Hallo liebe "gutefrage.net"-Gemeinde.
Ich habe folgende Fragen:
Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, und 2 Kinder, ein leibliches und ein nicht leibliches (Erzeuger nicht bekannt), aus dieser Verbindung hervorgehen:
1.) Hat das uneheliche (= nicht leibliche) Kind des Mannes Anspruch auf einen gewissen Teil seiner Hinterlassenschaft (auch nach der Scheidung)? Während der Ehe hatte der Mann darauf bestanden, dass die Mutter des Kindes den Kontakt zum Erzeuger unterlässt. (Dieser weiß bis heute nichts von dem Kind.)
Das Kind hatte seinerzeit den Namen des nicht leiblichen Vaters übertragen bekommen. Die Ehe dauerte etwas über 10 Jahre an, das Kind trägt noch heute seinen Namen. Als es zur Scheidung kam, wurde jedoch nie Unterhalt für das unleibliche Kind gezahlt.
2.) Kann der Mann per Testament verfügen, dass seine damalige Familie überhaupt nichts erbt? Meines Wissens gibt es - trotz testamentarischer Regelung - einen gewissen Pflichtanteil. Würde dieser auch für das nicht leibliche Kind zutreffen?
3.) Spielt es eine Rolle, ob seit mehr als 10 Jahren kein Kontakt zwischen "Vater" und seinen Kindern besteht?
Ich hoffe, meine Fragen verständlich formuliert zu haben. In jedem Fall: Herzlichen Dank vorab für Eure Zeit und die Mühen!!!
Herzlichen Dank! Auch an die übrigen Antwortenden. Nein, eine offizielle Adoption hat nie stattgefunden. Auch in der Geburts-/Taufurkunde des unleiblichen Kindes ist nur die Mutter vermerkt. Allerdings wurde (mdl.) vor Jahren (von der Mutter des nichtehel. Kindes) behauptet, dass der (Ex-)Ehemann der Frau die Vaterschaft für das nicht-leibliche Kind anerkannt hätte. (Fragt sich, in welcher Form und wie. Das gilt es dann wohl, herauszufinden.) Das "Kind" ist heute erwachsen und darf zumindest seither (seit nunmehr über 33 Jahren den Nachnamen des "Vaters"/Exehemannes der Frau rechtmäßig tragen.