Seit 2001 bin ich bei dem arbeitgeber nicht mehr beschäftigt, kann ich nach dieser Zeit das gehalt welches ich von ihm noch zu bekommen habe noch einfordern. wichtig!: ich hatte es 2002 schon durch anwalt eingefordert. der vorgang ist ohne weitere bearbeitung liegen geblieben. kann man noch anspruch geltend machen?
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Besteht eine Verjährungsfrist bei Gehaltsforderungen gegenüber dem Arbeitgeber ?
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NewHorizonNewHorizon
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jotde01jotde01
wahrscheinlich verjährt - aber was hat denn der Anwalt mit dem Akt gemacht? Verschlafen? Dann könntest du ihn vielleicht in Regreß nehmen.
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Siehe §§ 195 u. 199 -> http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html