Hallo zusammen,
ich beschäftige mich im Moment mit den IFRS und lese oft dass es sich bei der Aktivierung von FK-Zinsen in die Herstellungskosten um ein Wahlrecht handelt. Ist das richtig? Vielmehr besteht doch eine Pflicht wenn das Kriterium des qualifiezierenden Vermögenswert gegeben ist, und ein Verbot wenn nicht. Dementsprechend hat man ja kein Wahlrecht oder sehe ich das Falsch?
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