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Besteht eine Anzeige nur aus einer Personalienaufnahme?

gefragt von leathercutterleathercutter am 01.01.2009 um 12:39 Uhr

Als ich letztens mit einem Freund in der Nacht von der Disco zurückgegangen bin hab ich aufm Weg zur Ubahn einfach mal ohne groß nachzudenken ,, scheiß bullen" geschrien. genau in diesem Moment kamen irgendwelche durch die Tür eines Burger KIng raus, kamen auf mich zu und fragten mich was das soll, und dass sie jetzt eine Anzeige gegen mich erstatten würden. Wir gingen also alle 7 Beamte, mein Freund und Ich zu ihrem Dienstwagen wo der Beamte mich nach meinem Ausweis bat. Ich gab ihm diesem und er sagte mir dass er nur die Personalien überprüfe nachdem ich mich bei den Beamten entschuldigte. Tatsächlich machte der Beamte im Auto nur irgendwas am Computer gab mir den ausweis und wir durften wieder gehen wo ich mich nochmalls entschuldigte. Während der ganzen Zeit habe ich aber nie von nem Beamten gehört dass sie doch keine Anzeige machen, nur eben dass sie doch nur die personalien überprüfen würden. Jetzt habe ich die Frage braucht es für eine Anzeige nur eine Personalienaufnahme oder ist das nicht ein längeres Procedere wie anschließend irgendwelche Strafanträge zu unterschreiben, oder mit auf die Wache zu kommen?

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 1. Januar 2009 12:41
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Da werden sie wohl anschließend auf der Wache eine Anzeige gegen Dich gefertigt haben und Du hörst dann davon.


anonym
beantwortet von migrowe am 1. Januar 2009 12:42
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Unmöglich dein Verhalten! Soviel dazu! Natürlich reichen deine Personalien für eine Anzeige - unter Umständen bekommst du Post von der Staatsanwaltschaft... vermutlich werden die Beamten aber die Schreibarbeit scheuen und erwarten, dass es ein einmaliger Ausrutscher von dir war.

Kommentar von Simple_avatar3smallMelanchen am 1. Januar 2009 12:58

So seh ich das auch.


Luzi4
beantwortet von Luzi4 am 1. Januar 2009 12:41
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Naja, deine Personalien haben sie. Und sie können, wenn sie wollen, nun ganz gemütlich auf dem Revier die Anzeige gegen Dich machen. Erst danach wirst Du wieder was hören...


pippi60
beantwortet von pippi60 am 1. Januar 2009 12:41
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Ich drücke Dir die Daumen, dass nichts nachkommt. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass sie Dich zwecks Anhörung auf das Revier bestellen.

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 1. Januar 2009 12:45

ja klingt nach Beamtenwahnsinn, falls das noch gesagt werden darf


anonym
beantwortet von jockl am 1. Januar 2009 12:44
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Uch denke die haben erreicht was sie wollten, mehr Respekt einerseits und andererseits geht Dir, gut so, die Muffe. Das am Computer gucken, dürfte einer Überprüfung, ob gegen Dich einschlägig was vorliegt, gedient haben.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 1. Januar 2009 12:40
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Es gibt Zeugen für Deine Aussage und sie haben Deine Personalien. Wenn eine Anzeige folgt, dann bekommst Du eine Vorladung und Deine Aussage wird zu Protokoll genommen. Vielleicht haben sie Deine Entschuldigung auch akzeptiert.


leathercutter
beantwortet von leathercutter am 1. Januar 2009 16:50
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Danke für die Antworten die Frage hat sich schon geklärt es wurden nur die Personalien überprüft. Nochmal an alle Polizisten in dem Forum war nicht so gemeint sorry nochmal, die meisten von euch sind ja schwer in Ordnung :-D


anonym
beantwortet von berndsdl am 1. Januar 2009 13:46
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Wenn jemand, also auch dein Beamter der Polizei, gegen einen anderen einen Strafantrag stellt (Anzeige erstattet), braucht der Beschuldigte nichts unterschreiben. Den Strafantrag unterschreibt der Antragsteller. Die Staatsanwaltschaft prüft dann ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitete wird. In der Regel wir dem Beschuldigten erst bei der ersten Vernehmung mitgeteilt das ein Ermittlungsverfahren gegen ihm läuft.

In deinem Fall ist davon, auf Grund der Aussage der Polizei, daß keine Anzeige erstattet wurde.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 1. Januar 2009 13:27
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Vermuten wir mal das sie nur die Personalien überprüften !


leathercutter
beantwortet von leathercutter am 1. Januar 2009 12:50
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Jeder sagt was anderes, was soll ich jetzt glauben? Und ich wollte noch dazu ergänzen dass war gestern an Sylvester also bzw eigentlich schon heute um 2 in der früh, und natürlich war ich auch betrunken als ich das rausgeschrien habe

Kommentar von Simple_avatar3smallMelanchen am 1. Januar 2009 12:55

1.000.000 Daumen runter!


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 1. Januar 2009 12:48
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Wenn sie dir gesagt haben, das sie nur deine Personalien prüfen, dann ist das auch so.


stefanpeter
beantwortet von stefanpeter am 1. Januar 2009 12:45
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So dämlich ist ja wohl keine Staatsmacht,zumindest mit einem nichttotalitären Regime, als dass sie wegen einer solchen Lappalie eine Strafuntersuchung einleiten würde.

Kommentar von Margosto am 1. Januar 2009 12:49

Diese Entscheidung liegt nicht bei deinem sogenannten Regime. Eine Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt, d.h. wenn der Beamte Anzeige erstattet MUß diesem nachgegangen werden. Ob so eine Kleinigkeit allerdings in einem Gerichtsverfahren endet wage ich zu bezweifeln, liegt allerdings in der Entscheidung des Staatsanwalts.

Kommentar von Simple_avatar3smallMelanchen am 1. Januar 2009 12:56

Margosto - sehr gut gesagt.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. Januar 2009 12:42
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Es reicht grundsätzlich, wenn sie die Personalien aufnehmen. Es war ja eine klare Sache. Zeugen gabs genug.

Ich denke, sie haben nur überprüft, ob gegen dich irgendwas vorliegt. Die Sache dürfte erledigt sein, weil du dich entschuldigt hast.

Wenn wirklich eine Anzeige folgen würde, hätten Sie dir irgendein Aktenzeichen wegen der Bearbeitung genannt.

Kommentar von 3048d9f3d15e4563db67450a649030d5smallrainerle6 am 1. Januar 2009 12:44

Aktenzeichen gibts erst, wenn die Sache beim Staatsanwalt landet...

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 1. Januar 2009 13:00

Ich hab neulich sofort eines bekommen, als die Beamten eine Anzeige aufgenommen haben. Ich weiss allerdings nicht, ob das formal ein Aktenzeichen war oder eine "Bearbeitungsnummer"

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 1. Januar 2009 15:56

Falsch!

Zwar vergibt die StA ein weiteres Aktenzeichen, aber es wird auch bereits bei der Polizei eines vergeben


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 1. Januar 2009 12:41
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Die haben nur deine Personalien geprüft, dass heisst soviel das sie nur geschaut haben ob gegen dich was vorliegt...


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