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Besteht eine Verjährungsfrist bei Gehaltsforderungen gegenüber dem Arbeitgeber ?

gefragt von NewHorizonNewHorizon am 07.08.2008 um 17:22 Uhr

Seit 2001 bin ich bei dem arbeitgeber nicht mehr beschäftigt, kann ich nach dieser Zeit das gehalt welches ich von ihm noch zu bekommen habe noch einfordern. wichtig!: ich hatte es 2002 schon durch anwalt eingefordert. der vorgang ist ohne weitere bearbeitung liegen geblieben. kann man noch anspruch geltend machen?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 7. August 2008 17:25
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Das ist vermutlich schon verjährt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. August 2008 17:28

anonym
beantwortet von Mietnormade am 7. August 2008 17:26
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Verjährt


moon73
beantwortet von moon73 am 7. August 2008 17:28
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anonym
beantwortet von jotde01 am 7. August 2008 17:30
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wahrscheinlich verjährt - aber was hat denn der Anwalt mit dem Akt gemacht? Verschlafen? Dann könntest du ihn vielleicht in Regreß nehmen.


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