Ist bei ehrenamtlichen Tätigkeiten auch die Privathaftpflicht zuständig oder muss der Verein eine solche abschließen?
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Besteht Haftpflichtvers. bei Tätigkeiten in Ehrenämter oder muß ein eingetragener Verein selbst tätig werden?
Frage von
maxeis
Antworten (3)
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2Antwort von
koira1975koira1975
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1Antwort von
andreas48andreas48
es gibt eine sogenannte Vereinshaftpflichtversicherung, wo solche Tätigkeiten auchz mit abgesichert sind..dazu müsste allerdings der Versicherungsberater konsultiert werden.bzw. mal gegoogelt werden
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1Antwort von
Indy72Indy72
Sobald es sich um eine juristische Person als Verein handelt, greift daort die Privathaftpflicht nicht mehr. Allerdings ließen sich auch Ausnahmen konstruieren.
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