1

Besteht Unterhaltspflicht der Eltern für erwachsene Kinder im 2. Bildungsweg (Abitur)?

Frage von Sternin Sternin

Hallo,

also folgendes:

Ich bin 23Jahre alt, habe eine Ausbildung gemacht und will nun mein Abitur machen. Sind meine Eltern unter bestimmten Umständen wieder unterhaltspflichtig? Und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, in welcher Höhe sind sie unterhaltspflichtig und wie sieht es explizit bei folgenden Schulformen aus: Hessen-Kolleg (bzw. Kolleg allgemein mit dem Abschlussziel allgemeine Hochschulreife) Fernabitur Abendgymnasium VWA-Studium in Vollzeit Und eventuellen anderen Möglichkeiten für das Abitur.

Vielen lieben Dank für einen guten Rat, Fachauskünfte und eigene Erfahrungen.

Kurz noch zu mir: Schwierige Familie, lebe seit dem 15. LJ alleine, habe früher BaföG bezogen, da ich bereits auf dem Gymnasium war. Bafög wurde eingestellt, da meine Mutter zu nah an einem Gymnasium wohnt. Meine Mutter hat an mich noch nie einen Cent bezahlt und mein Vater während der Ausbilung wenigstens 50€ (und dafür war ich ihm damals auch noch sehr dankbar. Aber was wußte ich auch von meinen damaligen Unterhaltsansprüchen. Er wußte eigentlich sehr gut bescheid!)

Also danke nochmals und viele Grüße

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Dummie42 Dummie42

    Deine Eltern müssen dir nur eine Ausbildung bezahlen.

    Wenn du jetzt auf ein Erwachsenen-Kolleg gehst, kannst du aber elternunabhängiges Bafög beantragen - also in Niedersachsen ist das so. Sollte das nicht reichen, bleibt nur jobben oder aber mal bei den Eltern anfragen, ob sie freiwillig bereit sind, dich ein BISSCHEN zu unterstützen.

    Kommentar von Sternin SterninSternin

    Das Elternunabhängige Schüler-BaföG liegt bei knapp 580€ (früher waren es 512€ inkl. Wohnungszuschuss, heute ist es etwas mehr, aber ich weiß nicht wieviel genau). Jedenfalls etwa 580€. Bei 350€ Miete (was für Heidelberg-Mannheim sehr sehr günstig ist) bleibt da nicht viel übrig. Hm, mit einem Nebenjob (ein Zuverdienst von ich glabe früher 205€, heute glaube ich sogar an die 400€) wird das reichen, aber ich hatte gehofft, dass ich meine Eltern endlich zur Verantwortung ziehen könnte, nachdem es ihnen "beim ersten Mal" schon recht egal war. Nur dass ich heute nicht mehr zu allem "Ja und Amen" sage.

    Jedenfalls danke für deine Antwort. Ich werde mich nochmal genauer nach dem Schüler-BaföG erkundigen.

    Kommentar von Dummie42 Dummie42Dummie42

    Naja, für eine Ausbildung müssen sie ja aufkommen und wenn das bisher noch nicht der Fall war...

    Es gibt ja auch spezielle Frageseiten mit Rechtsberatung. Versuch es doch da noch mal.

    http://www.internetratgeber-recht.de/

  • 1
    Antwort von Yleonie1 Yleonie1

    Hallo... In Deinem Fall sieht es nicht so aus, es sei denn Deine Eltern machen es freiwillig... Da Du eine abgeschlossene Ausbildung hast, haben Deine eltern ihre Pflicht getan, wie wärs mit nem Fernstudium und in Deinem Beruf arbeiten... So enlastest Du Deine Eltern, falls Sie freiwillig Dich unterhalten würden...

    Kommentar von Sternin SterninSternin

    Der Vorschlag ist wirklich sinnvoll und das habe ich auch eine gewisse Zeit gemacht. Aber das kostet monatlich leider auch 130€ und das schaffe ich finanziell nicht mehr. Ich finde das sehr schade, weil ich sogar im Fernstudium gute Noten hatte und es ist bei leibe nicht so leicht, wie man sich das vorstellen mag.

    Trotzdem danke für deine Antwort

  • 0
    Antwort von Paperkite Paperkite

    Ja, solange nix dagengenspricht. Allerdings ist das auch steuerlich absetztbar. Gibrt da so richtig Gesetze für...

    Kommentar von Sternin SterninSternin

    Ehrlich gesagt, weiß ich nicht so recht, was du meinst, mit dem steuerlich geltend machen. DIe Ausbildungskosten? Naja, ich wollte das in Vollzeit machen. ALso würde ich dann nichts verdienen, somit auch keine Steuern zahlen udn nichts absetzen müssen bzw. können. Oder meinst du den Unterhalt, den meine Eltern zahlen müssten und dann absetzen könnten. Entschuldige, aber deine ANtwort verstehe ich nicht eindeutig.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.