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Besteht Haftpflichtvers. bei Tätigkeiten in Ehrenämter oder muß ein eingetragener Verein selbst tätig werden?

gefragt von maxeismaxeis am 14.02.2008 um 14:49 Uhr

Ist bei ehrenamtlichen Tätigkeiten auch die Privathaftpflicht zuständig oder muss der Verein eine solche abschließen?


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Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. Februar 2008 14:52
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Sobald es sich um eine juristische Person als Verein handelt, greift daort die Privathaftpflicht nicht mehr. Allerdings ließen sich auch Ausnahmen konstruieren.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Februar 2008 14:57
1x
Thumb_up

es gibt eine sogenannte Vereinshaftpflichtversicherung, wo solche Tätigkeiten auchz mit abgesichert sind..dazu müsste allerdings der Versicherungsberater konsultiert werden.bzw. mal gegoogelt werden




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