Seit langer Zeit parke ich schon regelmäßig meinen Roller bei uns auf dem Gehweg (da sind auch oft Fahrräder etc. abgestellt). Nun habe ich plötzlich ein Verwarnungsgeld in Form eines Knöllchens bekommen. Wundert mich doch irgendwo sehr, habe ich bis dato nur eine Nachlässigkeit ausgenutzt?
Besteht ein Verbot, den Roller auf dem Gehweg zu parken?
Antworten (6)
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claudia2566claudia2566
Es wird nur Tolerriert aber ansonsten sollte man den Roller auf einen gesonderten Parkplatz stellen wenn möglich, ich stelle meinen Roller auch auf den Gehweg, wer macht das den nicht:-)
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VolvoliebhaberVolvoliebhaber
Ein Roller ist ein motorisiertes Fahrzeug und damit lt. StVO kein Fahrrad. Hast bis jetzt Glück gehabt.
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hoppelpoppelhoppelpoppel
ja hast du. ich hab letztens auch mal eins bekommen. an einer stelle, an der ich zuvor schon mindestens 80 mal gestanden hatte und wo täglich knöller vorbeikommen.
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VialaViala
Auf dem Gehweg darf an sich gar nichts stehen, denn es ist ein Gehweg, kein Parkplatz... wenn sich ein Passant dadurch gestört fühlt, kann der sich schonmal bei der Polizei beschweren...
hatten wir bei unseren Autos auch, obwohl nur die Reifen rechts auf dem Gehweg standen und der Gehweg an der Stelle doppelt so breit wie gewöhnlich war (wir wollten nicht so sehr auf der Straße stehen) - gab dafür ein Knöllchen, also haben wir danach fast ganz auf der Straße geparkt
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garfield99 Es ist schon richtig, dass Roller auf den Gehwegen im Regelfall von der Stadt geduldet werden, aus dem einfachen Grunde des Parkplatzmangels. Ein RECHT darauf hast du allerdings nicht. Im Regelfall ist es so, dass die Ordnungshüter einschreiten, wenn entweder der Roller eine Behinderung für Fußgänger darstellt oder aber jemand dich (als genau genommen Falschparker) anzeigt. Im Grunde genommen kann man es also als ein „geduldetes“ Verbot bezeichnen.
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