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Besteht eine Kündigungsfrist?

Frage von laModa89 laModa89

Hallo,

besteht eine Kündigungsfrist wenn ich im Mietvertrag des Hauptmieters als "Mitbewohner" unter sonstigen Vermerken eingetragen war? Ich selbst habe also nie einen Vertrag unterschrieben, hatte auch keinen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter. Mein Exfreund (Hauptmieter) kommt nun ein halbes Jahr später mit der Forderung, dass ich ihm die Nachzahlung,die er dem Vermieter für mich zahlte, aufgrund 3monatiger Kündigungsfrist zurückzahlen müsste.

Vielen Dank im Vorraus

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Gerhart Gerhart

    Zwischen dir und dem Hauptmieter besteht kein Untermietvertrag nicht einmal ein mündlicher. Der Hauptmieter als dein Expartner hat dich in die gemeinsame Wohnung aufgenommen und das seinem Vermieter durch Zusatz im Mietvertrag kenntlich gemacht. Wenn du also "Miete" bezahlst (an wen?)ist das freiwillig und daraus leiten sich keine Verpflichtungen gegenüber dem "Hauptmieter" oder Vermieter für dich als "Untermieter/Mieter" ab. Eigentlich besteht nur ein privates Verhältnis zwischen dir und deinem Expartner, dass es nun zu regeln gilt. Unterlassungsklage gegen Ex wegen Verweigerung der Herausgabe persönlichen Eigentums wäre anzudrohen. Frist zur Herausgabe mit Termin der Abholung des Eigentums setzen (Einschreiben mit Rückschein), mit Räumkommando vor der Tür stehen. Wenn nicht geöffnet wird, Herausgabe verweigert, dann Rückzug und Schadensersatzklage anhängen. Wenn nötig, Prozesskostenhilfe beantragen. Nicht mehr reden sondern handeln.

    Kommentar von laModa89 laModa89

    Eine Frist habe ich ihm bereits im Einschreiben mit Rückschein gesetzt und dort auch die Herausgabeklage angedroht, wenn er mir keinen Termin zur Abholung nennt. Nun möchte er seine Geschenke und die Mietnachzahlung gegenrechnen. Die Miete habe ich immer an den Vermieter überwiesen, kann mich diese Tatsache irgendwie reinreiten?

    Kommentar von Gerhart GerhartGerhart

    Du kannst ja im Auftrag gehandelt haben. Es wäre noch zu klären, was du auf dem Überweisungsbeleg als Zahlungsgrund vermerkt hast. Übrigens kannst du deinen Ex nicht zwingen, einen Termin zu nennen. Du musst zunächst den Termin festlegen, dem könnte er widersprechen um dann seinerseits einen Termin vorzuschlagen. Wenn er nicht widerspricht und zu deinem Termin nicht zugegen ist, dann Zivilklage einreichen. Strafanzeige beim Staatsanwalt oder Polizei gleichzeitig wegen Unterschlagung und versuchten Diebstahls, gegebenfalls wegen Untreue. Wichtig ist in diesem Fall eine Auflistung deines persönlichen Eigentums in der Wohnung deines Ex. Wertbestimmung in EURO so ausführen, so dass die Summe von 1000€ überschritten wird, damit du die Hemmschwelle der Polizei überschreitest. Jeden Zahnstocher angeben, den dein EX zurückbehält.Zeugen benennen, die aussagen können, dass sich diese Gegenstände in der Ex-Wohnung befinden. Fotografien bereithalten, Kaufbelege auch Privatkäufe! und Quittungen heraussuchen. Welche Geschenke? Wo sind diese Geschenke? Geschenkt ist geschenkt. Zeugen benennen. Mietnachzahlung gegenrechnen? Wieso gegen was aufrechnen? Seit wann hast Du welche Miete bezahlt? Hat er denn nicht schon früher in der Wohnung gewohnt und ohne dich Miete bezahlt? Deinen ganzen Fall habe ich im Juni in Hamm durchgezogen im Auftrag einer jungen Frau. Der Ex sitzt jetzt im Knast.

