gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Besteht Schadenersatzpflilch, wenn ich ein Pferd erschrecke und der Reiter runterfällt? (20)

gefragt von sandstonerock am 08.09.2009 um 18:47 Uhr

Folgendes Problem (tatsächlich passiert): Ich bin in einem Landschaftspark, in dem eine große Wiese ist, auf der regelmäßg Pferde geritten werden. Daneben ist eine Pflaumenbaumallee, auf der ebenfalls regelmäßig einige Jogger, Hunde mit ihren Besitzern und Spaziergänger unterwegs sind. Ich war in einen Pflaumenbaum geklettert und habe dort Pflaumen gepflückt. Als ich gerade fertig war, kamen 5 relativ junge (und wohl noch nicht so erfahrende) Mädchen angeritten und hielten auf der anderen Seite der Allee an. Ich sprang vom Baum, wodurch alle Pferde ziemlich erschreckt wurden und lossprangen, so dass ein Mädel dabei vom Pferd fiel. Ihr passierte zum Glück nichts. Aber was wäre im negativen Fall gewesen? Es war schon schlecht von mir, dass ich nicht daran dachte, dass mein Verhalten die Pferde erschrecken könnte, aber mir ist auch nicht so klar, inwieweit auch die Reiterinen damit rechnen müssen, dass etwas Unerwartetes geschieht.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34177)
Allgemein (6452)
Pferde (1684)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von blablubblub am 8. September 2009 18:50
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Ich glaub nicht, dass du da irgendwelche Probleme bekommen hättest, da es ja kein Vorsatz war. Ich würd denken, dass sie sicher fürs Reiten eine Unfallversicherung haben, und die sollte alles übernehmen! Ich glaub nicht, dass das ein Fall für deine Haftpflichtversicherung ist, da ja die Reiter in erster Linie verantwortlich sind!

Wenn du natürlich mit ner Tröte hinterm Eck vorgesprungen kommst, dann ist das was anderes! :-)


Weitere gute Antworten


hajottka
beantwortet von hajottka am 8. September 2009 18:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Reiter müssen dafür sorgen, dass sie nur mit geeigneten Pferden in der Öffentlichkeit reiten!

Kommentar von Rosengarten am 25. September 2009 21:28

Da magst du recht haben, mit den "geeigneten Pferden" - aber Pferde müssen auch erst mal lernen, was "draußen" so alles passieren kann, wie sollen sie es lernen, wenn sie nur im "Haus" gehalten werden? Die Betonung liegt eher darauf, daß der Reiter geeignet sein muß, das Pferd zu beherrschen.


moon73
beantwortet von moon73 am 8. September 2009 18:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dafür springt deine Haftpflichtversicherung ein, wenn du eine hast.

Du hast dich ja nicht grob fahrlässig verhalten, sondern hast damit einfach nicht gerechnet, dass beim Verlassen des Baumes die Pferde aufgescheucht werden und dann auch noch ein Reiter stürzt.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 8. September 2009 18:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da spielt wohl auch die Vorsätzlichkeit eine Rolle.

Jeder muss vorsichtig sein und der Reiter wissen, das Pferde scheuen und Fluchttiere sind.


Camaro91
beantwortet von Camaro91 am 9. September 2009 04:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nun stell dir vor du springst vom Baum und erschreckst einen Hund, der daraufhin auf dich zu rennt und dich beißt ! In diesem Fall ist der Halter des Hundes verantwortlich. Das gilt auch für Pferde, solange du das nicht vorsätzlich gemacht hast. Doch selbst wenn, müsste erstmal bewiesen werden, dass sich die Pferde an dir erschreckt haben. Und in so einem Fall wird - vorausgsetzt der Richter ist nicht bestechlich - i.d. Regel ein Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Kommentar von IMAQT86 am 9. September 2009 09:12

Das ist an sich keine schlechte Antwort. Allerdings: Die Einstellung eines Verfahrens aus Mangel an Beweisen ist nur im Strafrecht möglich, d.h. wenn das Mädchen ihn wegen einer Körperverletzung anzeigt. Hier ist allerdings nach der Schadensersatzpflicht (Kleidung kaputt, Arztkosten,...) gefragt. Das ist zivilrecht und daher ist eine Einstellung nicht möglich. Ein Richter kann einen solchen Fall nicht ablehnen, sondern muss auf Grundlage der Beweise (wenn es auch nur wenige sind) entscheiden. Im zweifelsfall hat das Mädchen aber schlechte Karten, wenn sie nichts beweisen kann, dann wird der Richter zu gunsten des Beklagten entscheiden.

;)

Liebe Grüße, Wiebke

Kommentar von 6d46890e86d95bab8f3d7b2ef59d31dcsmallCamaro91 am 10. September 2009 03:40

ups, stimmt, da hab ich was verwechselt, danke für den hinweis^^


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 10. September 2009 23:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

haftungstechnisch würde eine haftpflicht für den schaden zahlen, für personen und sachschäden....aber dann müsstest du schuldhaft gehandelt haben und vor allem auch müsste du dafür haftbar gemacht werden...dass wird bei diesem fall schwierig werden, weil in der tierhalterhaftpflicht ist genau sowas versichert wenn das tier plötzlich instinktiv etwas macht....und die reiterin bräuchte eine eigene unfallversicherung


lony1996
beantwortet von lony1996 am 11. September 2009 20:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hättest dafür gerade stehen müssen. Du hast die Pferde (ob mit oder ohne Absicht spielt keine Rolle) erschreckt.


anonym
beantwortet von Rosengarten am 25. September 2009 21:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am "Verkehr" darf nur teilnehmen, wer auch dazu geeignet ist. Und der Verkehr in einem Park gehört wohl auch dazu. Wenn junge, unerfahrene Reiter, die noch bei dem kleinsten Hüpfer runterfallen, alleine und ohne erfahrene Begleitung ins Gelände gehen, dann sind sie selbst schuld, wenn sie runterfallen. Gerade im Gelände sind Pferde schreckhaft und machen öfter mal einen Hüpfer. Erfahrenen Reitern ist dies bekannt und sie reiten äußerst aufmerksam mit Blick auf "Monster im Gebüsch" durch die Landschaft und sind in der Lage, sich und das Pferd gefahrlos durch solche Situationen zu lotsen und vor allem nicht runtr zu fallen. Ich reite seit vielen, vielen Jahren durchs Gelände, auch sehr junge und unerfahrene Pferde, aber mir ist noch nie eins durchgegangen, geschweige denn, daß ich runtergefallen wäre! Die Mädchen sind selber schuld, wenn sie vollkommen gedankenlos so durch die Gegend hüpfen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.