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Besteht Haftpflichtvers. bei Tätigkeiten in Ehrenämter oder muß ein eingetragener Verein selbst tätig werden?

Frage von maxeis maxeis

Ist bei ehrenamtlichen Tätigkeiten auch die Privathaftpflicht zuständig oder muss der Verein eine solche abschließen?

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Antworten (3)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    es gibt eine sogenannte Vereinshaftpflichtversicherung, wo solche Tätigkeiten auchz mit abgesichert sind..dazu müsste allerdings der Versicherungsberater konsultiert werden.bzw. mal gegoogelt werden

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    Sobald es sich um eine juristische Person als Verein handelt, greift daort die Privathaftpflicht nicht mehr. Allerdings ließen sich auch Ausnahmen konstruieren.

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