Hallo,
hier eine Frage auf die die ebay Hotline mir keine Antwort geben wollte.
Bei einer ebay Auktion habe ich einen Artiekl ersteigert, den ich abholen muss. Der vorgeschlagene Termin war dem Verkäufer zu spät (3 Woche nach Auktion). Er hatte keine Abholfristen benannt. Ich habe ihm einen früheren Termin genannt, aber ohne weitere Kommentare hat er mir eine Bitte um Aufhebung des Kaufvertrages gesendet, den ich abgeleht habe. Der Artikel wurde nun neu eingestellt mit der Bitte um Abholung innerhalb von 7 Tagen. Mein vorgeschlagener Termin liegt in dieser genannten Frist.
Ebay sagte mir, dass sie intern dagegen nichts mehr machen können und nicht sagen können, ob der Vertrag noch rechtskräftig ist.
Also ist der Vertrag nun noch rechtskräftig oder kann man nun als Verkäufer immer wenn man mit einem Kaufpreis nicht einverstanden ist, die Auflösung beantragen und den Artikel neu einstellen?
Danke
Hallo,
ja von privat an privat. Der Termin passt ihm nicht, den zweiten alternativ terin hat er nie kommentiert.
Das der Preis nicht passt ist nur meine mutmassung.
Der Verdacht liegt nahe, dass das mit dem Termin wohl nur ne (vorgeschobene) Ausrede ist. Aber das hätte er sich vorher überlegen müssen.
Wenn jemand z.B. etwas für 10 € einstellt, ihm dann im Endeffekt jemand 11 € dafür bietet und demjenigen dann einfällt ''Ach ich möchte aber lieber 20 € dafür haben.'', kann er nicht einfach sagen ''Für mich ist das [mit den 10 bzw. 11 €] jetzt nicht mehr gültig.''.