gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Besteht nach Eintritt des "Streites" einer Rechtschutzversicherung ein Versicherungsschutz?

gefragt von kasam033 am 29.10.2009 um 11:23 Uhr

Da ich schon länger überlegt hatte, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, und nun auch dringend eine bräuchte, eine Frage!

Wird mir auch ein Rechtsschutz gewährt, wenn der Eintritt der Rechts-Streites vor Abschluss der Rechtschutzversicherung vorlag?

Ich meine, man kündigt ja nicht direkt danach!

Welche Versicherung wäre zu empfehlen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.050 Geld x 22.459 Versicherung x 5.631 Anwalt x 795 Internetrecht x 111

abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 1. November 2009 07:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

@kasam033

keine chance. wenn irgendwelche versicherungsvermittler/innen was anderes versprechen, sei auf der hut. selbst nach abschluß eines rsv-vertrages gibt es, je nach gesellschaft+tarif, noch drei monate wartezeit.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 30. Oktober 2009 14:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist haftet keiner mehr, notfalls Prozeßkostenhilfe beantragen.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 29. Oktober 2009 16:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eben daher versichert man sich gegen eine eventuelle risiken im voraus....selbst wenn einen vermittler finden solltest der sich den vertrag rückdatiert hast trotzdem keinen versischerungsschutz weil das annahmedatum frühester termin ist


anonym
beantwortet von Wolko am 29. Oktober 2009 14:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Diese Frage passt in die Kategorie: Mein Haus brennt, kann ich hierfür noch eine Feuerversicherung abschliessen?


almmichel
beantwortet von almmichel am 29. Oktober 2009 12:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein natürlich nicht.


schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 29. Oktober 2009 12:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, Rechtsstreitfälle die vorvertraglich oder inneralb der Wartefrist von drei Monaten nach Abschluss der Versicherung eintreten, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Leon97531
beantwortet von Leon97531 am 29. Oktober 2009 12:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich ist dies nicht möglich, alle Versicherungen treten für Ereignisse nach Vertragsabschluss auf.
Ansonsten würden Versicherungen nur dann abgeschlossen nachdem etwas passiert ist.


anonym
beantwortet von dodo25 am 29. Oktober 2009 11:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, es gibt sogar Wartefristen von z.B. 3 Monaten, bevor man Rechtsschutz hat.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 29. Oktober 2009 11:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein natürlich nicht - das würde keine Versicherung tun


anonym
beantwortet von blackshiva am 29. Oktober 2009 11:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein da hast du keinen anspruch


anonym
beantwortet von alphonso am 29. Oktober 2009 11:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, in diesem Fall zahlt die Versicherung nicht.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.