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Besteht eine Anzeigepflicht für die Errichtung einer Grenzwand?

gefragt von huegelset am 22.11.2007 um 23:59 Uhr

wie muss ich mich da absichern bzw. wie muss ich dne Nachbarn informieren?


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Luise
beantwortet von Luise am 23. November 2007 00:12
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Da muss man schon ein bißchen vorsichtiger sein:

Ist die Wand eine Einfriedungsmauer, dann darf sie bestimmte Höhen nicht überschreiten (Landesbauordnung, z.B. in Bayern 1,80m) und man muss sich absichern, dass die Gemeinde keine Einfriedungssatzung hat. Der muss sie sonst entsprechen.

Ist die Wand keine Einfriedung, dann könnte sie evtl. eine bauliche Anlage sein, schau in Deine Landbauordnung. Da steht auch drin, was genehmigungsfrei ist.

Also am besten in der Bauabteilung Deiner Gemeinde nachfragen und auch den Nachbarn informieren. Das ist die ordentlichste Lösung, auch wenn die Wand genehmigungsfrei wäre.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 23. November 2007 00:22

DH


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 23. November 2007 00:00
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Wenn du sie auf Deinen Grundstück errichtest brauchst du sie nicht beim Nachbarn anmelden.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 23. November 2007 00:09

So einfach ist es nicht. Je nach Bundesland darfst Du nicht ohne nachbarschaftliche Genehmigung feste Bauten an der Grundstücksgrenze errichten!

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 23. November 2007 00:10

wo steht das?

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 23. November 2007 00:21

Je nach Bundesland sind die Bauvoschriften unterschiedlich! Meine Eltern haben beim Bauantrag eine fast 500 Seiten dicke Mappe mit Vorschriften (z.B. HBO) und Auflagen in die Hand gedrückt bekommen. Bei uns (Hessen) ist das ganz genau geregelt. Ist der feste Bau über 2m hoch, dann brauchst du sogar eine Baugenehmigung!

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 23. November 2007 00:38

Danke!


tradaix
beantwortet von tradaix am 23. November 2007 00:20
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Genehmigungsfreie Mauerhöhe http://kuerzer.de/KFxEOvPuf


anjanni
beantwortet von anjanni am 23. November 2007 14:20
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Für Grenzbebauung mußt Du unter Umständen sogar einen Eintrag ins Grundbuch vornehmen lassen.

Da hilft echt nur ein Anruf bei Deiner zuständigen Gemeindeverwaltung/beim dortigen Bauamt. Dort schilderst Du, was genau Du vorhast - und die sagen Dir dann, was rechtlich nötig ist.

Was darüberhinaus unter Umständen im Sinne einer guten Nachbarschaft ist, steht noch mal auf einem anderen Blatt. Ich würde in jedem Fall mit dem Nachbarn sprechen! Geh mal rüber oder lade ihn auf ein Glas Wein/Bier ein!


anonym
beantwortet von tho1972mas am 23. November 2007 00:00
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Der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück eine Grenzwand errichtet werden soll, hat dem Nachbarn die Bauart und Bemessung der beabsichtigten Wand zwei Monate vor Beginn schriftlich anzuzeigen

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 23. November 2007 00:01

Wo steht das?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 23. November 2007 00:07
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Eindeutig ja!


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