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Besteht noch eine Chance auf Steuerrückerstattung für 2004???

Frage von oesken oesken

Ich habe vor einigen Wochen meine Steuererklärungen für die Jahre 2004 - 2007 beim FA eingereicht. Die Steuern für die Jahre 2005 - 2007 habe ich auch bereits wiederbekommen. Allerdings habe ich für das Jahr 2004 einen Ablehnungsbescheid mit folgender Begründung erhalten: Eine Veranlagung zur Einkommenssteuer / zum Soli-Zuschlag / zur Kirchensteuer wird nicht durchgeführt, weil das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für eine Veranlagung von Amts wegen nicht vorliegen und der Antrag auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht fristgerecht gestellt wurde.

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Antworten (2)

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    Antwort von koenigstiger25 koenigstiger25

    Ja, es besteht noch eine Chance! Der BFH sieht in der Antragsveranlagung für nur 2Jahre nämlich eine Benachteiligung für Arbeitnehmer. Deshalb sollen auch Arbeitnehmer Steuererklärungen innerhalb der Festsetzungsfrist (7 Jahre) abgeben können. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet...

    Tip! Einspruch einlegen, kurz begründen und um Ruhen des Verfahrens bitten. Aktenzeichen: BVerfG 2 BvL 56/06 und 2 BvL 55/06

    Da hätten die vom FA auch selbst drauf kommen können, ist ganz aktuell. Mit dem Sachbearbeiter, der den Ablehungsbescheid rausgeschickt hat hätte ich gern mal ein Wort gewechselt (oder auch zwei) sowas unfähiges... grummel ;)

    Kommentar von oesken oesken

    Danke für deine ermutigende Antwort. Wie verfasse ich denn solch einen Einspruch? Gibt es dafür eine bestimmte "Form"?

    Kommentar von wfwbinder wfwbinderwfwbinder

    Danke für den Tipp. Dann hoffen wir mal auf das Verfassungsgericht. Kann sich ja nur um Jahre handeln, aber auf jeden Fall eine gute Chance.

    Kommentar von oesken oesken

    Noch eine Frage: Läuft das Verfahren wirklich noch oder ist das mit der neuen Festsetzung von 4 Jahren bereits abgeschlossen???

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    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Du schreibst leider nicht, welche Einkunftsarten bei Dir, ausser der aus nichtselbständiger Arbeit vorkommen. Wenn Du nur Einkünfte aus Lohn- und/oder Gehalt hast, ist der Bescheid leider richtig, denn bei diesen Einkünften besteht keine Veranlagungspflicht (bzw. nur unter bestimmten Umständen).

    Kommentar von koenigstiger25 koenigstiger25koenigstiger25

    Falsch! Siehe meine Antwort!

    Kommentar von wfwbinder wfwbinderwfwbinder

    Gut recherchiert. Danke für den Tipp.

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