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besteht noch ein Kaufvertrag wenn ein ebay verkäufer um Rücktritt bittet, man das aber ablehnt?

Frage von dtheres dtheres

Hallo,

hier eine Frage auf die die ebay Hotline mir keine Antwort geben wollte.

Bei einer ebay Auktion habe ich einen Artiekl ersteigert, den ich abholen muss. Der vorgeschlagene Termin war dem Verkäufer zu spät (3 Woche nach Auktion). Er hatte keine Abholfristen benannt. Ich habe ihm einen früheren Termin genannt, aber ohne weitere Kommentare hat er mir eine Bitte um Aufhebung des Kaufvertrages gesendet, den ich abgeleht habe. Der Artikel wurde nun neu eingestellt mit der Bitte um Abholung innerhalb von 7 Tagen. Mein vorgeschlagener Termin liegt in dieser genannten Frist.

Ebay sagte mir, dass sie intern dagegen nichts mehr machen können und nicht sagen können, ob der Vertrag noch rechtskräftig ist.

Also ist der Vertrag nun noch rechtskräftig oder kann man nun als Verkäufer immer wenn man mit einem Kaufpreis nicht einverstanden ist, die Auflösung beantragen und den Artikel neu einstellen?

Danke

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von pandaemon pandaemon

    Das mit den Abholungen ist öfter schwierig und grenzwertig, aber grundsätzlich sollte die Abholung in einem "angemessenen" Zeitraum erfolgen und wenn er kein Datum dazuschreibt ist er eigentlich selbst schuld. Du bist jedenfalls nicht vom Kaufvertrag abgewichen, insofern hat er auch kein Recht die Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Rechtlich gesehen ist er dir schuldig, dir die Ware zum vereinbarten (also gebotenen) Kaufpreis zu überlassen!

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Einmal schreibst du was von Termin passt nicht und später dann, dass der Kaufpreis nicht passt. Was davon trifft denn nun zu?

    ... und ...

    Handelt es sich um einen Verkauf von Privat an Privat oder Händler an Privat?

    Kommentar von dtheres dtheresdtheres

    Hallo,

    ja von privat an privat. Der Termin passt ihm nicht, den zweiten alternativ terin hat er nie kommentiert.

    Das der Preis nicht passt ist nur meine mutmassung.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Der Verdacht liegt nahe, dass das mit dem Termin wohl nur ne (vorgeschobene) Ausrede ist. Aber das hätte er sich vorher überlegen müssen.

    Wenn jemand z.B. etwas für 10 € einstellt, ihm dann im Endeffekt jemand 11 € dafür bietet und demjenigen dann einfällt ''Ach ich möchte aber lieber 20 € dafür haben.'', kann er nicht einfach sagen ''Für mich ist das [mit den 10 bzw. 11 €] jetzt nicht mehr gültig.''.

  • 1
    Antwort von Akunin Akunin

    Nein, er ist an den Kaufvertrag gebunden, auch wenn ihm die lange Lieferfrist nicht passt. Er hat unter Umständen aber einen Anspruch auf frühere Abnahme, wenn es einen wichtigen Grund gibt (z.B. hohe Lagerkosten, leicht verderbliche Ware, Ware, die viel Platz wegnimmt, Vergleiche 433 II BGB)

  • 1
    Antwort von ClintLeonPowers ClintLeonPowers

    Ja. Vertrag ist Vertrag. Man kann aber auch kulant sein und mal alle Fünfe geradesein lassen. Kommt immer auf den Fall an.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Wenn Du den Artikel ersteigert hast, hast Du einen gültigen Vertrag. Du kannst den VK zwingen, Dir das Teil zu geben.

    Wenn er es zweimal anbietet und es geht dann weg, dann hat der ein richtiges Problem.

    Und mit dem richtigen RA bekommst Du eventuell ein ganz tolles Teil, möglicherweise ist dieser Ersatz sogar Neuware.

    Überlege es Dir mal.

    Kommentar von blumenfrau blumenfraublumenfrau

    Mann kann es auch übertreiben....

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