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Besteht Kindergeldanspruch, auch wenn das Kind für längere Zeit ins Ausland geht?

gefragt von Mani55 am 28.08.2008 um 17:30 Uhr

Mein Kind will nach der Schule und vor Aufnahme des Studiums für mindestens ein Jahr ins Ausland. Besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld? bezw. Was müssen wir beachten, damit weiterhin Kindergeld gezahlt wird?


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ShyGee
beantwortet von ShyGee am 28. August 2008 17:33
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Der Anspruch auf Kindergeld während eines Auslandsaufenthaltes wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes deutlich ausgeweitet: Eine Au-Pair-Stelle mit begleitendem Sprachunterricht, ein Anwaltspraktikum im Ausland oder der Besuch eines ausländischen Colleges gilt in der Regel als Berufsausbildung, während der Anspruch auf Kindergeld besteht. Das Bundessozialgericht hat bisher nur dann eine Tätigkeit im Ausland als Berufsausbildung anerkannt, wenn sie in der Ausbildungs- oder Studienordnung zwingend vorgeschrieben war. Der BFH gesteht den Eltern und ihren Kindern dagegen einen verfassungsrechtlich weiteren Entscheidungsspielraum bei der Gestaltung der Ausbildung zu. In mehreren Urteilen entschied der BFH z.B., dass der Besuch allgemeinbildender Schulen, eines Colleges oder einer Uni im Ausland sowie ein Volontoriat oder die Vorbereitung auf eine Promotion in der Regel als Berufsausbildung gelte. Dazu gehört auch ein Au-Pair-Aufenthalt, wenn der theoretisch-systematische Sprachunterricht 10 Stunden pro Woche umfasst; wird ein Prüfungsabschluss angestrebt, darf die Stundenzahl auch geringer ausfallen. Auch freiwillige berufsspezifische Praktika sind bei Kindergeldzahlungen zu berücksichtigen.

BFH, AZ VI R 33/98, VI R 34/98, VI R 50/98, VI R 92/98, VI R 143/98, VI R 16/99

http://www.studium-und-arbeit.de/index.php?topic=Urteile-Kindergeld&page=3

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 28. August 2008 21:17

Jau stimmt so. - DH

Kommentar von Simple_avatar9smallSilberheim am 29. August 2008 10:56

soweit vollkommen korrekt! nur noch einmal der Hinweis, dass der Sprachunterricht gleichmässig und ständig stattfinden muss. Das beliebte Work und Travel bei dem zu Beginn ein Craschkurs gemacht wird udn dananch keine Sprachausbildung mehr erfolgt wird nicht anerkannt.

Gruß

Silberheim



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