Da ich schon länger überlegt hatte, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, und nun auch dringend eine bräuchte, eine Frage!
Wird mir auch ein Rechtsschutz gewährt, wenn der Eintritt der Rechts-Streites vor Abschluss der Rechtschutzversicherung vorlag?
Ich meine, man kündigt ja nicht direkt danach!
Welche Versicherung wäre zu empfehlen?

@kasam033
keine chance. wenn irgendwelche versicherungsvermittler/innen was anderes versprechen, sei auf der hut. selbst nach abschluß eines rsv-vertrages gibt es, je nach gesellschaft+tarif, noch drei monate wartezeit.
wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist haftet keiner mehr, notfalls Prozeßkostenhilfe beantragen.
eben daher versichert man sich gegen eine eventuelle risiken im voraus....selbst wenn einen vermittler finden solltest der sich den vertrag rückdatiert hast trotzdem keinen versischerungsschutz weil das annahmedatum frühester termin ist
Diese Frage passt in die Kategorie: Mein Haus brennt, kann ich hierfür noch eine Feuerversicherung abschliessen?
Nein, Rechtsstreitfälle die vorvertraglich oder inneralb der Wartefrist von drei Monaten nach Abschluss der Versicherung eintreten, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Natürlich ist dies nicht möglich, alle Versicherungen treten für Ereignisse nach Vertragsabschluss auf.
Ansonsten würden Versicherungen nur dann abgeschlossen nachdem etwas passiert ist.
Nein, es gibt sogar Wartefristen von z.B. 3 Monaten, bevor man Rechtsschutz hat.

Nein natürlich nicht - das würde keine Versicherung tun
nein, in diesem Fall zahlt die Versicherung nicht.