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Besteht für einen Verrechnungsscheck eine Einlösefrist ?

Frage von Undsonstso Undsonstso

Ich habe vergessen, einen Verrechnungsscheck (ausgestellt 09/10 ) vom Finanzamt einzulösen...

Weiß jemand, wie lange dieser Scheck gültig ist bzw. ob es eine Einlösefrist für Verrechnungsschecks gibt ( grade in Bezug auf ein Amt) ....?

Und da ich ein Disput / die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt scheue, wäre mir bei Einlösbarkeit die Nennung eines Paragraphens oder eines Aktenzeichens sehr hilfreich.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Maerchenkiste Maerchenkiste

    Schecks haben in der Tat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Im Scheckgesetz hat man eine Vorlegungsfrist festgelegt http://dejure.org/gesetze/ScheckG/29.htm… innerhalb der ein Scheck beim Bezogenen vorgelegt werden soll.

    Nach Ablauf dieser Frist (für Inlandsschecks 8 Tage ab Ausstellungsdatum) müssen Schecks vom Bezogenen nicht mehr bezahlt werden, können aber natürlich.

    Mit anderen Worten: Wenn Du die Schecks bei Deiner Bank einreichst, wird man Dir den Scheck wahrscheinlich nicht direkt gutschreiben, sondern zum Einzug geben. Die Bank des Ausstellers wird - wenn sie das Ausstellungsdatum bemerkt - Rücksprache mit dem Aussteller halten, ob die Schecks eingelöst werden sollen. Wenn er einverstanden ist, wird Dir der Scheckbetrag dann trotzdem gutgeschrieben.

    Aber: Nur weil die Schecks "abgelaufen" sind, ist ja noch lange nicht Deine Forderung gegen den Aussteller erloschen. Verweigert er die Einlösung der Schecks, kommt es darauf an, ob die Forderung verjährt ist.

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    Antwort von jockl jockl

    Wenn nicht anders auf dem Scheck vermerkt, ist mir eine Frist von 8 Tagen bekannt. Wie auch immer, Deine Bank nimmt den Scheck wohl an, aber über den Geldwert kannst Du erst verfügen, sofern dieser Betrag von der bezogenen Bank an Deine Bank überwiesen wurde.

    Ausnahmen davon sind landesbankbeglaubigte Scheck´s, dazu zählen i.d.R. auch von Behörden ausgestellte Scheck´s.

    Bringe den Scheck einfach zur Bank und warte ab was geschieht, vorher sich darüber Gedanken zu machen oder gar irgendwie aktiv zu werden, ist nutzlos.

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    Antwort von dasMimi dasMimi

    http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck
    laut Wiki 8 Tage, die Bank kann den Scheck trotzdem einlösen, muss es aber nicht, der Rest steht im Artikel.
    Wenn Du den Scheck an das Finanzamt zurück gibst, falls Deine Bank ihn nicht mehr einlöst, solltest Du keine Scherereien mit dem Finanzamt haben, der Scheck sollte neu ausgestellt werden oder eine Überweisung veranlasst werden.

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    Antwort von Illona41 Illona41

    wenn es dann so isst, müsste es auf dem scheck vermerkt sein. ausserdem, so furchtbar sind die menschen auf dem amt nit. wenn du nit am schreibtisch rüttelst, kannst du mit ihnen ganz normal reden.

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    Antwort von Centauri Centauri

    Für Schecks liegt diese bei 4 Wochen ab Ausstellungsdatum.

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