt nichts zu tun

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    J A

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    Wenn dein Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anders vorsehen, dann sthet dir zumindest der gesetzliche Urlaubsanspruch zu.

  • 1
    Antwort von samirax5 samirax5

    würde auch sagen: ja

  • 1
    Antwort von Romjia Romjia

    Natürlich. Deine Kranheit hat doch nix mit dem Urlaub zu tun.

  • 1
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Der Urlaubsanspruch verfällt bei Krankheit nicht!

  • 1
    Antwort von Wolkenfee1 Wolkenfee1

    ja, der urlaub verfällt nicht

  • 1
    Antwort von akademikus akademikus

    jau

  • 1
    Antwort von heialex heialex

    Ja, steht dir zu.

  • 1
    Antwort von Volker13 Volker13

    Aber ja...

  • 0
    Antwort von wernilein wernilein

    Yes,...

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