3

Besteht in meinem Fall Kündigungsschutz?

Frage von TinaWeber TinaWeber

bin über eine leihfirma angestellt und wurde krank. habe mich unfreiwillig krank schreiben lassen während der probezeit. noch während meiner krankheit hatte ich die kündigung im briefkasten. ist das zulässig? habe die leihfirma, und die firma in der ich eingesetzt war rechtzeitig informiert und die krankmeldung abgeschickt.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (14)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von densin53 densin53

    Leider ist es so, dass dir in der Probezeit immer gekündigt werden kann. Besonders diese Sklavenhalter machen davon ohne Rücksicht Gebrauch.

    Kommentar von PVUellenberg PVUellenbergPVUellenberg

    Arbeitgeber haben auch etwas davon, Leute zu suchen und wieder zu entlassen. Der Arbeitgeber hätte es sich sicher anders gewünscht.

    Kommentar von densin53 densin53densin53

    Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Meisten Zeitarbeitsfirmen in meinen Augen moderne Sklavenhalter sind und ich spreche aus eigener Erfahrung.

  • 4
    Antwort von PVUellenberg PVUellenberg

    Lies Deinen Arbeitsvertrag! Es wird drinstehen, dass Kündigungen während der Probezeit ohne Angabe von Gründen möglich sind, damit ist es rechtens.

    Und fang bloß nicht an zu argumentieren, Du seist WIRKLICH UNFREIWILLIG krank ... damit verrätst Du viel mehr über Dich als Du meinst!

  • 3
    Antwort von Semmel76 Semmel76

    Zur Klärung Ihrer Möglichkeiten wäre zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine fristlose Kündigung oder um eine ordentliche Kündigung handelt. Allerdings ist vorangestellt, dass der Kündigungsschutz generell erst nach dem 7. Beschäftigungsmonat greift - somit wäre die Eingangsfrage in Unkenntnis der Beschäftigungsdauer, sowie im Hinblick auf die Probezeit in bezeichnetem Fall wohl zu verneinen.


    Eine fristlose Kündigung erfordert neben der Schriftform zwingend eine wichtige Begründung (§ 626 BGB) - dabei kann dahinstehen, ob eine derartige Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgt. Bezüglich der wichtigen Begründung muss im Zweifel vom Kündigenden ausreichend subsantiiert vorgetragen sein, warum unter Würdigung der Umstände (hier die Krankheit) ab sofort eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich sein soll.


    Generell ist zu sagen, dass entgegen landläufiger Meinung grundsätzlich die Krankheit sehr wohl einen Grund für eine sog. "personbedingte Kündigung" darstellen kann. Die Wirksamkeit einer Kündigung mit der Begründung "Krankheit" erfordert allerdings auszugweise folgende Voraussetzungen:

    • eine negative Gesundheitsprognose
    • eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen des Arbeitgebers
    • bei anschließender Abwägung beiderseitiger Interessen müssen die des Arbeitgebers überwiegen.

    Diese Voraussetzungen müssen insgesamt vorliegen, da andernfalls die Kündigung als unwirksam zu erachten wäre.


    Hingegen kann eine ordentliche Kündigung innerhalb der vereinbarten Probezeit gemäß § 622 Abs.3 BGB mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, wie bereits u.a. von "bitmap" richtig dargetan. Eine ordentliche Kündigung muss im Übrigen seitens des Arbeitgebers nicht begründet werden.


    Würde nun innerhalb der Probezeit und während, sowie aufgrund der Krankheit gekündigt, so findet bei einem länger als 4 Wochen bestehenden Arbeitsverhältnisses ( § 3 Abs. 3 EntgFG - Entgeltfortzahlungsgesetz) oder entsprechend zulässiger und abweichender Regelung im Vertrag (meist Tarifverträge) bei einer für den Arbeitgeber ungünstigen Auslegung der Begründung im Streitfalle ggf. der § 8 Abs. 1 EntgFG Anwendung, wonach der Arbeitgeber hinsichtlich des Kündigungszeitpunkts bei Kenntnis über die Arbeitsunfähigkeit schlimmstenfalls für die Dauer der Krankheit (jedoch längstens für 6 Wochen) noch Lohn zu bezahlen hätte. Ein Blick in den Arbeitsvertrag kann also lohnen.


    Hat der Arbeitgeber Ihnen aber unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich und damit ohne Angaben von Gründen gekündigt, so ist dagegen leider keine Handhabe gegen die Kündigung an sich ersichtlich.

    Kommentar von charles0308 charles0308charles0308

    oute mich mal wieder als Fan von @ Semmel76. Die sachlichen und einer rechtlichen Prüfung stand haltenden Antworten sind nicht zu toppen.

    Kommentar von Semmel76 Semmel76Semmel76

    Vielen herzlichen Dank @ Charles0308. Dieser Zuspruch freut mich wirklich sehr. :-)

    Kommentar von Ernsterwin ErnsterwinErnsterwin

    Kündigungsschutz gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen nach KSchG § 1, wenn das Arbeitsverhältnis im selben Betrieb "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat".

