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Besteht nach Eintritt des "Streites" einer Rechtschutzversicherung ein Versicherungsschutz?

Frage von kasam033 kasam033

Da ich schon länger überlegt hatte, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, und nun auch dringend eine bräuchte, eine Frage!

Wird mir auch ein Rechtsschutz gewährt, wenn der Eintritt der Rechts-Streites vor Abschluss der Rechtschutzversicherung vorlag?

Ich meine, man kündigt ja nicht direkt danach!

Welche Versicherung wäre zu empfehlen?

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von abzockeranwalt abzockeranwalt

    @kasam033

    keine chance. wenn irgendwelche versicherungsvermittler/innen was anderes versprechen, sei auf der hut. selbst nach abschluß eines rsv-vertrages gibt es, je nach gesellschaft+tarif, noch drei monate wartezeit.

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist haftet keiner mehr, notfalls Prozeßkostenhilfe beantragen.

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    Antwort von PlayaNr1 PlayaNr1

    eben daher versichert man sich gegen eine eventuelle risiken im voraus....selbst wenn einen vermittler finden solltest der sich den vertrag rückdatiert hast trotzdem keinen versischerungsschutz weil das annahmedatum frühester termin ist

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    Antwort von Wolko Wolko

    Diese Frage passt in die Kategorie: Mein Haus brennt, kann ich hierfür noch eine Feuerversicherung abschliessen?

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    Antwort von almmichel almmichel

    Nein natürlich nicht.

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    Antwort von schneckle1980 schneckle1980

    Nein, Rechtsstreitfälle die vorvertraglich oder inneralb der Wartefrist von drei Monaten nach Abschluss der Versicherung eintreten, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Natürlich ist dies nicht möglich, alle Versicherungen treten für Ereignisse nach Vertragsabschluss auf.
    Ansonsten würden Versicherungen nur dann abgeschlossen nachdem etwas passiert ist.

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    Antwort von dodo25 dodo25

    Nein, es gibt sogar Wartefristen von z.B. 3 Monaten, bevor man Rechtsschutz hat.

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Nein natürlich nicht - das würde keine Versicherung tun

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    Antwort von blackshiva blackshiva

    nein da hast du keinen anspruch

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    Antwort von alphonso alphonso

    nein, in diesem Fall zahlt die Versicherung nicht.

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