Hallo, ich weiß, dass hier schon ähnliche Fragen gestellt wurden, meine ist etwas abgewandelt. Bin seit Ende 2008 krank geschrieben. Es wird darauf hinauslaufen, dass ich den jetzigen Job nicht mehr ausüben kann. Ich bekomme dafür ein Attest vom Arzt. Damit muß mich dann auf dem Arbeitsamt melden. Bin mir nicht sicher und war noch nie so lange krank. Steht mir vor Aufhebung meines Arbeitsverhältnisses anteilmäßig Urlaub für 2009 zu? Danke
Besteht Urlaubsanspruch nach langer Krankheit?
Antworten (13)
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5Antwort von
WuhkiWuhki
ja
Stand: 29.04.09
Der Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers verfällt nicht, wenn dieser das gesamte Urlaubsjahr arbeitsunfähig erkrankt war und deshalb keinen Urlaub nehmen konnte. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht am 24.03.2009 (AZ: 9 AZR 983/07) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. BZA International vom 27.02.2009) zur Verfallsfrist und zur Urlaubsabgeltung bei Beschäftigungsbeendigung (§ 7 Abs. 3 und 4 Bundesurlaubsgesetz) übernommen. Zuvor hatte sich bereits das Landesarbeitsgericht Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof in einem Urteil vom 02.02.2009 (Az: 12 Sa 486/06) angeschlossen. Ein Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des Bundesurlaubsgesetzes ist noch nicht absehbar. Es ist aber davon auszugehen, dass die Mehrzahl der unterinstanzlichen Gerichte dieser neuen Rechtsprechung folgen wird. Somit werden zumindest gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche von längerfristig kranken Arbeitnehmern künftig nicht mehr bis zum 31.03. des Folgejahres verfallen.
Kommentar von
Volker13Volker13 Diese Urteil deckt nicht den Sachverhalt des Fragestellers!!!!!
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2Antwort von
Mehamm123Mehamm123
Ein entsprechender Anspruch auf Abgeltung des Urlaubsanspruches ergibt sich aus § 7 Abs. 4 BUrlG.
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1Antwort von
krizekrazikrizekrazi
natürlich steht dir der Urlaub zu, das hat mit dem Krankenstand überhaupt nichts zu tun
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1Antwort von
Indy72Indy72
Wenn dein Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anders vorsehen, dann sthet dir zumindest der gesetzliche Urlaubsanspruch zu.
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Korrekt!