    Kommentar von Semmel76 Semmel76Semmel76

    @ Ernsterwin:

    Ihr Kommentar verwirrt ein wenig, zumal ich nichts Abweichendes geschrieben habe. Bei dieser Frages ist insbesondere die hierbei vom Fragesteller erwähnte Probezeit in Hinblick auf deren Dauer beachtlich.

  • 3
    Antwort von Nellina Nellina

    Du warst in der Probezeit und da braucht man keinen Grund zur Kündigung.

  • 2
    Antwort von Wissensziesel Wissensziesel

    Absolut zulässig. Während der Probezeit haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer beide das Recht, ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung fristlos das Arbeitsverhältnis zu beenden. Leider keine Chance für Dich.

    Kommentar von PVUellenberg PVUellenbergPVUellenberg

    nicht fristlos

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Eine Kündigungsfrist muss auch in der Probezeit eingehalten werden bei einer ordentlichen Kündigung.

  • 2
    Antwort von Peepe Peepe

    Während der Probezeit brauchen sie keine Gründe angeben.

  • 1
    Antwort von DerHans DerHans

    Während der Probezeit, kann der Arbeitgeber dich jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Das hat mit deiner Arbeitsunfähigkeit nichts zu tun.

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Krankschreibung ist kein Kündigungsschutzgrund.

    Und in den ersten 6 Monaten einer Tätigkeit gibt es noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

  • 1
    Antwort von Zauberhexe5 Zauberhexe5

    In der Probezeit darf dir die Firma ohne Angaben zum Grund kündigen...darf der Arbeitnehmer übrigens auch.

  • 1
    Antwort von Mizi59 Mizi59

    In der Probezeit kann ohne Begründung gekündigt werden(kein Schutz)

  • 0
    Antwort von Kombi753 Kombi753

    Die Kündigungsfrist ist 14 Tage in der Probezeit, da kann man ohne Angabe von Gründen kündigen. Wenn man in der Probezeit krank wird, ist das meistens ein Problem.

  • 0
    Antwort von coppa coppa

    In der Probezeit kann man jederzeit ohne Frist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden oder auch selber kündigen. Daß die Kündigung während Deiner angeblichen (die Phrase "Wirklich unfreiwillig" indiziert nämlich, daß es alles andere als unfreiwillig war, sonst müßtest Du das nicht so betonen)Krankheit war, kann auch reiner Zufall sein - wenn Die Arbeitsleistung nicht paßt, dann wäre es so und anders so gekommen... Pech für Dich, aber gesetzlich vollkommen legal und zulässig

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''In der Probezeit kann man jederzeit ohne Frist ... gekündigt werden''

    • Dann wirf mal einen Blick hier http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html rein ... auf Absatz 3. Und das ''kann'' ist in dem Absatz nicht als freiwillige Sache zu verstehen, sondern so, dass die Frist kürzer sein darf als sonst.
    Kommentar von coppa coppacoppa

    ok, also bei uns in österreich ist das möglich ohne frist...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Hier fragen aber in der Regel User aus Deutschland und da gelten die österreichschen Regelungen nicht. smile

    Kommentar von coppa coppacoppa

    tja und ich gebe trrtzdem die info weiter, die ich habe. wobei es immer zu schauen bleibt, was im vertrag steht... denn der kannschon wieder mal gan anders lauten

  • 0
    Antwort von Fireball3 Fireball3

    Während der Probezeit kann meines Wissens immer ohne Angabe von Gründen von einem Tag auf den anderen gekündigt werden...

    Kommentar von PVUellenberg PVUellenbergPVUellenberg

    Meist hat man 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit.

    Kommentar von Fireball3 Fireball3Fireball3

    Quelle ?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap
    Kommentar von coppa coppacoppa

    nöp. während probe kann es auch fristlos sein . und ist legal

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Nö, während einer Krankheit darf man eigentlich nicht gekündigt werden... Du könntest klagen - aber während der Probezeit wird das nicht viel bringen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Nö, während einer Krankheit darf man eigentlich nicht gekündigt werden.''

    • Stimmt doch gar nicht.
    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Echt?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Echt. :-)

    Ich kann dir die gängigen Kündigungsschutzgründe mit Gesetzesgrundlage ausm Kopf aufschreiben (ein paar seltenere müsst ich nachschlagen), aber Krankschreibung gehört definitiv nicht dazu.

    Vielleicht verwechselt:

    ... mit ''Kündigungsschutz'' bei Schwerbehinderung (oder Gleichstellung) ... (SGB IX § 85)?

    ... oder damit, dass es für den AG ziemlich schwierig ist wegen einer Krankheit zu kündigen. Wobei das in den ersten 6 Monaten auch nichts hilft, da ja der AG keinen Grund für die Kündigung angeben muss.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Ah so. Werde versuchen, mir das zu merken. ;-)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.