wie muss ich mich da absichern bzw. wie muss ich dne Nachbarn informieren?
Besteht eine Anzeigepflicht für die Errichtung einer Grenzwand?
Antworten (6)
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8Antwort von
LuiseLuise
Da muss man schon ein bißchen vorsichtiger sein:
Ist die Wand eine Einfriedungsmauer, dann darf sie bestimmte Höhen nicht überschreiten (Landesbauordnung, z.B. in Bayern 1,80m) und man muss sich absichern, dass die Gemeinde keine Einfriedungssatzung hat. Der muss sie sonst entsprechen.
Ist die Wand keine Einfriedung, dann könnte sie evtl. eine bauliche Anlage sein, schau in Deine Landbauordnung. Da steht auch drin, was genehmigungsfrei ist.
Also am besten in der Bauabteilung Deiner Gemeinde nachfragen und auch den Nachbarn informieren. Das ist die ordentlichste Lösung, auch wenn die Wand genehmigungsfrei wäre.
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wj2000wj2000
Wenn du sie auf Deinen Grundstück errichtest brauchst du sie nicht beim Nachbarn anmelden.
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Indy72Indy72 So einfach ist es nicht. Je nach Bundesland darfst Du nicht ohne nachbarschaftliche Genehmigung feste Bauten an der Grundstücksgrenze errichten!
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wj2000wj2000 wo steht das?
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Indy72Indy72 Je nach Bundesland sind die Bauvoschriften unterschiedlich! Meine Eltern haben beim Bauantrag eine fast 500 Seiten dicke Mappe mit Vorschriften (z.B. HBO) und Auflagen in die Hand gedrückt bekommen. Bei uns (Hessen) ist das ganz genau geregelt. Ist der feste Bau über 2m hoch, dann brauchst du sogar eine Baugenehmigung!
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wj2000wj2000 Danke!
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anjannianjanni
Für Grenzbebauung mußt Du unter Umständen sogar einen Eintrag ins Grundbuch vornehmen lassen.
Da hilft echt nur ein Anruf bei Deiner zuständigen Gemeindeverwaltung/beim dortigen Bauamt. Dort schilderst Du, was genau Du vorhast - und die sagen Dir dann, was rechtlich nötig ist.
Was darüberhinaus unter Umständen im Sinne einer guten Nachbarschaft ist, steht noch mal auf einem anderen Blatt. Ich würde in jedem Fall mit dem Nachbarn sprechen! Geh mal rüber oder lade ihn auf ein Glas Wein/Bier ein!
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tho1972mastho1972mas
Der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück eine Grenzwand errichtet werden soll, hat dem Nachbarn die Bauart und Bemessung der beabsichtigten Wand zwei Monate vor Beginn schriftlich anzuzeigen
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wj2000wj2000 Wo steht das?
DH