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Besteht hier Makleranspruch?

Frage von Danvie Danvie

Ein Interessent ist durch eine Internetportal auf eine Wohnung, die von einem Makler angeboten wird aufmerksam geworden,hat das Objekt besichtigt und anschließend einen Mietvertrag unterschrieben.Nun gab es vorab vor Mietvertragsunterzeichnung schon differenzen zwischen Interessent und Makler,da der Interessent angibt, dass der Makler seine Dienstleistung nicht erbracht hat,da Angaben aus dem Expose zur Wohnung nicht mit dem Zustand des Objektes übereinstimmen.Statt Gäste-Wc ist nur ein Gästebad vorhanden und in einem Raum ist auch kein Heizkörper angebracht, was der Makler seiner Meinung nach im Expose verankern hätte müssen.Außerdem gab der Vermieter bei Objektaufnahme gegenüber dem Makler an, dass der Garten mitgenutzt werden dürfe,was der Eigentümer dann aber gegenüber dem Mietinteressenten doch wieder aus irgendwelchen Gründen verworf, wofür der Makler aber nichts kann.Nun letztendlich unterschreibt der Interessent doch den Mietvertrag, darf doch den Garten mitnutzen und bekommt noch eine Miete vom Eigentümer geschenkt. Nur den Makler wollen sie aus den oben aufgeführten Gründen nicht zahlen,obwohl im Expose auch noch folgendes verankert ist: "Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben unseres Auftraggebers.Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw.Haftung übernommen werden.Eine Zwischenvermietung und Irrtümer sind vorbehalten

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Antworten (11)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Der reine Nachweis zum Abschluss eines Mietvertrages begründet schon die Maklercourtage. Er ist nicht ein mal dazu verpflichtet ein Expose zu fertigen.

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    Antwort von benjiman benjiman

    Da würde ich auf Maklerdeutsch sagen: Die Provision ist verdient und fällig. Ich seh da soweit keine Möglichkeit, sich um die Zahlung herumzumogeln.

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    Antwort von cashcow65 cashcow65

    Der Grundgedanke des "makelns" ist erfüllt, der Makler hat Vermieter und Mieter zusammengeführt und ist somit seiner Verpflichtung nachgekommen, dem Vermieter einen Mieter zu vermitteln. Wenn es kleinere Abweichungen gibt und der Mieter trotzdem unterschreibt, kann die Abweichung nicht so gravierend gewesen sein, das der Mietvertrag inakzeptabel war, sonst hätte man wohl nicht unterschrieben und dann bekäme der Makler auch keine Provision. So aber, hat er seinen Job gemacht und ein Anrecht auf die Bezahlung.

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    Antwort von cube85 cube85

    Expose, Besichtigung, erfolgreiche Vermittlung mit Vertragsabschluss....ganz klar Courtage ist zu zahlen!

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Einwandfrei hat der Makler das geleistet, wofür er jetzt die Bezahlung beansprucht! Es wird doch recht deutlich, dass sich Mieter und Vermieter einig sind und den Makler um seinen Verdienst bringen wollen. Als Makler würde ich mich auf gar keine langen Diskussionen einlassen, sondern den rechtlichen Weg zur Eintreibung meiner Forderung einschlagen.

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    Antwort von turalo turalo

    Der Makler hat seine Dienste geleistet und soll jetzt um seinen Verdienst geprellt werden. Gehört sich nicht. Man beauftragt einen Makler mit der Vermittlung eines Objektes, dann denkt man sich irgendwas aus, um die Bezahlung umgehen zu können. Tausendfach probiert..... fast nie durchgekommen.

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    Antwort von ilimmo ilimmo

    Der Makler hat ganz klar Anspruch auf seine Courtage. Für Details ist die Besichtigung da. Im Exposè kann nicht alles stehen. Jeder Interessent hat die Möglichkeit, nach der Besichtigung die Kontitionen zu akzeptieren oder Nachbesserung verlangen oder ganz verzichten. Das ist sein Recht.

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    Antwort von MirkoOtto MirkoOtto

    Schon interessant, mit welchen Begründungen manche Leute versuchen, die Makler um ihren Lohn zu bringen!

    Eindeutig verdient.

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    Antwort von ulwo2001 ulwo2001

    Der Antwort von cashcow65 ist nichts hinzuzufügen, Provi ist zu zahlen

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    Antwort von Hausgutachter Hausgutachter

    ich wüsste jetzt aucht nicht, warum es keinen Courtageanspruch geben sollte...

    Wenn Ihnen die Wohnung nicht zugesagt hätte, hätten Sie ja nicht mieten müssen. Dann wäre auch keine Courtage fällig gewesen...

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    Antwort von Noergelix Noergelix

    Die Besichtigung erfolggte in der Vermittlung durch den Makler - habe ich das richtig verstanden? Dann sind Maklergebühren fällig.

    Kommentar von Danvie Danvie

    ja genau durch den makler, der die wohnungen im Internet offeriert hat, der kontakt enstand über das maklerbüro

    Kommentar von Noergelix NoergelixNoergelix

    Gut, dann werdet ihr nicht um die Maklergebühren herumkommen...

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