Besteht eine Informationspflicht bei Änderungen der Zeiterfassung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt (hier zeigt sich auch wieer, dass das ein Fehler ist!), dann darf der Arbeitgeber

1. eine Zeiterfassung ohnehin nur über eine arbeitsvertragliche Vereinbarung mit jedem Arbeitnehmer einführen, und muss

2. selbstverständlich dann bei einer Änderung im System nicht nur informieren, sondern jede Änderung auch wieder arbeitsvertraglich vereinbaren.

Rundungen der erfassten Zeit sind zwar grundsätzlich erlaubt, sie bedürfen aber (besonders die auffälligen Rundungen zum Nachteil der Arbeitnehmer) der Zustimmung durch die betroffenen Arbeitnehmer, also der arbeitsvertraglichen Vereinbarung.

Das sollte man schon gesagt bekommen vom Betrieb.

hahaha...zeiterfassung ist zeiterfassung...ab und aufrunden kanns da ga nicht geben. selbst wenn " angeblich" hätte man dich/euch über änderungen informieren müssen ^^ sehr witzig diese auf/abrechnung... chefs können manchmal echt unmeschlich sein 

Die Funktion des "Rundens" ist eine ganz normale, entsprechend einstellbare Funktion in einer Zeiterfassungs-Software, und ist eigentlich weder witzig noch hat sie etwas mit Unmenschlichkeit zu tun.

Wenn man nämlich weiß, dass (bzw. wie) gerundet wird, wird man vielleicht etwas disziplinierter an die Sache herangehen. Der Arbeitgeber wird die Funktion nicht umsonst installiert haben. Ich kenne die Verhältnisse vor Ort zwar nicht, aber es könnte ja sein, dass die Mitarbeiter schon ein paar Minuten vor dem regulären Arbeitsende vor der "Stechuhr" stehen...

Ja unmenschlich ist es aber irgendwie auch nicht, ich bin immer früher im Geschäft und fange auch früher an sobald mein stapler frei ist, so ist es doof wenn ich 31 nach Stempel und zu arbeiten beginne, oder länger arbeite aber warten muss bis ich stempeln kann