    Kommentar von laModa89 laModa89

    Bei der Überweisung hat mein Vater immer "Mietanteil" angegeben. Jeder hat die Hälfte der Miete gezahlt. Wir sind zusammen dort hin gezogen, ich kam aber erst in letzter Minute dazu und entschloss mich, mein Studium dort zu beginnen. Er hatte die Wohnung Monate vorher für sich alleine ausgesucht, als klar war, dass er für seine Ausbildung in diese Stadt gehen würde. Dazu muss ich ergänzen, dass es sich um eine 1-Zi-Wohnung handelt und eigentlich kein Platz für mehr als Einen ist oder eben eine Übergangslösung für ein Pärchen. Allerdings wurde erst am Tag des Einzuges der (sein!) Mietvertrag gemacht und ich wurde dort mit meinem Namen in einem Feld "Zusatzvereinbarungen" als "Mitbewohnerin" erwähnt. Er hat nun vor, mir ein Antwortschreiben zu schicken mit Mietnachzahlungen der vergangenen 7 Monate, da ich den Vertrag nie gekündigt hätte. Aber ich hatte doch garkeinen Vertrag.. und einen mündlichen gab es auch nicht zwischen uns von wegen Kündigungsfrist o.ä. . Desweiteren wird er mir seine Geschenke aus der gemeinsamen Zeit mit den Beträgen auflisten und behauptet, das Geld hätte er mir immer auf meinen Wunsch vorgelegt und dass ich selten Geld gehabt hätte. Dabei handelt es sich um Kleidung und Schmuck. Ich kann mit Kontoauzügen nachweisen, dass ich monatlich genug von meinen Eltern zur Verfügung hatte, um für meinen Lebensunterhalt zu sorgen und das auch getan habe (Supermarkt, Kleidung usw). Ihm lag viel daran, mir immer diese Geschenke in seiner männlichen Rolle zu machen (steht auch als Beweis in seinen Briefen), ich "durfte" sie auch nicht ablehnen oder selbst zahlen. Ich übernahm dann größtenteils die Kosten der Lebensmittel für uns beide, da ich mich damit unwohl fühlte

    Kommentar von laModa89 laModa89

    Vielen Dank für die super Antworten von dir. Sobald der Brief eintrifft, werd ich damit zum Anwalt gehen, aber es tut gut schonmal jetzt ein wenig beruhigt zu werden :)

    Kommentar von laModa89 laModa89

    Das streitet er jetzt natürlich auch ab. Ich kanns aber mit Kontoauszügen belegen. Außerdem möchte er nachträglich Umzugskosten von mir berechnen, obwohl seine Eltern mich dabei eingeladen hatten und kein Geld von mir nehmen WOLLTEN! Ich hatte anfangs nur 2 Möbelstückchen mitgenommen und er den ganzen Rest (alles sehr alte Möbel aus den 70ern, woraufhin ich Stück für Stück vieles neu kaufte und wir das alte Zeug in den Keller stellten). Auf jeden Fall macht er mir nun eine Auflistung aller Dinge und verlangt einen Betrag über 2000€, die ich ihm innerhalb 14 Tagen auf sein Konto überweisen soll. Danach würde er mir dann einen Termin zur Abholung meiner Möbel nennen. Lächerlich, oder? Er hat doch da keine Chance, dass ich ihm das alles zahlen muss? Ich habe mittlerweile eine Sammlung von Kassenbelegen der Möbel, Briefe von ihm als Beweise der Geschenke, Fotos aus der Wohnung mit meinen Möbeln (sind zwar von damals, aber auch schon Beweis genug oder?), Screenshots seines Internetprofils mit Bildern worauf er mit meinen Sachen im Hintergrund zu sehen ist, sowie jeder Menge Kontoauszüge mit meinen Zahlungen zu der Zeit (o.g. Lebensmittel u.ä.).

    Kommentar von Gerhart GerhartGerhart

    Du solltest sofort mit dem Vermieter in Verbindung kommen und eine Kopie des aktuellen Mietvertrages abfordern, wenn dieser Vertrag keine Veränderungen zu dem am Tage des Einzuges aufweist. In diesem Fall stehst du noch als Mitbewohnerin fest, auch wenn du zwischenzeitlich eine andere Wohnung genommen hast und dort gemeldet bist. Mit dieser Kopie zur Polizei und Wohnung öffnen lassen, wenn du keinen Schlüssel hast oder das Schloss gewechselt sein sollte bzw. der Ex den Zutritt nicht gewährt. Es geht auch über einstweilige richterliche Verfügung mit dem Gerichtsvollzieher, aber bitte einen sachlich versierten Anwalt beauftragen. Prozesskostenhilfe? Übrigens hat dein Ex den Straftatsbestand der versuchten Nötigung (2000€ dann kannst du Möbel holen) schon erfüllt. Auflistung der Geschenke als Rechnung deklariert? Wenn ja, dann Kopie ziehen und Rechnung widersprechen , zurück an Ex senden mit Hinweis auf Nötigung. Teilmietzahlungen begründen kein Teilmietverhältnis oder gar Untermietverhältnis. Setze doch mal die Erzeuger deines Ex von díesem unsäglichen Geschehen in Kenntnis oder helfen die sogar noch ihrem Früchtchen? MfG gerhart

    Kommentar von Gerhart GerhartGerhart

    Noch eine Frage: wie habt ihr denn vorher Nebenkosten für die Wohnung bezahlt, oder war im Mietvertrag eine Pauschalkostenmiete vereinbart? Was ist mit Kosten für Elektroenergie an E-Versorger? Gab es aufgrund deiner Aufnahme in den Mietvertrag eine Nebenkostenberechnung pro Kopf und/oder pro m² Wohnfläche? Es wäre eventuell die Nebenkostenvorauszahlung und Abrechnung der Nebenkosten für 2009 zusätzlich zwischen dir und Ex noch strittig.

