Seit 2001 bin ich bei dem arbeitgeber nicht mehr beschäftigt, kann ich nach dieser Zeit das gehalt welches ich von ihm noch zu bekommen habe noch einfordern. wichtig!: ich hatte es 2002 schon durch anwalt eingefordert. der vorgang ist ohne weitere bearbeitung liegen geblieben. kann man noch anspruch geltend machen?
wahrscheinlich verjährt - aber was hat denn der Anwalt mit dem Akt gemacht? Verschlafen? Dann könntest du ihn vielleicht in Regreß nehmen.
Siehe §§ 195 u. 199 -> http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html