Ist bei ehrenamtlichen Tätigkeiten auch die Privathaftpflicht zuständig oder muss der Verein eine solche abschließen?
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Sobald es sich um eine juristische Person als Verein handelt, greift daort die Privathaftpflicht nicht mehr. Allerdings ließen sich auch Ausnahmen konstruieren.

es gibt eine sogenannte Vereinshaftpflichtversicherung, wo solche Tätigkeiten auchz mit abgesichert sind..dazu müsste allerdings der Versicherungsberater konsultiert werden.bzw. mal gegoogelt werden