    Kommentar von laModa89 laModa89

    Die

    Kommentar von laModa89 laModa89

    Die Eltern helfen tatkräftig mit. Wirklich schade. Bei einem verletzten 21-Jährigen ist diese Sturheit immerhin noch ein wenig zu verstehen... Die Nebenkosten haben wir uns ebenso geteilt und zusammen mit der Miete überwiesen. Die sind durch mich als 2. Person aber nicht gestiegen, der Betrag wurde nach m² festgelegt und war schon vor meiner Entscheidung, miteinzuziehen, so mit ihm vereinbart (mündlich). Die Stromkosten haben wir an die Stadtwerke gezahlt, auch jeder die Hälfte. Wegen Prozesskostenhilfe: als Studentin habe ich bestimmt Anspruch darauf, oder?

    Kommentar von laModa89 laModa89

    Die Eltern helfen tatkräftig mit. Wirklich schade. Bei einem verletzten 21-Jährigen ist diese Sturheit immerhin noch ein wenig zu verstehen... Die Nebenkosten haben wir uns ebenso geteilt und zusammen mit der Miete überwiesen. Die sind durch mich als 2. Person aber nicht gestiegen, der Betrag wurde nach m² festgelegt und war schon vor meiner Entscheidung, miteinzuziehen, so mit ihm vereinbart (mündlich). Die Stromkosten haben wir an die Stadtwerke gezahlt, auch jeder die Hälfte. Wegen Prozesskostenhilfe: als Studentin habe ich bestimmt Anspruch darauf, oder?

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    Antwort von Imera Imera

    Gerhart war gut

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    Antwort von laModa89 laModa89

    Eine Frist habe ich ihm bereits im Einschreiben mit Rückschein gesetzt und dort auch die Herausgabeklage angedroht, wenn er mir keinen Termin zur Abholung nennt. Nun möchte er seine Geschenke und die Mietnachzahlung gegenrechnen. Die Miete habe ich immer an den Vermieter überwiesen.

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    Antwort von dock69 dock69

    Wenn kein Untermietvertrag existiert, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dem zufolge würde der Hauptmieter auch ein Anspruch auf die Erstattung der anteiligen Nebenkosten haben.

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    Antwort von dantes dantes

    Denkst du nicht es wäre moralisch vertretbar? Er hat es doch schließlich auch seinem Vermieter bezahlt, ist in Vorleistung getreten und hat selber dadurch keinen finanziellen Vorteil. Denk mal drüber nach. Dann stellt sich deine Frage überhaupt nicht.

    Kommentar von laModa89 laModa89

    dazu gibt es eine Vorgeschichte, die hierfür zu lange wäre. Ich versuche seit einem halben Jahr meine Möbel aus der Wohnung zu bekommen und er weigert sich. Jetzt, wo ich mir einen Anwalt nehmen will, kommt er mit o.g. Forderung und möchte noch Geschenke, die er mir gemacht hat, als Gegenleistung ausbezahlt haben. Außerdem habe ich die Miete für weitere 1 1/2 Monate noch bezahlt. Nur, dass du kurz den Zusammenhang hast ;)

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Ok, dann viel Spaß bei deinem Anwalt. Ich würde mich in dem Fall auch anwaltlich beraten lassen. Kostet am Anfang nicht viel. Erst, wenn er anfängt Briefe zu schreiben. ;-) Sorry wegen oben mit der Moral. Kannte die Vorgeschichte nicht.

    Kommentar von laModa89 laModa89

    vielen Dank für deine Hilfe. :) Rein rechtlich gesehen hab ich aber keinen Kündigungsschutz in dem Fall, oder?

    Kommentar von dock69 dock69dock69

    Es macht selten Sinn, verschiedene Sachverhalte gegeneinander aufzurechnen. Fest steht: Die Möbel muss er herausgeben, Geschenke kann er sich nicht bezahlen lassen und Du schuldest die anteiligen Nebenkosten. In Deinem Fall biete ihm die Zahlung der Nebenkosten im Gegenzug zur Herausgabe der Möbel an.

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